| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1825 - 1120 str.
...erforderlichen Maasregcln zu beschließen. Artikel 46. Beginnt ein Bundesstaat, der zugleich, außerhalb des Bundesgebietes Besitzungen hat, in seiner Eigenschaft...Verhältnisse und Verpflichtungen des Bundes nicht beruh, rcndcr Krieg dem Bunde ganz fremd. , Artikels. In d« Fällen, wo ein solcher Bundesstaat in... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1824 - 720 str.
...gleich außerhalb des Bundesgebietes Besitzungen hat, in seiner Eigenschaft als europäische Mach t einen Krieg; so bleibt ein solcher, die Verhältnisse...Krieg dem Bunde ganz fremd (Art. 46.). — In den Fat« len, wo ein solcher Bundesstaat in seinen, außer dem Bunde belegenen, Besitzungen bedroht oder... | |
| Karl von Martens, Frédéric Murhard, Friedrich Saalfeld, Georg Friedrich Martens - 1824 - 800 str.
...in feiner Eigenfchaft als Europäifche Macht einen Krieg, fo bleibt ein folcher, die Verbältnifle und Verpflichtungen des Bundes nicht berührender Krieg dem Bunde ganz fremd. ART. XLIL Si la queflion préalable relative ci Vexißsnee du danger cft décidée négariv-mtnf par la... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1830 - 930 str.
...(Art. 4ö). — Beginnt ein Bundesstaat, der zu» gleich außerhalb des Bundesgebietes Besitzuw gen hat, in seiner Eigenschaft als europäische Macht...fremd (Art. 46). — In den Fällen, wo ein solcher Bündlest««! in seinen, außer dem Bunde belegenen, Besitzungen bedroht oder angegriffen wird, tritt... | |
| Johann Ludwig Klüber - 1830 - 394 str.
...Maasregeln zu beschliessen. Art. XI. VI. Beginnt ein Bundesstaat, der zugleich ausserhalb des Bundesgebiets Besitzungen hat, in seiner Eigenschaft als Europäische...nicht berührender Krieg dem Bunde ganz fremd. Art. XI. VII In den Fällen, wo ein solcher Bundesstaat in seinen' ausser dem Bunde belegenen Besitzungen... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 str.
...beschließen. Art. 46, Beginnt ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundesgebietes Besitzungen hat, ln seiner Eigenschaft als europäische Macht einen Krieg;...nicht berührender, Krieg dem Bunde ganz fremd. Art. 47. In dm Fällen, wo ein solcher Bundesstaat in seinen außer dem Bunde belegenen Besitzungen bedroht... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 str.
...Maßregeln zu beschließen. , ^ Art. 46. Beginnt ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundesgebiets Besitzungen hat, in seiner Eigenschaft als europäische...und Verpflichtungen des Bundes nicht berührender Kri»g dem Bunde ganz fremd. Art. 47. Jn den Fällen, wo ein solcher Bundesstaat in seinen außer dem... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1834 - 590 str.
...Unverletzbarkeit der einzelnen Bundesstaaten. Beginnt daher ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundesgebietes Besitzungen hat, in seiner Eigenschaft...Bundes nicht berührender, Krieg dem Bunde ganz fremd. — In Beziehung auf die Entscheidung des dreizehnten Artikels des Bundesvertrages, nach welchem in... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1834 - 590 str.
...Beginnt daher ein Bundesstaat, der zugleich außerhalb des Bundesgebietes Besitzungen hat, in feiner Eigenschaft als europäische Macht einen Krieg; so...Bundes nicht berührender, Krieg dem Bunde ganz fremd. — In Beziehung auf die Entscheidung des dreizehnten Artikels des Nundesvertrages , nach welchem in... | |
| Karl Wilhelm Böttiger - 1835 - 542 str.
...Beginnt ein europäischer (dh mit Besitzungen auch außer dem Bundesgebiete versehener) Bundesstaat in seiner Eigenschaft als europäische Macht einen...Bundes nicht berührender Krieg dem Bunde ganz fremd (es müßte denn eine Vertheidigung seiner Neutralität nöthig werden). Nach erklärtem Bundeskriege... | |
| |