Schleswig-Holstein und der Zollverein

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Homann, 1865 - Počet stran: 300
 

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Strana 3 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schiffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Strana 4 - Theilnahme aller Bundesstaaten vollständig erreicht werden kann, von einzelnen Bundes-Gliedern an die Bundes-Versammlung gebracht werden, und diese sich von der Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit solcher Vorschläge im Allgemeinen überzeugt, so liegt ihr ob, die Mittel zur Vollführung derselben in sorgfältige Erwägung zu ziehen, und ihr anhaltendes Bestreben dahin zu richten, die zu dem Ende erforderliche freiwillige Vereinbarung unter den sämmtlichen Bundes-Gliedern zu bewirken.
Strana 43 - Das Deutsche Reich soll ein Zoll- und Handelsgebiet bilden, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze, mit Wegfall aller Binnengrenzzölle. Die Aussonderung einzelner Orte und Gebietstheile aus der Zolllinie bleibt der Reichsgewalt vorbehalten. Der Reichsgewalt bleibt es ferner vorbehalten, auch nicht zum Reiche gehörige Länder und Landestheile mittelst besonderer Verträge dem deutschen Zollgebiete anzuschließen.
Strana 44 - Die Erhebung und Verwaltung der Zölle, so wie der gemeinschaftlichen Produktions- und Verbrauchs-Steuern, geschieht nach Anordnung und unter Oberaufsicht der Reichsgewalt. Aus dem Ertrage wird ein bestimmter Theil nach Maaßgabe des ordentlichen Budgets für die Ausgaben des Reiches vorweggenommen, das Uebrige wird an die einzelnen Staaten vertheilt.
Strana 99 - Kentitniss zu nehmen, und auf Einhaltung eines gesetzlichen Verfahrens, imgleichen auf die Abstellung etwaiger Mängel einzuwirken , übrigens sich jeder eigenen Verfügung zu enthalten haben. Einer näher zu verabredenden Dienstordnung bleibt es vorbehalten, ob und welchen Antheil dieselben an den laufenden Geschäften zu nehmen haben. ART.
Strana 83 - ... Erzeugnisse einen billigen Vorzug sichern und die Freiheit des Verkehrs mit den östlichen Provinzen durch Aufsicht gegen die Einmischung fremder Fabrikation möglich machen und schützen wird. Es liegt ganz in dem Geiste dieses Plans, ebensowohl auswärtige Beschränkungen des Handels zu erwidern als Willfährigkeit zu vergelten und nachbarliches Anschließen an ein gemeinsames Interesse zu befördern.
Strana 2 - Es sei die Absicht, die Zölle an die Grenzen Deutschlands, namentlich an die Küsten des baltischen Meeres und der Nordsee zu verlegen und den Ertrag derselben zu gemeinsamen Zwecken zu verwenden.
Strana 84 - Weise man uns nur ein Beispiel nach von einer in das Sonderleben zahlreicher unabhängiger Staaten so tief eingreifenden, mit einer wesentlichen Beschränkung des freien Gebrauchs ihrer Hoheitsrechte verbundenen Veränderung eines bestehenden völkerrechtlichen Zustandes, die auf friedlichem Wege, durch wechselseitiges Vertrauen, durch freiwilligen Verzicht auf jede Art egoistischer Zwecke, durch...
Strana 65 - Fern blieben bei allen Verhandlungen der einzelnen Staaten unter einander politische Nebenzwecke. Man wird eine hierauf deutende Bestimmung in den wirklich abgeschlossenen, sowie in den vielen nicht zum...

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