Das Leben des Ministers Freiherrn vom Stein, Svazek 1

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G. Reimer, 1849
 

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Strana 392 - Aus allem diesem habe ich mit großem Leidwesen ersehen müssen, daß Ich Mich leider nicht anfänglich in Ihnen geirrt habe, sondern daß Sie vielmehr als ein widerspenstiger, trotziger, hartnäckiger und ungehorsamer Staatsdiener anzusehen sind, der, auf sein Genie und seine Talente pochend, weit entfernt, das Beste des Staates vor Augen zu haben, nur durch Kapricen geleitet, aus Leidenschaft und aus persönlichem Haß und Erbitterung handelt.
Strana 423 - In die aus besoldeten Beamten bestehenden Landeskollegia drängt sich leicht und gewöhnlich ein Mietlingsgeist ein, ein Leben in Formen und Dienstmechanism, eine Unkunde des Bezirks, den man verwaltet, eine Gleichgültigkeit, oft eine lächerliche Abneigung gegen denselben, eine Furcht vor Veränderungen und Neuerungen, die die Arbeit vermehren, womit die besseren Mitglieder überladen sind und der die geringhaltigeren sich entziehen.
Strana 329 - Der preußische Staat hat keine Staatsverfassung; die oberste Gewalt ist nicht zwischen dem Oberhaupt und den Stellvertretern der Nation geteilt.
Strana 127 - Französische Anarchie und Sittenlosigkeit wird für den ruhigen, sittlichen Deutschen nicht ansteckend sein, er wird im Kampf mit dieser unglücklichen Nation vielleicht nicht erobern, aber auch gewiß nicht unterliegen, und das Beispiel der Greuel, die seine Nachbarn begehen, das Elend, welches zwei zahlreiche und glänzende Stände dieser Nation leiden, wird manches Vorurteil vernichten und manches...
Strana 425 - Mittel an, die Regierung durch die Kenntnisse und das Ansehen aller gebildeten Klassen zu verstärken, sie alle durch Überzeugung, Teilnahme und Mitwirkung bei den Nationalangelegenheiten an den Staat zu knüpfen, den Kräften der Nation eine freie Tätigkeit und eine Richtung auf das Gemeinnützige zu geben, sie vom müßigen, sinnlichen Genuß oder von leeren Hirngespinsten der Metaphysik oder von Verfolgung bloß eigennütziger Zwecke abzulenken...
Strana 332 - Der Monarch selbst lebt in einer gänzlichen Abgeschiedenheit von seinen Ministern, er steht mit ihnen weder in unmittelbarer Geschäftsverbindung noch in der des Umgangs, noch in der der besonderen Korrespondenz. Eine Folge dieser Lage ist Einseitigkeit in den Eindrücken, die er erhält, in den Beschlüssen, die er faßt, und Abhängigkeit von seinen Umgebungen.
Strana 113 - Lebens zu sein, und wie oft bin ich nicht bereit, über meine Lage mißvergnügt zu werden, die mich von allen denen, die ich liebe, entfernt und mich nötigt, meine Existenz genußlos hinzubringen. Was mich entschädigt, ist das Bewußtsein, nicht ganz unwirksam und unnütz mein Leben zu verleben, manches Gute zu veranlassen und manches Böse zu verhindern, und Freunde zu besitzen von geprüfter, seltener Treue und Wert.
Strana 430 - Belebung des Gemeingeistes und Bürgersinns, die Benutzung der schlafenden oder falsch geleiteten Kräfte und der zerstreut liegenden Kenntnisse, der Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen und denen der Staatsbehörden, die Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und Nationalehre.
Strana 424 - Beamte unbenutzt besitzt. Man tötet also, indem man den Eigentümer von aller Teilnahme an der Verwaltung entfernt, den Gemeingeist und den Geist der Monarchie"), man nährt den Unwillen gegen die Regierung, man vervielfältigt die Beamtenstellen und verteuert die Kosten der Verwaltung, weil man nun die Gehälter den Bedürfnissen und dem Stand der Beamten, die allein von der Besoldung leben wollen, angemessen bestimmen muß.
Strana 424 - Provinzialverwaltung ausgeschlossen, so bleibt das Band, das ihn an sein Vaterland bindet, unbenutzt, die Kenntnisse, welche ihm seine Verhältnisse zu seinen Gütern und Mitbürgern verschaffen, unfruchtbar; seine Wünsche um Verbesserungen, die er einsieht, um Abstellung von Mißbräuchen, die ihn drücken, verhallen oder werden unterdrückt, und seine Muße und Kräfte, die er dem Staat unter gewissen Bestimmungen gern widmen würde, werden auf Genüsse aller Art verwandt oder in Müßiggang aufgerieben.

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