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kölnische Herzogthum Westfalen, die mainzischen Aemter Gernsheim, Bens heim, Heppenheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Alzenau, Vilbel, Rockenburg, Haßloch, Astheim, Hirschhorn, die pfälzischen Aemter Lindenfels, Umstadt, und Ohberg mit den Resten von Alzei und Oppenheim, ebenso der Ueberrest des Wormser Bisthums, die Abteien Seligenstadt und Marienschloß, die Probstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg. Zwar lastete auf diesen Erwerbungen die Verpflichtung einer Rente an den Fürsten von Wittgenstein-Berleburg und eine Erhöhung der heffen-homburgischen Deputatgelder, aber der Gewinn blieb gleichwol bedeutend genug. Statt dreizehn Quadratmeilen hatte Darmstadt gegen hundert eingetauscht, deren Bevölkerung mehr als das Dreifache, deren Einkünfte mehr als das Doppelte des Verlustes einbrachten.

Zu dieser begünstigten Gruppe der künftigen Rheinbundstaaten zählte auch Nassau. Die (im Jahre 1816 erloschene) Linie Usingen erhielt für die am linken Rheinufer verlorene Grafschaft Saarbrücken, für zwei Drittheile von Saarwerden, für Ottweiler und für die an Baden abgetretene Herrschaft Lahr, im Ganzen etwa 20 Quadratmeilen mit sechzigtausend Einwohnern, die mainzischen Aemter Königstein, Höchst, Kronenburg, Rüdesheim, Oberlahnstein, Eltville, Harheim, Castel, die Besißungen des Domcapitels am rechten Mainufer, namentlich Hochheim, das pfälzische Amt Kaub, den Rest des Kurfürstenthums Cöln, die obgenannten darmstädtischen Aemter, einige Frankfurter Dör fer, unter denen das Bad Soden die schäßbarste Erwerbung war, die Grafschaft Sayn-Altenkirchen und die Capitel und Abteien Limburg, Rummersdorf, Bleidenstadt und Sayn. Die Entschädigungen, wenn auch an Umfang nicht viel größer als das Verlorene, waren alle zur Abrundung des Gebietes sehr gut gelegen, enthielten eine Reihe von fruchtbaren und reichen Besißungen und boten durch ihren Ertrag für die Einbuße einen reichen Ersaß. Die Linie Weilburg (die gegenwärtig regierende) war noch besser bedacht; sie hatte ein Drittel der Grafschaft Saarwerden und die Herrschaft Kirchheimbolanden am linken Rheinufer, im Ganzen etwa 6 Quadratmeilen, eingebüßt; sie erhielt dafür die Reste des Trierer Kurstaates, also die Aemter Ehrenbreitstein und Bergpflege, den größten Theil der Grafschaft Nieder-Isenburg, die Aemter Hammerstein, Boppard, Welmich, Montabaur, Limburg, Camberg und Wehrheim, einen Theil von Münzfelden und außerdem die Abteien Arnstein, Schönau und Marienstadt im Ganzen beinahe das Dreifache des Verlustes). Für die Dillenburg'sche Linie oder das Haus Nassau-Oranien hatte, wie wir uns erinnern, Preußen sich eifrig bemüht und es auch durchgesetzt, daß diese, Deutschland seit dritthalb Jahrhunderten fremdgewordene Dynastie, die so wenig wie Toscana oder Modena ein Recht hatte, auf deutsche Kosten

*) Doch hieß es, die ursprüngliche, noch größere Entschädigung sei verkürzt wor den, weil Weilburg anfangs den Franzosen 600,000 fl. versprach und dann nur zwei Drittheile bezahlte.

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versorgt zu werden, eine ansehnliche Entschädigung erhielt. Aus den Bisthümern Fulda und Corvey, die Reichsstadt Dortmund und einigen Stiftern, unter denen die berühmte Benedictinerabtei Weingarten in Oberschwaben das bedeutendste war, wurde ein oranisches Fürstenthum von etwa 46 Quadratmeilen und einer Million Einkünfte zugeschnitten.

An diese Reihe von reichen Dotirungen, womit größtentheils spätere Rheinbundfürsten ausgestattet wurden, schließen sich andere, die mehr den Charakter von wirklichen Entschädigungen an sich tragen und unter denen nur hier und da eine durch Gunst und besondere Verhältnisse ergiebiger ausge fallen ist. So hatte auf den Antrieb Bremens Oldenburg sich dazu verstehen müssen, den sehr einträglichen Elsflether Zoll nach Ablauf der nächsten zehn Jahre aufzuheben, und erhielt für diese Einbuße und die Abtretung einiger kleinerer Befihungen das bisher schon beseffene Bisthum Lübeck zum erblichen Eigenthum, dann das hannoversche Amt Wildeshausen und vom ehemaligen Bisthum Münster die Aemter Vechta und Kloppenburg. Mecklenburg-Schwerin, das auf zwei erbliche Domherrnstellen im Stift Straßburg und einen kleinen Landstrich, der an Lübeck fiel, hatte verzichten müssen, ward mit einigen Lübeck'schen Dörfern und einer Anweisung auf das Rheinoctroi abgefunden; der Wunsch, eine Kurwürde zu erlangen, war troß Rußlands Fürsprache unerfüllt geblieben. Die beiden hohenzollernschen Linien in Schwaben hatten an reichsunmittelbarem Gebiet nichts verloren; die mächtige preußische Verwandschaft hatte es aber dahin gebracht, daß sie ausnahmsweise auch für ihre verlorenen Lehenseinkünfte mit einigen schwäbischen Herrschaften und Klöstern entschädigt wurden. Dietrichstein erhielt für die an Bündten abgetretene Herrschaft Tarasp die Herrschaft Neu-Ravensburg; der Fürst von Ligne für die verlorene Grafschaft Fagnolles im Lütticher Land die Abtei Edelstetten im schwäbischen Donaugebiet; dem Hause Thurn und Taris, das in solchen Unterhandlungen meistens mit erfolgreicher Freigebigkeit agirte, wurden für seine verlorenen Posteinkünfte am linken Rheinufer Besitzungen in Schwaben, z. B. das Stift und die Stadt Buchau, die reichen Abteien Marchthal und Neresheim nebst einigen weltlichen Herrschaften zugeworfen und zugleich die Fortdauer seines Privilegiums im Reiche ausdrücklich garantirt. Das Haus Löwenstein-Wertheim, mit den Menschen- und Ländermäklern in enger, vertraulicher Verbindung, ward für einige verlorene Herrschaften am Linken Rheinufer, unter denen nur die Grafschaft Virneburg reichsunmittelbares Land war, mit Aemtern und Stiftern aus den Spolien von Würzburg und Mainz abgefunden. Dettingen-Wallerstein erhielt für die in den Friedensschlüssen abgetretene Herrschaft Dachstuhl zwei schwäbische Abteien und einige im eigenen Gebiet gelegene Klöster; in ähnlicher Weise wurden den. Fürsten und Grafen zu Solms ihre jenseits des Rheins verlorenen Güter erseht; das Haus Stolberg mußte sich dagegen für seine verlorene Grafschaft Rochefort mit einer Anweisung auf die Rheinzölle begnügen. Hohenlohe

Bartenstein wurde für die im Elsaß gelegene Herrschaft Oberbronn mit würzburg'schen Aemtern und Einkünften, größtentheils an der Jart, mehr als hinreichend entschädigt; auch die Ingelfinger und Dehringer Linie erhielt für bestrittene Ansprüche und einen an die Bartensteiner abgetretenen Landstrich genügenden Ersatz an Grund und Boden; nur Hohenlohe-Waldenburg mußte sich für seinen Antheil am Bopparder Zoll mit einer Rente begnügen. Der Fürst von Isenburg ward für die Abtretung eines Dorfes an Nassau mit zwei anderen mainzischen Dörfern und den Resten einer Abtei abgefunden. Der Fürstin wurde für einige verlorene Herrschaften, die ihr zugehört hatten, eine Rente auf das Rheinectrei angewiesen. Für die Fürsten von Leiningen, welche die reichsunmittelbare Grafschaft dieses Namens, die Grafschaft Darburg und die Herrschaft Weihersheim am linken Rheinufer verloren hatten, wurde aus mainzischen, würzburgischen und pfälzischen Aemtern ein schönes kleines Fürstenthum zwischen Main und Neckar gebildet; die kurmainzer Hinterlassenschaft gab dazu die Aemter Miltenberg, Buchen, Seligenthal, Amorbach und Tauberbischofsheim, Würzburg und die Bezirke Grünsfeld, Lauda, Hardheim und Rippberg, Pfalzbaiern die Aemter Borberg und Mosbach, wozu noch die Abteien Gerlachsheim und Amorbach kamen. Wohl hafteten auf diesen Erwerbungen eine immerwährende Rente und eine nicht unbedeutende Schuldenlast, aber der Verlust der überrheinischen Besitungen war durch dies wohl arrondirte Fürstenthum von mehr als 27 Quadratmeilen reichlich erfeßt. Das hoben auch die gräflichen Linien in ihren Reclamationen hervor; sie waren so reich nicht bedacht worden. Leiningen-Guntersblum mußte sich für seine verlorenen Ansprüche mit der mainzischen Kellerei Billigheim und einer Rente, die auf das Rheinoctroi angewiesen war, begnügen; die Heidesheimer Linie erhielt eine gleiche Rente und die mainzer Kellerei Neudenau; die westerburger Grafen, früher am linken Rheinufer in Grünstadt und der Umgegend ansehnlich begütert, wurden karg genug mit einigen Abteien in der Wetterau und ähnlichen Renten abgefunden. Sie hatten, wie es scheint, in den Unterhandlungen nicht das Geschick und wohl auch nicht die Freigebigkeit bewiesen, wie andere weniger Berechtigte unter den reichsfürstlichen Familien.

Der Fürst von Wiedrunkel empfing für die an Frankreich übergegangene Grafschaft Krichingen zwei kölnische Aemter und die Kellerei Vilmar; der Fürst von Breßenheim ward für zwei verlorene Herrschaften mit der Stadt Lindau und dem dortigen Stift entschädigt; dem wittgenstein'schen Hause wur den für seine theils durch die Friedensschlüsse, theils durch freiwilligen Verzicht verlorenen Besitzungen Geldrenten zugewiesen.

Besondere Schwierigkeiten bot die Entschädigung der Reichsgrafen. Nicht wenige von ihnen hatten ihr ganzes Besißthum verloren, andere waren durch die Abtretung des linken Rheinufers wenigstens um einen großen Theil ihrer reichsunmittelbaren Lande, namentlich diejenigen gekommen, an denen die

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Reichsstandschaft haftete. Die verschiedenen Verhältnisse dieser Körperschatt von den auf Kreis- und Reichstagen Berechtigten an bis zu den bles mit ritterschaftlichen Gütern Dotirten herab, die nur als Grafen charakterisirt wa ren, machten an sich schon eine gerechte Abfindung nicht leicht; nun fehlten aber auch die Mittel, ihren Schaden nur einigermaßen zu decken. Ein zuerst für sie bestimmtes Gebiet war zum Theil anders verwendet, zum Theil an Begünstigte verschwendet worden; es blieb nun nichts mehr übrig, als eine kleine Anzahl Stif ter aus der Erbschaft der schwäbischen Prälatenbank*), die nicht entfernt hinreichten, die lange Reihe diefer reichsgräflichen Familien zu dotiren. Es ward eine besondere Commission gebildet, die mit löblichem Eifer das verwickelte Geschäft zu lösen suchte, indessen sie war außer Stande, das Deficit der Mittel zu überwinden. In Regensburg und Paris drängten sich aber natürlich andere Interessen in den Vordergrund, als die der armen Reichsgrafen; es war vorauszusehen, daß die Deputation suchen würde, so rasch als möglich über diese Angelegenheit hin- ́ wegzukommen. Man zerstückelte die einzelnen Kirchengüter, welche die bescheidene Entschädigungsmasse bildeten; man half sich mit Geldrenten, die auf die Stifter angewiesen wurden, aber es blieb immer noch eine sehr beträcht. liche Lücke übrig. Kaum konnten die am ersten zum Ersatz Berechtigten, an deren verlorene Güter die Theilnahme an Kreis- und Reichstagen geknüpft war, noch nothdürftig entschädigt werden; was hinter ihnen stand und Güter ohne diese Rechte oder überhaupt ohne Reichsunmittelbarkeit eingebüßt hatte, befam entweder kaum die Hälfte oder auch geradezu nichts. Die Leyen, Hal berg, Aspremont, Bassenheim, Bentheim, Metternich, Nesselrode, Ostein, Schaesberg, Sickingen, Sternberg und Törring gehörten dazu; unter ihnen verrechnete z. B. der Graf von Leyen seinen Verlust mit 248,781 Gulden jährlicher Einkünfte, der von Sickingen mit 116,000 und dafür wurde nicht ein Heller Entschädigung bezahlt. Wohl deutete der Artikel, der sie betraf, auf die „nunmehr zu erwartende Aufhebung des Sequesters“, das auf diesen Gütern lag, und wies sie auf Einkünfte, welche noch zu einer weiteren Bestimmung übrig bleiben dürften“, aber wer wollte davon etwas erwarten! Es lautete vielmehr wie bittere Ironie, wenn Brandenburg in der Deputa tienssitung vom 12. Februar 1803, wo die Sache der Reichsgrafen entschie den ward, eine vollkommene trostvolle Beruhigung in der im Luneviller Frieden stipulirten und von Frankreich feierlich zugesagten Aufhebung des Se questers" erblicken wollte und sich einen Erfolg davon versprach, daß man die Erfüllung dieser Zusage mit ebensoviel Wärme als Zuversicht reclamirte". Es hat das natürlich nie eine Folge gehabt.

Von geistlichen Fürsten und Körperschaften war, wie wir uns erinnern,

*) Es waren die Abteien und Klöster Ochsenhausen, Münchroth, Schussenried, Guttenzell, Hegbach, Baindt, Burheim, Weißenau und Isny, wozu noch die Reichsstadt Isny kam.

nur der Kurerzkanzler und die beiden Ritterorden übrig geblieben. Der erzbischöfliche Stuhl von Mainz ward auf die Domkirche von Regensburg übertragen und die Würde eines Kurfürsten, Reichserzkanzlers, MetropolitanErzbischofs und Primas von Deutschland" sollte auf ewige Zeiten damit vereinigt bleiben. Seine auf eine Million Gulden festgesette Dotation ward gebildet: aus dem Fürstenthum Aschaffenburg, wie man das alte mainzische Oberamt dieses Namens sammt den Aemtern Aufenau, Lohr, Orb, Prozelten, Klingenberg und Aurach jest bezeichnete, dann aus dem Fürstenthum Regensburg (der Stadt und ihren Stiftern), der Grafschaft Weßlar, wie die Reichsstadt mit ihrem Gebiet nun hieß, und den noch übrigen Bruchstücken vom alten Eigenthum des Mainzer Domcapitels. Die Summe dieser Einkünfte war auf ungefähr 600,000 Gulden angeschlagen; die übrigen viermalhunderttausend sollten durch das Rheinschifffahrtsoctroi beigebracht werden. Der Kurfürst-Erzkanzler sollte auch fernerhin nach den Statuten seiner alten Metropolitankirche gewählt, den Städten Regensburg und Wetzlar, als den Siten des Reichstages und Reichskammergerichtes, eine immerwährende Neutralität zugesichert werden. Der deutsche Orden sollte die mittelbaren Stifter. Abteien und Klöster im Vorarlberg, im österreichischen Schwaben und überhaupt alle mittelbaren Klöster der Augsburger und Constanzer Diöcesen in Schwaben, worüber nicht schon disponirt war, erhalten, mit Ausnahme der im Breisgau gelegenen; der Hoch- und Deutschmeister, Erzherzog Karl, nahm indessen nur die in solchen Gebieten gelegenen Güter an, die selbst in die Entschädigungsmaffe gezogen waren, und verzichtete auf die ihm in den Erbland angewiesenen. Der Johanniterorden ward mit der Grafschaft Bonndorf im Schwarzwald, den Abteien St. Blasien, St. Trudpert, Schuttern, St. Peter, Thenenbach und allen Stiftern, Abteien und Klöstern, die im Breisgau lagen, dotirt; der Verpflichtung, die persönlichen Schulden der Bischöfe von Basel und Lüttich zu bezahlen, entledigte sich der Ordensmeister durch eine vertragsmäßig festgefeßte Summe, die sich für beide Bischöfe auf 1,100,000 Gulden belief.

Die sechs Reichsstädte, die noch übrig blieben, gingen zum größten Theil nicht leer aus; manche erfreuten sich sogar einer sichtbaren Begünstigung. Es ward ihnen allen einmal die volle Landeshoheit und Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten zugesagt, dann die verlangte Neutralität in allen Reichskriegen gewährt. Außerdem wurden einzelne ven ihnen freigebig genug bedacht. Augsburg erhielt die Gebäude und Renten der geistlichen Stifter in seinem Gebiet; Lübeck ward für einige Abtretungen an Mecklenburg mit den in der Stadt gelegenen Gebäuden und Einkünften des Bisthums und dem sogenannten Travemünder Winkel entschädigt; Frankfurt empfing als Ersatz für die abgetretenen Dörfer Soden und Sulzbach alle innerhalb seines Umkreises gelegenen Stifter, Abteien und Klöster (nur das an den Erzkanzler überlassene Compostell ausgenommen) und mußte dafür an die Familien Salm-Reifer

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