| 1897 - 842 str.
...Erlaubnis die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gewerbsmäfsig mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und...trifft denjenigen, welcher sich zum Geschäfte macht, zur Auswanderung anzuwerben. § 46. Wer der Vorschrift des § 26 Absatz I zuwiderhandelt, wird mit... | |
| 1892 - 720 str.
...Beförderung mitzuwirken, wird mit Gefängnifs bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher zur Auswanderung anwirbt. § 44. Mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird... | |
| 1892 - 722 str.
...Beförderung mitzuwirken, wird mit Gefängnifs bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher zur Auswanderung anwirbt. § 44. Mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird... | |
| 1893 - 554 str.
...„Wer, wissend, dafs er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidet, den Beischlaf ausübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft". Im sechsten Kapitel erörtert der Verfasser ausfuhrlich den Standpunkt der Abolitiomsten,... | |
| Alfred Blaschko - 1893 - 230 str.
...„Wer, wissend, dass er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidet, den Beischlaf ausübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. Ist die Handlung zwischen Ehegatten verübt, so tritt Verfolgung nur auf Antrag... | |
| 1893 - 550 str.
...„Wer, wissend, dafs er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidet, den Beischlaf ausübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft". Im sechsten Kapitel erörtert der Verfasser ausführlich den Standpunkt der Abolitionisten,... | |
| 1893 - 552 str.
...„Wer, wissend, dafs er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidet, den Beischlaf ausübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft". Im sechsten Kapitel erörtert der Verfasser ausführlich den Standpunkt der Abolitionisten... | |
| Prussia (Germany). - 1920 - 958 str.
...Eigentümer oder Besitzer pfleglich zu behandeln. Nach § 10 Ziffer 1 des Gesetzes vom 31. August 1919 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Marl oder mit einer dieser Strafen, fofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere... | |
| 1897 - 862 str.
...Erlaubnis die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gcwerbsmäfsig mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und...trifft denjenigen, welcher sich zum Geschäfte macht, zur Auswanderung anzuwerben. § 46. Wer der Vorschrift des § 26 Absatz I zuwiderhandelt, wird mit... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - 552 str.
...Erlaubnis die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gewerbsmässig mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und...trifft denjenigen, welcher sich zum Geschäfte macht, zur Auswanderung anzuwerben. § 46. Wer der Vorschrift des § 26 Absatx l zuwiderhandelt, wird mit... | |
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