Freiheit durch Gesetz: der parlamentarische Gesetzgeber als Erstadressat der Freiheitsgrundrechte

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Mohr Siebeck, 1999 - Počet stran: 371
English summary: The German Basic Law (Grundgesetz) calls for the regulation and safeguarding of freedom through active legislation. Using its constitutional authority to monitor the fulfillment of this task, the Federal Constitutional Court has to compete increasingly with the legislator's power. By going back to the historic roots of the idea of freedom, Gerd Morgenthaler develops legal criteria for the protection of the parliamentary power to shape the legal system. With the help of these criteria he then analyzes the jurisdiction of the German Federal Constitutional Court. German description: Das Grundgesetz verpflichtet die Legislative zur Ordnung und Sicherung der Freiheit durch das Gesetz. Damit das Bundesverfassungsgericht die Erfullung dieses Auftrages kontrollieren kann, mussen rechtsdogmatische Massstabe fur das Zusammenspiel von Gewaltenteilung und materieller Freiheitsgewahr entwickelt werden. Ausgehend von der Ideengeschichte des modernen Verfassungsstaates definiert Gerd Morgenthaler den Freiheitsbegriff grundrechtsubergreifend und weist den inneren Zusammenhang der besonderen Freiheitsgrundrechte nach. Auf dieser Grundlage bestimmt er den Umfang der demokratischen Gestaltungsbefugnis und die inhaltlichen Bindungen des Parlaments, das als Erstadressat der Grundrechte zu aktiver und schopferischer Rechtsetzung berufen ist. Mit Hilfe der daraus abgeleiteten Massstabe erhalt die Kompetenz des Bundesverfassungerichts, die Legislative bei der freiheitsordnenden und -sichernden Gesetzgebung zu kontrollieren und auch anzuleiten, einen juristisch bestimmbaren Gehalt. Die so entwickelte und nach Staatsfunktionen differenzierende Lehre der Freiheitsgrundrechte erlaubt Gerd Morgenthaler eine fundierte Kritik der gegenwartigen Rechtsprechungspraxis und der geltenden Gesetzeslage anhand konkreter Beispiele.
 

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O autorovi (1999)

Gerd Morgenthaler, Geboren 1962; 1982-87 Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre; 1991 Promotion; 1999 Habilitation in Heidelberg; derzeit Professurvertretung fur Offentliches Recht an der Universitat Marburg.

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