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„Als der Lezte wird er über den Staub sich erheben.“ Worte würden nur über den Erlöser etwas aussagen; es würde damit offenbar auf die Auferstehung des HErrn hingewiesen. Er wird als „der Lezte", das ist, als der Sieger, bezeichnet, der zulezt das Feld behält. Unter dem „Staube" muß man dann das Grab verstehen, wie ja auch bei Hiob pyy öfters im Grabe" heißt. Dieser Auslegung neigt sich Joh. Gerhard zu wie noch mehrere lutherische Ausleger. Dann müßten wir das diese Worte einführende als kausal fassen; denn dann würde Hiob das ewige Leben seines Erlösers und seine eigene Erlösung mit der Wahrheit begründen, daß sein es nicht im Grabe bleiben, sondern als Sieger über Tod und Grab auferstehen werde. Das gäbe einen trefflichen Sinn und wäre sowohl dem Glauben als auch dem Kontert gemäß. Jedoch, es ist uns hier der Umstand im Bege, daß y nur dann mit Gewißheit im Sinn von Todesstaub, Grab“ genommen werden kann, wenn die begleitenden Worte es unbedingt fordern (z. B. 20, 11: v usw.). Zudem sollte man bedenken, daß dann, wenn des HErrn Auferstehung aus dem Grabe ge= meint wäre, das Verbum □ mit 12 konstruiert werden müßte: py; „über das Grab sich erheben“ wäre doch eine etwas gesucht klingende Ausdrucksweise für „auferstehen“. Auch würden wir bei dieser Fassung die nähere Bestimmung, resp. Ausführung, dessen, was Hiob im ersten Gliede gesagt hat, vermissen. Die Absicht Hiobs ist in der ganzen Aussage (V. 25-27) nicht, etwas zu bekennen, was seinem Erlöser, sondern was ihm selbst von seinem Erlöser widerfahren werde.

„Als der Lezte wird er wider den Staub sich erheben“ oder: „sich aufmachen“. Bei dieser übersetzung würde die lezte Erscheinung Christi auf Erden angezeigt sein. Es würde so viel heißen als: zulet wird er Grab und Tod abtun, aufheben. Das paßt ausgezeichnet in den Kontert und wäre eine Bestätigung dessen, was das erste Glied bereits gesagt hat. Aber hier steht uns wieder py im Wege. Das Wort kann nicht gleichbedeutend mit „Tod“ sein, wenn man unter Tod" nicht das Grab, den Verwesungsstaub, sondern die „Ursache des Grabes", den „Feind des Lebens", versteht. Und hier müßte man y in diesem letteren Sinn verstehen, wenn man Hiob sagen läßt: „Der Erlöser wird sich (als Feind, ef. by Dap] wider den Staub er

heben."

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So bleibt uns nur die dritte mögliche übersehung: Als der Leste wird er auf Erden auftreten." In dieser Auffassung bestätigt uns der in der Parallele (16, 19) ausgesprochene Gegensab: Jezt ist mein Zeuge im Himmel"; dem gegenüber betont Hiob nun hier: "Zulet als der Lezte — wird er auf Erden auftreten.“ Wir nehmen also yin seinem eigentlichen Sinn auf der Erde"; cf. 41, 25. Das Verbum Dip heißt dann nicht eigentlich „sich erheben“, sondern einfach „auftreten“ oder „stehen“. In dem Worte finns ist der Erlöser als „der Lette" bezeichnet, der der Erste und der Lette ist; zu

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gleich ist aber durch die Wahl dieser Bezeichnung auch die Zeit angegeben,
wann solches geschehen werde. Und mit dem
Und mit dem by ist der Ort ge=
nannt, wo der Erlöser auftreten wird. Er wird auftreten“, und
zwar, wie Hiob sagt, als S. Denn wir dürfen nicht vergessen, daß
Hiob hier von seinem Sa redet und sagen will, was derselbe an ihm
tun wird. Und in diesen Worten gibt er Zeit und Ort an, ivann und
wo derselbe sich an ihm als es erweisen werde. Der Na wird „auf
Erden", pyby, auftreten, um Hiob von allem übel, auch von der Ge-
walt des Todes, durch Mitteilung seines Lebens zu erlösen. Er wird
auftreten als sein „Zeuge und Sachwalter“ (16, 19 f.), der ihm zu
einem gerechten Urteil verhilft. Er wird auftreten als Richter; denn
er ist ja Gott und des Menschen Sohn (16, 20 f.), dem das Gericht
gegeben ist (Joh. 5, 27). Er wird auftreten als Seligmacher, der ihn
zum seligen Schauen Gottes führt (V. 27). Hier cf. Dip, Ps. 44, 27.
- Wir hören da die Worte des Apostels wiederklingen: „Der HErr
wird mich erlösen von allem übel und [mir] aushelfen zu feinem
himmlischen Reich" und: "Hinfort ist mir beigelegt die Krone der
Gerechtigkeit, welche mir der HErr an jenem Tage, der gerechte Richter,
geben wird", 2 Tim. 4, 8. 18.14) Nun verstehen wir auch, warum
Hiob den Erlöser hier fi¬ns, den Lezten, nennt. „Bis daß die Himmel
vergangen sind" (14, 12), wird er nicht aufwachen, aber „zuleßt“, am
Ende der Tage, wird der Erlöser erscheinen, um „auf Erden“ Gericht
zu halten und die Seinen zur himmlischen Herrlichkeit zu führen.
Daß gerade diese lezte Erlösung das eigentliche Ziel des Amtes des
Erlösers ist und bereits den alttestamentlichen Gläubigen verheißen
und bekannt war, bezeugt auch die herrliche Stelle Hof. 13, 14: 7

.שאול אפדם ממות אנאלם

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So erhält also der adverbielle Begriff des finns seine genaue Bestimmung durch pysy; es kann damit nur das leßte Auftreten Christi auf Erden", also am Jüngsten Tage, bezeichnet sein. — Man wende hier nur nicht ein, daß Hiob vom Jüngsten Tage oder Gericht noch nichts habe wissen oder reden können. Seine übrigen diesbezüg= lichen Aussagen, die wir bereits angeführt haben, beweisen gerade das Gegenteil (cf. 16, 19 ff.; 21, 30 ff. et al.). übrigens: Jm Buche Hiob haben wir ein deutliches und flares Zeugnis des spezifisch „christlichen“ Glaubens an den Erlöser, soweit derselbe im Alten Testament offenbart war; fast alle Artikel unsers Glaubens sind darin berührt oder enthalten.

Zu dem Ausdruck y sei noch bemerkt, daß mit dieser Benennung der Erde sehr wahrscheinlich auch ein Hinweis auf das Grab verbunden ist. Es scheint sich Hiob hier mit Fleiß eines doppelsinnigen Wortes zu bedienen (wie wir das öfter bei ihm wahrnehmen). Dann

14) Denn wie der Apostel (2 Tim. 4, 7), so konnte auch Hiob mit gutem Gewifen fagen: τὴν πίστιν τετήρηκα.

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ist der Sinn: Der Erlöser wird auf Erden auftreten, um ihn aus der Erde zu erwecken. Die Erde wird hier als ein großes Grab oder Leichenfeld gedacht. Und was Dap betrifft, so bezeichnet dies Verbum, wo es prädikativ von Gott gebraucht wird, nicht sowohl ein „Stehen“ als vielmehr ein „Sichaufmachen, Auftreten". So heißt es Pf. 9, 20: Nip: „Tritt auf [beweise deine Macht], HErr, damit der Mensch nicht übermächtig werde." Chne Zweifel ist auch hier (V. 25b) Dap als Prädikat desa so gemeint, daß derselbe seine Macht und Hilfe (sich als ) beweisen werde; cf. Ps. 44, 27, wo Dap in Parallele mit 7 steht. Sehen wir nun Luthers übersegung an: Und er wird mich hernach aus der Erde auferwecken“, so finden wir, daß der genaue Sinn oder Inhalt in unübertrefflicher Weise in deutschen Worten wiedergegeben ist. Wenn es auch weder eine erschöpfende noch wörtliche Wiedergabe der Worte Hiobs ist, so gibt sie doch Hiobs Meinung klar und deutlich wieder.

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(Schluß folgt.)

Pius X.

(Fortsetzung.)

über die Trennung von Kirche und Staat in Frank reich erhebt Pius X. seinen Klageruf in einem Rundschreiben vom 11. Februar 1906, gerichtet an die Erzbischöfe, Bischöfe, den gesamten Klerus und das Volk von Frankreich.

Welche Kümmernisse und welcher Schmerz ihn bedrücke im Hinblick auf die durch diese Trennung geschaffene Lage, brauche er nicht erst auszuführen. Freilich, nach der Haltung, welche die Männer an der Spite der französischen Regierung in lester Zeit eingenommen, habe es nicht überraschen können, daß es so gekommen sei. Aber, o düsteres Ereignis! Nun ist mit einem Mal die uralte Verbindung Eures heimatlichen Staatswesens mit dem Apostolischen Stuhl gewaltsam zerschnitten und die Kirche Frankreichs in eine ganz unwürdige und traurige Stellung herabgedrückt. Jeder rechtschaffene Mensch muß das beklagen, wenn er den Schaden abmißt, der dadurch der bürgerlichen Gesellschaft wie der Religion zugefügt ist. Wie ist es doch so nach und nach zu diesem äußersten gekommen? Ihr Erzbischöfe und Bischöfe ,,habt es mitansehen müssen, daß die Heiligkeit und Unauflöslichkeit des christlichen Ehebandes durch das Staatsgesetz verlegt wurde; 1) von den

1) Das Staatsgesek verlegt nicht an seinem Teil „die Heiligkeit und Unauflöslichkeit des chriftlichen Ehebandes“, wenn es un christen um ihrer Herzenshärtigkeit willen Scheidung, es sei temporäre von Tisch und Bett oder dauernde, zuläßt und ihnen Wiederverheiratung gestattet, auch wenn nicht durch faktischen

öffentlichen Schulen2) und den Krankenhäusern3) wurde die Religion ausgeschlossen; die Kleriker wurden aus ihren geistlichen Studien und aus den religiösen übungen herausgerissen und unter die Waffen gerufen; 4) die religiösen Genossenschaften sind zerstreut und ihrer Güter beraubt worden, ihre Mitglieder sehen sich meistenteils jeglicher Not preisgegeben.5) Der alte Brauch, die Sizungen der gefeßgebenden Körperschaft und der richterlichen Behörden unter Anrufung der Gnade Gottes zu eröffnen,6) ist durch Geseß, wie ihr wißt, abgeschafft; ebenso die Trauerkundgebungen der Kriegsflotte am Gedächtnistag des Todes Christi. Dem richterlichen Eid wurde die religiöse Feierlichkeit ge=

Ehebruch die Ehe gebrochen und zerrissen worden war. Wohl aber verlegt die römische Kirche die Heiligkeit der christlichen Ehe, wenn sie auch bei eingetretenem Ehebruch dem Worte Christi zuwider dem unschuldigen Teil das Eingehen einer andern Ehe verbietet.

2) Was ausgeschlossen wurde von den öffentlichen Schulen Frankreichs, war nicht sowohl „die Religion" als der Religionszwang, der alle Kinder zur Teilnahme herantrieb. Jezt mag der Ortspriester im Schullokal selbst oder an anderer Stätte der Jugend Religionsunterricht geben nach Bedürfnis und Gutdünken; aber kein Kind kann mehr wider seinen und seiner Eltern Willen gezwungen werden, daran teilzunehmen.

3) Die „Religion“ ist damit noch nicht aus den Krantenhäusern ausgeschlofsen, daß man außer den „Barmherzigen Schwestern" auch andere taugliche Pfleger und Pflegerinnen zuläßt und die nichtpapistischen Kranten vor den aufdringlichen Bekehrungsversuchen der „Barmherzigen“ schüßt. Wer geistliche Pflege be= gehrt, kann sie auch heute noch in den französischen Krankenhäusern finden, er sei Katholik oder Protestant.

4) Und wenn es seit Karl dem Großen anders gewesen wäre: ein- Unrecht liegt darin nicht, daß auch der „kleriker" von der allgemeinen Wehrpflicht mit= betroffen und entsprechend verwandt wird. Außerdem sind die militärischen Exerzitien an sich sicher ebensogut und gottgefällig als die exercitia spiritualia in den meisten Klöstern und Profeßhäusern. Wo der Stand des „Klerikers" schon vom Waffendrill und der Militärzucht befreit, da wenden sich ihm viel, viel mehr Leute zu, als man zur Pastorierung braucht; davon konnte Frankreich wenig= stens früher ein Lied fingen.

5) Es ist richtig, viele ehemalige clerici vagi und säkularisierte Mönche find heutzutage Kellner und müssen arbeiten, um leben zu können. Ist das in Wahrheit ein Schade für sie selbst oder auch für das Land, das doch schließlich zulet diese Drohnen mit durchfüttern muß?

6) Wäre es doch bei uns auch so in allen geseßgebenden Versammlungen der Vereinigten Staaten! Kein wahrer Christ, und solche gibt es doch gewiß auch in diesen Versammlungen, fängt seinen Tag an ohne Gebet; aber um den „alten Brauch", der heute einen Papisten, morgen einen Methodisten, übermorgen einen andern „Minister" zum öffentlichen Vorbeten veranlaßt, gibt er mit Recht nichts, weil ihm dieses Beten ohne gemeinsamen Glauben zuwider ist. Die ungläubigen Gesetzgeber aber denken ohnehin bei diesem „alten Brauch“ wohl meist an den Segen, den Frau Rückenau am Schluß des elften Gesangs in Goethes „Reinete Fuchs ihrem Neffen mitgibt.

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nommen. In den Gerichtsfälen, in den Gymnasien, beim Landheer wie bei der Flotte, furz, bei allen der öffentlichen Gewalt unterstehenden Veranstaltungen wurde ausgeschlossen, was immer als Zeichen des christlichen Glaubens hätte gelten können“.

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Das seien die Vorstufen gewesen, um die volle gefeßliche Trennung von Kirche und Staat einzuleiten. Der Apostolische Stuhl habe alle Mittel angewandt, dies leßte große übel abzuwehren"; er habe die Beweise außerordentlicher Güte und Geneigtheit gegen Frankreich verdoppelt. Umsonst! Aller Eifer, alles Entgegenkommen, alles, was Unser Vorgänger und Wir selbst versucht haben", hat sich als völlig eitel erwiesen. Sehen sich aber so die guten Katholiken jest „ihrer Rechte mit Gewalt beraubt“, so ist dies für den Pontifer nur der Anlaß, ihnen kundzutun: „Wir waren Euch stets in besonderer Liebe zugetan; jezt muß diese Liebe nur noch größer werden.“

Diese erweist sich nun auf der Stelle darin, daß der Papst erklärt: Der Grundsaß, daß Staat und Kirche getrennt werden müßten, ist fürwahr ein ganz falscher und im höchsten Grade verderblicher Grundjaz" (civitatis rationes a rationibus Ecclesiae segregari oportere, profecto falsissima maximeque perniciosa sententia est). Wer dem das Wort reden kann, bei dem liegt Leugnung des übernatürlichen zugrunde. Sind es denn nicht dieselben Menschen, über welche Staat und Kirche eine Herrschaft ausüben? Wo nun der Staat mit der Kirche keine Beziehungen unterhält, da wird das leicht Anlaß zu Streitigkeiten, die für beide Seiten recht bitter werden. Die französische Republik hat die bisherigen Beziehungen einseitig gelöst; ihr Vertrag mit Rom beruhte auf dem Völkerrecht. Frankreich hat heilige Vertragstreue für nichts geachtet; hat dem Apostolischen Stuhl schweres Unrecht zugefügt, hat das Völkerrecht verlegt, hat nicht einmal ordnungsmäßig dem Papst angezeigt, daß es die Auflösung des Vertrags mit Rom anstrebe. Ja, „die französischen Staatslenker haben kein Bedenken getragen, gegen den Heiligen Stuhl die allgemeinen Pflichten der Höflichkeit zu verlegen, welche man selbst gegenüber dem kleinsten und unbedeutendsten Staatswesen zu erfüllen pflegt" (non dubitarunt gubernatores Galliae adversus Apostolicam Sedem communia urbanitatis officio deserere, quae vel minimae cuique minimique momenti civitati) praestari solent). „Obwohl sie als Vertreter einer katholischen Nation zu handeln hatten, haben sie sich nicht gescheut, Würde und Gewalt des Papstes, des Oberhaupts der katholischen Kirche, zu verachten, während doch dieser Gewalt gegenüber eine um so höhere, die Ansprüche der bürgerlichen Gewalt übersteigende Ehrerbietung am Plaze war, als sie die ewigen Güter der Seele verwaltet und keines

7) Vielleicht haben „die französischen Staatslenker" gedacht: der Papft hat ja teine weltliche Macht mehr seit 1870, er ist weder eine große noch eine kleine civitas.

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