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der Reservisten und Landsturmmänner sich in den Bordellstraßen drängten. Leicht Verwundete und Genesende ließen sich in Droschke und Auto ins Bordell fahren. Unsern tapferen Freunden von der Nachtmission, die sich diesen Scharen mit einem Zurück!' entgegenstellten, wurde geantwortet: „Ein Zurück gibt es für einen deutschen Soldaten nicht! Die Stadtverwaltungen, die noch an diesem das Volk entsittlichenden und verseuchenden, sonst zwecklosen und überlebten System des napoleonischen Soldatenstaates festhalt n, tragen eine ungeheure Verantwortung. Ihnen ist die Hauptschuld beizumessen für diese Vorgänge, die einen dunklen Flecken bilden auf dem Glanze dieser großen, ernsten Zeit. Daß diese Vorgänge hätten vermieden werden können, wird dadurch erwiesen, daß sie nur in Bordellstädten festzustellen sind, beziehungsweise in solchen Bordellstädten, die ihre Bordelle den Soldaten offen halten zu müssen glauben und unsern Freunden auf ihre Proteste unter an= derm antworteten: Eine Gelegenheit müssen die jungen Soldaten doch haben.“

Von großer Sorge um die Söhne und Väter im Felde, um die innere Kraft unsers Heeres und unsers Volkes erfüllt, unterbreiten wir diese besorgniserregenden Tatsachen der Öffentlichkeit des Volkes, seinen Fürsten, Regierungen und Behörden. Wir hegen die Hoffnung, daß der Ernst dieser heiligen Zeit auch noch den Rest der fluchwürdigen, Deutschlands unwürdigen Einrichtungen hinwegfegen wird, die seit 150 Jahren das Volk der Franzosen und Belgier sittlich zermürbt haben und die Franzosenkrankheit, die tiefste Erniedrigung des Weibes, die Zerstörung der Heiligkeit der Ehe in die Welt hinausgetragen haben, und die vor der Vernunft und der Wissenschaft so gut wie von dem Gewissen gerichtet sind." (D. a. G.)

„Gesicherte Ergebnisse der Wissenschaft.“ Ein Flugblatt (Nr. 5) des „Sächsischen Schulvereins für Reform des Religionsunterrichts“ hat vier solcher gesicherten Ergebnisse der Wissenschaft“ zusammengestellt: 1. Der Gott des Alten Testaments ist nicht immer derselbe; der blutgierige Gott Josuas hat nichts zu tun mit dem barmherzigen Gott Jonas. Das Alte Testament ist nicht Offenbarung Gottes, sondern Entwicklung der Gedanken über Gott. 2. Das Christusbild der vier Evangelien ist nicht ein und dasselbe, ist auch schon im ältesten Evangelium übermalt. Dem Christus des Markus wird die sittliche Vollkommenheit rund und klar abgesprochen. 3. Die sittlichen Weifungen JEsu, z. B. über den Reichtum, sind zum Teil ungültig, weil sie aus JEsu Irrtum hervorgingen, wonach er das Weltende als unmittelbar bevorstehend angenommen hatte. 4. Das Christentum in den Briefen der Apostel ist verschieden, widerspricht sich manchmal direkt. Also kurz gesagt: Das Alte Testament ist keine Gottesoffenbarung. Christus ist kein fündloser Gottessohn, sondern ein fündhafter Mensch wie wir. Seine sittlichen Weisungen sind zum Teil für das „geläuterte sittliche Empfinden“ unserer Zeit nicht mehr maßgebend, ja irreführend. Die Apostel haben kein einiges Christentum, können uns also auch keins lehren. Ein ziemlich „gesichertes Ergebnis“ dieser Wissenschaft“ scheint uns zu sein, daß diese Leute, zumeist Lehrer unserer sächsischen Schulen, keine Christen mehr sind. Wer so mit dem Bibelund Christusglauben aufräumt, stellt sich selbst außerhalb der christlichen Kirche. Aber ein ganz „gesichertes Ergebnis" dieser modernen „Wissenschaft“ ist dies, daß auf Leute, die obige Säße als „gesicherte Ergebnisse der Wissenschaft" ausgeben, das Schriftwort seine Anwendung findet: „Da sie sich für weise hielten, sind sie zu Narren worden", Röm. 1, 22. (Freikirche.)

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Lehre und Wehre.

Jahrgang 61.

Juni 1915.

Nr. 6.

Verlobung und Ehe.

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Das Kirchenblatt" der Jowashnode und „Die Wachende Kirche" der Buffalosynode sagen sich in einer Anzeige der Kreßmannschen Schrift Keuschheit und Zucht" entschieden von der „missourischen“ Lehre von der Verlobung los. Das Kirchenblatt" bemerkt: Daß hier die missourische Auffassung von der Verlobung vertreten ist, ist ja selbstverständlich, aber zu bedauern; denn gerade dies Kapitel enthält so vieles Gute und Beherzigenswerte. Daß aber die Verlobten sofort nach dem Verlöbnis vor Gott Ehemann und Eheweib sind, daß ihre Ehe nun mit der Verlobung eine geschlossene, aber noch nicht vollzogene ist, das ist nicht die Auffassung von der Verlobung, wie sie sich in weiten Kreisen der lutherischen Kirche findet; und daß jede andere Auffassung wie die von dem Verfasser vertretene Sünde und Unrecht sei, hieße die Gemeinde JEsu unter das jüdische Joch binden.“ Der „Wachenden Kirche" ist die Sache noch klarer. Sie schreibt: „Erwähnen wollen wir noch, daß die Behauptung: Verlobung sei Eheschluß, endlich aus dem Druck schwinden sollte. Die ganze Erfahrung ist dagegen und auch die Praxis der Kirche. Die Verlobung, die wir hier heute haben, ist weiter nichts als ein Versprechen, sich später ehelichen und als Mann und Weib leben zu wollen.“

Um sogleich mit dem lezten Sah der „Wachenden Kirche“ zu be= ginnen: Es ist ein Irrtum, daß die Verlobung, die wir heute haben, weiter nichts ist als ein Versprechen, sich später ehelichen und als Mann und Weib leben zu wollen. Gerade die Verlobung, die wir heute im Unterschiede von früheren Zeiten und namentlich orientalischen Verlobungen haben, schließt einen Verkehr zwischen den Verlobten in sich, der die Unauflöslichkeit der Verlobung zur Voraussetzung hat. Mit andern Worten: Den Verlobten ist nach allgemeiner Zeit- und Landessitte ein Verkehr gestattet, der als grob unsittlich bezeichnet werden müßte, wenn nicht unwiderruflich feststände, daß die Verlobten für das ganze Leben einander angehören.

Eine nähere Ausführung ist nicht nötig. Deshalb wirkt der größte Teil der in neuerer Zeit geschriebenen Erzählungen so demoralisierend, weil in diesen Erzählungen die Sachlage zumeist so dargestellt wird, als ob die Verlobten nach Belieben zusammenbleiben und nach Belieben auseinanderlaufen könnten. Die Ausführungen des Kirchenblattes" und der „Wachenden Kirche“ können nur dieselbe demoralisierende Wirkung haben. Die Sache steht so: Ganz abgesehen davon, was die Schrift über die Verbindlichkeit der Verlobung lehrt, wenn wir nur die Verlobung, „die wir heute haben“, ansehen und nach der Vernunft, das heißt, nach der natürlichen sittlichen Erkenntnis, urteilen, so müssen wir die Verlobung, „die wir heute haben“, in bezug auf ihre Verbindlichkeit der vollzogenen Ehe gleichachten.

Und was ist das für eine Weise, gegen die Unauflöslichkeit der Verlobung so zu argumentieren: „Die ganze Erfahrung ist dagegen" oder: Das ist nicht die Auffassung von der Verlobung, wie sie sich in weiten Kreisen der lutherischen Kirche findet"! Seit wann ist es Rechtens in der lutherischen Kirche, die „Erfahrung“ und die „Auffassung" in weiten lutherisch sich nennenden Kreisen zur regula fidei et morum zu machen? Blicken wir doch um uns! In weiten lutherisch sich nennenden Kreisen verwirft man heutzutage die Inspiration und Unfehlbarkeit der Heiligen Schrift. Auch solche nennen sich zu unserer Zeit noch lutherisch, die die Rechtfertigung nicht einen actus forensis sein lassen, sondern in einen ethischen" Akt der inneren Umwandlung des Menschen umseßen, so daß die Papisten gegen die protestantische Kirche rühmen, nur die „missourischen“ Lutheraner hielten noch die Rechtfertigungslehre Luthers fest. Und um an ein Beispiel zu erinnern, das wir hier in der lutherisch sich nennenden Kirche in den Vereinigten Staaten vor Augen haben: D. Keyser trägt in seinem Buch Election and Conversion die erasmische Lehre vom freien Willen und von der Bekehrung vor; er sagt: "If there is no 'condition or moment' before conversion when the sinner can decide whether he will let God save him or not, then, if he is converted, he must be converted by force, just as we have proved again and again. Such a theology makes all the gracious invitations of the Bible to the unconverted nugatory, not to say insincere." 1) "In the interest of Christian ethics we desire to say that a free will is not something that is pulled down by force on one side or the other, but that is placed in equilibrium, so that it can elect for itself." 2) “If such a moment of option does not come to the sinner before conversion, then the conversion is forced upon him." 3) Das ist genau die Lehre vom freien Willen und von der Bekehrung, die Erasmus gegen Luther und die lutherische Reformation aufstellte. Und diese

1) Election and Conversion, p. 105 sq.

2) A. a. D., S. 102.

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3) A. a. C., S. 101.

erasmische Lehre D. Keysers ist in weiten Kreisen der lutherischen Kirche der Vereinigten Staaten als die rechte Stellung gegen die missourische" Lehre bezeichnet worden, nicht nur in der Generalsynode und im General Council, sondern auch in den Synoden von Ohio und Jowa. Sollte nun deshalb die Lehre Luthers und der lutherischen Kirche vom servum arbitrium des Menschen, bis der Mensch bekehrt ist, „endlich aus dem Druck schwinden“? Sicherlich nicht!

Und wie steht es mit der „Praris" der lutherischen Kirche? Die lutherische Kirche fängt doch nicht erst mit der Jowasynode und Buffalosynode an. Man muß doch Luther und die lutherische Kirche des 16. und 17. Jahrhunderts auch zur lutherischen Kirche rechnen. Luther hat die Lehre, daß die Verlobung der Verbindlichkeit nach der vollzogenen Ehe gleichzuachten sei, nicht für ein „jüdisches Joch“ ge= halten, sondern aus der Schrift bewiesen, und zwar nicht nur aus dem Alten, sondern auch aus dem Neuen Testament. Man lese doch Luthers Schrift „Von Ehefachen“ vom Jahre 1530.4) Luther erinnert zwar daran, daß in den Ehefachen" ein weitläuftig, verwirret Spiel mit den Fällen" sei. Aber was ihm aus der Schrift feststeht, ist dies: Wer die Braut hat, der ist der Bräutigam', spricht St. Johannes der Täufer Joh. 3, 29. Weil nun der erste verlobte Mann die Braut hat und ist der Bräutigam, kann sie sich mit keinem andern hernach verloben noch der Bräutigam mit einer andern. Daher auch Moses 5 Mos. 22, 23 eine vertrauete Jungfrau eine eheliche Frau nennt, da er spricht: Wenn eine Dirne einem vertraut ist, und einer beschläft sie in der Stadt, sollst du sie alle beide tot steinigen: die Dirne darum, daß sie nicht geschrien hat; den Mann darum, daß er seines Nächsten Gemahl oder Ehefrau zuschanden gemacht hat." siehest du, daß eine vertraute Braut eine Ehefrau heißt in der Schrift. Also auch Matth. 1, 20 spricht der Engel zu Joseph, da ihm Maria vertraut war: „Joseph, du Sohn Davids, fürchte dich nicht, dein Gemahl oder Ehefrau Marie zu dir zu nehmen.' Darum ist dieser Artikel gewiß genug, wenn zwei miteinander öffentlich verlobt sind, und es bei demselbigen Verlöbnis bleibt, daß keines das andere kann sein Leben lang lassen." 5) Man lese auch in Walthers Pastorale so

4) St. L. X, 754 ff. E. A. 23, 91 ff.

5) St. L. X, 778. Mit den Worten: wenn es bei demselbigen Verlöbnis bleibt" will Luther keineswegs die Verbindlichkeit eines öffentlichen Verlöbnisses wieder aufheben, sondern er denkt an den Fall, daß dem öffentlichen Verlöbnis schon ein anderes öffentliches Verlöbnis voraufgegangen ist, und daher die Regel gelten muß: „Unter zwei öffentlichen Verlöbnissen soll das andere dem ersten weichen und gestraft werden", oder er denkt an den Fall: „Wenn sich jemand mit einer Person öffentlich verlobt und verschweigt dieweil, daß er zuvor sich mit einer andern heimlich verlobt und dazu beschlafen oder auch geschwängert hat." (Kol. 779.)

wohl den Schriftbeweis als auch die Zitate aus lutherischen Schriften des 16. und 17. Jahrhunderts.")

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Es steht daher so: nicht die treu lutherische Kirche, die sich in Lehre und Leben nach Gottes Wort richtet, sondern die heruntergekommene lutherische Kirche, die die Erfahrung" und eine in weiten Kreisen geltende „Auffassung“ zur norma doctrinae erhebt, leugnet die Lehre, daß die rechtmäßige Verlobung der Verbindlichkeit nach der vollzogenen Ehe gleichzuachten sei. Diese Leugnung widerspricht sowohl der Schrift als auch der Vernunft, nämlich der sittlichen Erkenntnis, die noch jeder Mensch von Natur hat. Diese Leugnung widerspricht auch der kirchlichen Praris, die die lutherische Kirche zu ihren besten Zeiten geübt hat. Daß Buffalo und Jowa hier von „missourischer Auffassung" reden, liegt auf gleicher Linie mit der Behauptung, daß unsere Lehre von der Bekehrung und Gnadenwahl nicht lutherisch, sondern missourisch“, ja „calvinistisch“ sei. Auch hier hat der Parteigeist und der Geist des knieschwach gewordenen Luthertums das Wort geführt. F. P.

Der Prophet Jonas.

(Fortsetzung.)

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Sehen wir uns das Gebet Jonas' kurz an. „So will ich nun, daß die Männer beten an allen Orten“, ermahnt St. Paulus 1 Tim. 2, 8. An einen so wunderlichen Ort kann der Christ nicht kommen, daß er nicht zu Gott beten könnte, der Gebetsverkehr mit Gott abgeschnitten wäre. Wie für Gottes Gegenwart und Macht und Gnade, so gibt es für des Christen Gebet und Gottes gnadenreiches Dreinschauen und gnädiges und mächtiges Gebeteerhören keine loca mirabilia et abominabilia. Einen wunderlicheren, schaurigeren, schmußigeren und greulicheren Ort kann man sich für einen lebendigen Menschen kaum denken als den, da Jonas war, im Magen des greulichen Ungetüms, im schaurigen Weltmeer, ganz allein, von Menschen weggeworfen. Und doch denkt Jonas nicht: Wenn ich doch im Tempel sein könnte, wo es schön ist, wo Salomo das feine Gold nicht gespart hat, wo man es Gott zumuten kann, daß er gegenwärtig ist und Gebete erhört, damit ich doch beten könnte! Nein, es heißt: Jona betete zu dem HErrn, seinem Gott, im Leibe des Fisches."

Jonas' Gebet hält sich nach der Regel: „Lasset eure Bitte im Gebet und Flehen mit Danksagung vor Gott kund werden“, Phil. 4, 6. Bitte, Gebet, Flehen und Danksagung zugleich. Es ist eben ein gläubiges Gebet, der Erhörung gewiß. Ja, es ist vor allem Danksagung. Im Bauche des Fisches fühlt Jonas sich schon gerettet. Er erkennt da die Hilfe seines Gottes, der ihn nicht im Weltmeer versinken und ertrinken

6) Pastorale, S. 215-228.

Jm

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