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Kirchlich-Zeitgeschichtliches.

I. Amerika.

Als die "regulative and coordinating doctrine" bezeichnet D. L. S. Keyser von der Generalsynode die Lehre vom rechtfertigenden Glauben in einem Artikel, der vor einem Monat in Lutheran Church Work erschien. Das ist ein Ausdruck, der allenfalls richtig verstanden werden könnte, wenn damit nämlich nur gesagt werden soll, daß die Lehre vom rechtfertigenden Glauben im Mittelpunkt wie der christlichen Lehre, so auch des Christenlebens steht, und daß einer, der diese Lehre festhält, von Abirrungen in andern Lehren leichter zurechtgebracht werden kann, dagegen der, der sie leugnet, durch alle andern Lehren des Christentums einen Strich macht. Das, aber noch mehr als das, will D. Keyser mit dem Ausdruck "regulative and coordinating doctrine", "central and regulative doctrine" sagen. Schon vor anderthalb Jahren erhob nämlich D. Keyser in seinem Buche Election and Conversion die Beschuldigung gegen die Missourisynode, durch ihre Lehre von der Wahl werde die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben geschwächt, wenn nicht gar ganz aufgehoben. Und im Gegensat gegen Missouri meint er nun, die Lehre, daß ein Christ durch den Glauben vor Gott gerecht und selig wird, verfechten zu müssen! Um diesen Gegensah recht scharf zum Ausdruck zu bringen, bezeichnet er die Lehre von der Rechtfertigung als die "regulative, coordinating", auch "correlative doctrine" und gibt im nachfolgenden zu erkennen, daß er damit nicht nur etwa gegenüber einer vermeintlich falschen Position das Richtige unter einem etwas zweideutigen Ausdruck verficht, sondern daß er unter diesem Ausdruck Raum findet für die Lehre von der Wahl in Ansehung des Glaubens. Es heißt da nämlich wörtlich: "However, in regard to the doctrine of the special election, or foreordination of individuals, or the carrying out of God's decree of salvation, here justifying faith must be regulative of the divine decree, or predetermination. Yes, here faith, spiritually begotten faith, controls and determines the special divine decree of individual election, and not the reverse. God in His infinite loving foresight did not elect certain individuals to salvation merely by an arbitrary or mysterious choice, but in view of their faith in the merits of Christ and His atonement. Just as the Bible teaches in John 3, 14-21, which is the Gospel in nuce. Take one of these wonderful verses, the eighteenth: 'He that believeth on Him is not judged; he that believeth not hath been judged already, because he hath not believed on the name of the only-begotten Son of God.' Take another passage, John 6, 40: 'For this is the will of My Father, that every one that beholdeth the Son, and believeth on Him, should have eternal life; and I will raise him up at the last day.' Also Mark 16, 16: 'He that believeth and is baptized shall be saved; but he that believeth not shall be damned.' Do not all these and many other passages prove that God's eternal decisions, so far as regards the individual's salvation, are determined by the faith of that individual? Therefore, Lutheran theology looks upon the divine decrees from the viewpoint of her regulative doctrine, justification by faith, whereas the Calvinistic viewpoint places the theologian back in eternity, and begins with the divine sovereignty and decrees,

making faith take a subordinate position." An diesem Abschnitt ist alles falsch. "Justifying faith must be regulative of the divine decree, or predetermination. Faith controls and determines the special divine decree of individual election" das kann entweder so verstanden werden, als ob Gott sich durch das Verhalten des Menschen unter den Einwirkungen des Evangeliums hat „kontrollieren“, „determinieren“ lassen, mithin der Glaube der regulative Faktor war, der Gott bestimmte, die beharrlich Gläubigen zum ewigen Leben zu erwählen“; das wäre der alte synergistische Irrtum, der nicht Gottes Gnade, sondern das Verhalten des Menschen in der Bekehrung den Ausschlag geben läßt; oder es soll mit diesem Ausdruck gesagt sein, daß die christliche Theologie nach dem Artikel von der Bekehrung die andern Glaubenslehren zu „regulieren“, zu bestimmen hat, und das hieße nach Weise der neueren Theologie aus einer zum Prinzip erhobenen Lehre ein theologisches System aufbauen und entwickeln. Wenn man den Abschnitt genau liest, wird es ganz klar, daß D. Keyser in beiderlei Sinn die Lehre von der Rechtfertigung eine "coordinating, regulative doctrine" bezeichnet, daß er nämlich sowohl meint, Gott habe sich eben durch den vorhergesehenen Glauben bestimmen lassen, gewisse Personen zum ewigen Leben zu erwählen, als auch, daß ein lutherischer Theolog die Lehren des christlichen Glaubens aus einem leitenden Prinzip herauszuentwickeln, abzuleiten habe, und zwar aus der Lehre von der Rechtfertigung, während, wie ja ausdrücklich erinnert wird, der Reformierte aus der souveränen Machtvollkommenheit Gottes seine Lehren entwickelt. Damit ist die lutherische Stellung in doppelter Hinsicht falsch dargestellt. Erstens ist das intuitu fidei nicht Lehre des lutherischen Bekenntnisses, und zweitens leitet die lutherische Theologie nicht eine Lehre aus der andern ab, sondern geht direkt an die Schrift, um Lehrartikel zu sehen. Ganz im Sinne der neueren Theologie gedacht ist deshalb auch der Sat: "Likewise justifying faith controls in the doctrine of the Sacraments." In einem christlichen Lehrartikel kontrolliert" nicht irgendeine andere Lehre, sondern da kontrollieren die Schriftworte, die von dieser Lehre handeln. Was D. Keyser im folgenden über die Lehre vom Abendmahl sagt, ist richtig, aber er täuscht sich und andere, wenn er die Sache so darstellt, als ob er als lutherischer Theolog den Artikel vom Sakrament des Altars aus andern Lehrstücken ableite, als ob die lutherische Theologie denselben bestimmt sein läßt durch irgendeine andere Lehre. So baut man philosophische Systeme, aber so gründet man keine christlichen Lehrfäßc. — übrigens geht aus einem andern Artikel D. Keysers, der in demselben generalsynodistischen Organ erschien, hervor, daß er von einer Wahl im eigentlichen Sinne so wenig weiß wie die ohioschen Theologen, die ihn mit so stürmischer Freude vor einem Jahre als Bundesgenossen begrüßten. In der Nummer des Lutheran Church Work vom 29. Oktober v. J. macht er nicht nur die bekannte Unterscheidung zwischen der Fähigkeit (zu glauben), die Gott schenkt, und der Betätigung dieser Fähigkeit, die von der Entscheidung des Menschen abhänge, und zerreißt die Elemente des Glaubens in verschiedene Vorgänge, die sich nacheinander beim Menschen einstellen (wenn der Mensch nämlich, nachdem sein Wille "in equilibrium" gesetzt worden sei, sich für oder gegen Bekehrung entscheidet), sondern D. Keyser bestimmt dann noch die Wahl, wie folgt: "Now, in foresight of this choice of faith (not as a cause or merit, but as a divinely ordained condition), God from eternity foreordained that

"

all who would thus believe to the end of life on the redeeming merits of Christ should be saved forever." Das wird dann elective grace genannt. Ist es das? Nein, sondern das ist der allgemeine Gnadenwille, der übrigens auch in den angeführten Schriftstellen (Joh. 3; Joh. 6; Mark. 16) in dem späteren Artikel D. Keysers als identisch mit dem Gnadenratschluß ge= sezt wird. Für die Frage: Warum werden die einen vor andern selig? ist das psychologische Geheimnis wieder zur Hand; "if mystery there is, it is a psychological one", obwohl gerade in diesem Punkte D. Keyser sich von seinen ohioschen Brüdern dadurch unterscheidet, daß lehtere das mysteriös gesteigerte, unmotivierte, „ganz unnötige“, „mutwillige und im schlimmften Sinne boshafte“ Widerstreben des Menschen als das Geheimnisvolle im Verlorengehen finden, während D. Keyser das „Geheimnis“ mehr verflüchtigt, indem er es nämlich in eine Klasse reiht mit den ungelösten Problemen der Psychologie überhaupt. Es könne ja kein Mensch sagen, wie es kommt, daß z. B. unsere Sinne den Verkehr mit der Außenwelt vermitteln ustv. Merkwürdig muß bleiben, daß man sich mit dem intuitu zufrieden gibt als einer Erklärung dessen, was nach der Schrift das Geheimnis in der Wahl für die menschliche Vernunft ist. Tatsächlich ist ja das unfehlbare göttliche Vorherwissen derjenigen, welche selig werden, das unsere Gegner noch stehen lassen, für die Vernunft ebenso unvereinbar sowohl mit der Lehre von der menschlichen Ungezwungenheit wie auch mit der Lehre, daß nach Gottes Willen alle Menschen selig werden sollen und können.

G.

Noch anders wird das Geheimnis in der Lehre von der ewigen Wahl bestimmt in einem Artikel Prof. Mees' im englischen Teil der ohioschen „Theologischen Zeitblätter“ (Theological Magazine) vom November leßten Jahres. Es heißt da (S. 574 f.), daß unser Bekenntnis allerdings von einem Geheimnis rede und uns warne, nicht den Versuch zu machen, in die verborgenen Heimlichkeiten Gottes einzudringen. Aber damit sei lediglich gesagt, “that our human reason can never penetrate to the depth of divine grace, nor in the least grasp and understand the unsearchable wisdom of God, which has devised and executed a way of salvation for a lost race, that it truly might be saved, which is clearly indicated by the passage quoted [F. C. XI, 33], Luke 13, 24." Das ist also die dritte Weise, in der von unsern Gegnern das Geheimnis in der Wahl definiert wird. Die Kirchenzeitung“ und der deutsche Teil der „Theologischen Zeitblätter“ finden das Geheimnisvolle in der unergründlichen Bosheit des Menschenherzens, das sich so unnötig, abnormal, „im schlimmsten Sinne boshaft" gegen das Heil verschließt. D. Keyser findet die unergründliche Schwierigkeit darin, daß es ein psychologischer Vorgang ist, wenn der Mensch bekehrt wird, und die psychologischen Vorgänge ja alle ziemlich dunkel seien. Prof. Mees dagegen findet das Geheimnis in der unerforschlichen Weisheit Gottes, die einen Weg zum Leben für die Sünderwelt gefunden hat. Das stimmt wiederum nicht mit einer Aussage der „Kirchenzeitung“, die am 20. März dieses Jahres ausdrücklich in Abrede stellte, daß das Geheimnis in der Gnade Gottes und seinem Herumbringen des Sünders auf den Weg des Lebens zu suchen sei. „Wohl ist's wunderbar, daß die Gnade Gottes einen verruchten Sünder bekehren kann. Aber von Gottes Gnade aus angesehen, ist es eigentlich gar nicht wunderbar." Wenn Gottes Gnade einen Menschen bekehrt, so sei das „von Gottes Gnade aus nur das Normale".

Das Wunderbare sei vielmehr, daß jemand bei dieser genügenden Gnade noch unbekehrt bleiben könne. Was sagt diesen drei Auffassungen gegenüber unser Bekenntnis? Prof. Mees verweist auf die Stelle, die in Verbindung mit der Aussage über den "abyssus" der verborgenen Vorsehung angeführt wird: Luk. 13, 24. Erwartet er wirklich, daß keiner seiner Leser die Stelle nachschlägt? Wenn die Jünger fragen: HErr, meinst du, daß wenige selig werden?" und das Bekenntnis diese Worte anführt als eine Frage, die das Geheimnis in der Gnadenwahl berührt, so ist doch offenbar, daß nach unserm Bekenntnis eben die Frage: Warum werden troß der allgemeinen Gnade Gottes so wenige selig? uns an den Abgrund führt, den wir nicht erforschen sollen, weshalb auch darauf hingewiesen wird, daß Christus den Fragestellern nur antwortet: Sehet ihr nur zu, daß ihr zum Leben durchdringt. Auch die unmittelbar hiermit verbundene Bezugnahme des Bekenntnisses auf Luthers Einleitung in den Römerbrief weist solche Forscher hin auf die Lehre der Schrift vom Heilsweg als auf - das Geheimnis in der Wahl? nein, sondern als auf die Lehre, die wir statt allen Grübelns über die unerforschlichen Ratschläge Gottes ins Auge fassen sollen. Gerade an dieser Stelle wird also ausdrücklich das Geheimnis unterschieden von dem Lehrstück, in dem Prof. Mees das Geheimnis, vor dessen Erforschung das Vekenntnis warnt, finden will! Ganz ge= wiß ist es der menschlichen Vernunft, wenn sie nicht durch Gottes Geist erleuchtet ist, ein Geheimnis, wie der Weg zur Seligkeit zu finden sei. So redet z. B. Paulus an die Korinther im ersten Brief (2, 6 ff.), fügt dann jedoch hinzu: „Uns aber hat es Gott geoffenbaret durch seinen Geist." Und wenn auch der gläubige Christ staunt ob der Weisheit, die sich im Heilsratschluß offenbart, so ist doch dieses nicht das Geheimnis, von dem Paulus Röm. 11 redet („, welch eine Tiefe des Reichtums“ ustv.). Alz ein Geheimnis behandelt unser Bekenntnis (F. C. XI, 52–59) vor allem die offenkundige Tatsache, daß „einer wird verstockt, verblendet, in verkehrten Sinn gegeben, ein anderer, so wohl in gleicher Schuld, wird wiederum betehret. In diesen und dergleichen Fragen seget uns Paulus ein gewisses Ziel, wie fern wir gehen sollen“. In diesem Zusammenhang, und nicht bei der Behandlung des Artikels von dem allgemeinen Gnadenratschluß, sagt unser Bekenninis: „Daß wir in diesem Artikel nicht alles ausforschen und ergründen können noch sollen, bezeuget der hohe Apostel Paulus“, und dann wird Röm. 11, 33 angeführt. Wir verstehen nicht, wie Prof. Mees auf diese sonnenklare Stelle des Bekenntnisses in seinem Artikel Hinweisen und es dann für eine missourische "monomania" erklären kann, daß wir auf das Vorhandensein eines Geheimnisses in der ewigen Wahl Gottes als Lehre der Schrift und des lutherischen Bekenntnisses bestehen!

G.

Aus den norwegischen Synoden. 1. über den im Februar verstorbenen norwegischen Geistlichen Klaveneß urteilte „Lutheraneren“, das Blatt der Forenede Kirke, am 24. März: „Er war eine sehr bedeutende, ausgeprägte Persönlichkeit, ein Mann, der mit seiner Verkündigung Kampf erweckte, aber auch die Ideale schärfte.“ Das druckt „Lutheraneren“ aus einer in Norwegen erscheinenden Zeitschrift ab (ohne die Bezugsquelle anzugeben) und zitiert unvollständig den Sah: „aber auch den Glauben stärkte und die Ideale schärfte". Daß Klaveneß nicht „den Glauben stärkte" er stand kirchlich nämlich durchaus links —, wußte „Luthera

neren“ und hätte füglich auch das andere unverdiente Lob streichen sollen. 2. Der United Lutheran, ein Organ der Forenede Kirke, trägt am 21. Mai den sabbatarischen Irrtum vor, indem er so schreibt: "When Christianity supplanted Judaism, the Law was indeed done away, ceremonially and Judaistically. But a commandment like that, 'Remember the Sabbath day,' by its very nature goes back of all ceremonialism to the very essence of creation. One day in seven was set apart. The change from the last to the first day by no means spelled abrogation." Auch die neue Serie von Sonntagsschulmanualen, die von den drei norwegischen Synoden gemeinschaftlich herausgegeben wird, enthält in allen Stellen, in denen sie diese Materie behandelt, denselben Irrtum. Die Schriftlehre vom dritten Gebot hat Prof. Hove in einem Synodalreferat des Minnesota-Distrikts der Norwegischen Synode im Jahre 1901 mustergültig ausgeführt. In der Forenede Kirke dagegen hat die Lehre, daß das Sabbatsgebot auch von den Christen das Heilighalten, eines Tages in sieben fordert, von jeher allgemeine Geltung gehabt. 3. Auf solche dem Wiederaufrichten des brüderlichen Verhältnisses zwischen der Norwegischen Synode mit der Forenede Kirke entgegenstehende Erscheinungen hinzuweisen, ist ein etwas undankbares Geschäft, das jedoch im Interesse einer möglichst vollständigen Chronik nicht unterlassen werden kann. Undankbar, weil man von seiten der norwegischen Majoritätspartei jede Behandlung der gegenwärtigen Sachlage in den norwegischen Synoden übel vermerkt, wenn dabei auf die troß aller gegenteiligen Versicherungen bestehenden Differenzen eingegangen wird. Ziemlich unmißzverständlich läßt „Kirketidende“ einen Einsender sagen: „Man sollte in der Norwegischen Synode so weit gekommen sein, daß wir als Synode unsere eigenen Sachen ohne fremde Schulmeister ordnen können." In diesem Sinne wird weiterhin gesagt: „Sollen Familien und Nachbarschaften wieder durch den Kirchenstreit auseinandergerissen werden, nachdem jezt Einigkeit in der Lehre erreicht worden ist, selbst wenn die erreichte Glaubenseinigkeit nicht in allen Dingen unsern deutschen Führern gefällt?“ Derselbe Schreiber teilt dann mit, in den achtziger Jahren habe er sich dagegen gewehrt, daß man den Deutschen und dem Anpassen an deutsche Muster die Schuld gebe für die kirchlichen Wirren, in die man gekommen sei. Er habe damals auch von missourischer überbildung, Mißbildung und Traditionalismus reden hören, aber solchen Angriffen keine Beachtung geschenkt. Man habe damals auch manchmal die Redeweise gehört, es würde wohl besser gewesen sein, wenn man ein eigenes theologisches Seminar gehabt hätte, statt die Studenten in St. Louis studieren zu lassen. Diese und andere Erinnerungen werden aber lediglich registriert; wie der Schreiber jezt zu dieser Gedankenreihe steht, sagt er nicht. Der Eindruck, den sein Eingesandt erweckt, ist jedoch, daß er jezt solche Einwürfe gegen das Zusammenarbeiten mit Missouri nicht mehr abweisen würde. Wozu gewährt aber „Kirketidende" solchen Sachen Spaltenraum? 4. Das Vereinigungskomitee versammelte sich vom 13. bis zum 15. April in Minneapolis und dann noch einmal am 4. und 5. Mai. Das Komitee, das sich aus Repräsentanten der drei Synoden zusammensetzt, faßte eine Anzahl von Beschlüssen und nahm eine tentative Synodalordnung des zu bildenden allgemeinen Körpers an. Es wurde beschlossen, die Haugesynode zu bitten, die Parenthesen in § 1 des „Opgjör“ („erste Lehrform“, „zweite Lehrform") zu streichen.

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