Obrázky stránek
PDF
ePub

„Weder in dem Wort,gelüsten' noch in irgendeiner andern Andeutung liegt der geringste Wink, der uns veranlassen könnte, das Gelüften von etwas anderm als einer rein innerlichen Begierde zu verstehen. Jeder Versuch, jenen [Spenerschen] Unterschied in dem sogenannten Gelüsten des neunten und zehnten Gebots nachzuweisen, ist ein vergeblicher."

Kann demnach kein Unterschied im Begehren selbst nachgewiesen werden, worin ist er dann zu suchen? Schüße antwortet in seinen Entwürfen und Katechesen" auf diese Frage so: „Läßt sich in dem Begehren kein Teilungsgrund finden, so liegt die weitere Frage nahe, ob etwa durch die Cbjekte des Begehrens sich ein solcher ergebe. Das neunte Gebot hat zum Objekt des Begehrens das Haus und Erbe des Nächsten, also leblose Gegenstände, Gebot 10 dagegen des Nächsten Weib, Gesinde und Vieh, also lebende Gegenstände. Schön sagt Hempel: Es führt das neunte Gebot an das Haus, das zehnte in das Haus des Nächsten; denn es sind die Personen und die Dinge, die innerhalb desselben sind.' . . . Freilich finden wir 5 Mos. 5, 21 das Weib im neunten, des Nächsten Haus im zehnten Gebot, woraus wieder der Schluß gezogen worden ist, daß es auf die Verteilung der Objekte hier gar nicht ankomme. Wollten wir aber das Teilungsprinzip, leblose und lebende Objekte, auch gelten lassen, so wird dasselbe durch den Schlußsaß von Gebot 10: ,noch alles, was sein ist wieder hinfällig; denn die Worte gehen, wie es scheint, wieder auf leblose Objekte. . . . An der Lösung dieser fast rätselhaften Frage haben sich die bedeutendsten Dogmatiker, Exegeten und Katecheten beteiligt, und noch immer ist lis sub judicibus." Obgleich Schüße hier die Frage in der Schwebe hängen läßt, so hat er sich doch in der praktischen Katechese für den Unterschied in den Objekten des Begehrens entschieden.

Aber ist denn die Unterscheidung der beiden lezten Gebote nach den Objekten des Begehrens zulässig? Darf man sagen: Das neunte und zehnte Gebote unterscheiden sich durch die verschiedenen Objekte, die darin genannt werden? Da wird zunächst der Einwand gemacht, daß 5 Mos. 5, 21 zuerst gesagt wird: „Laß dich nicht gelüften deines Nächsten Weib“ und dann: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist.“ Hier, sagt man, wird im neunten Gebot das Weib genannt und im zehnten das Haus; folglich kommt es auf die Objekte gar nicht an, und daher können diese nicht der Teilungsgrund sein. Aber wenn Moses hier bei der Wiederholung des Gesezes die Gegenstände des Begehrens in einer andern Reihenfolge aufzählt, als sie 2 Mos. 20 stehen, so sagt er damit doch keineswegs, das Begehren des Weibes sei im neunten Gebot verboten und das Begehren des Hauses im zehnten. Moses hält sich in diesem Kapitel nicht immer genau an den Wortlaut von 2 Mos. 20. So nennt er neben dem Haus auch den Acker und führt beim dritten Gebot auch einen andern Grund an, warum die Juden dieses Gebot halten sollten, als den 2 Mof. 20 an

gegebenen. Wenn nun Moses hier die beiden leßten Gebote gleichsam zusammenfaßt, da ja beide vom Begehren handeln, und aufzählt, was Gott darin verbietet, so hebt er damit keineswegs die bei der Gesezgebung bestimmte Reihenfolge der Gebote auf. Der HErr Christus und die Apostel haben sich auch nicht immer streng an diese Reihenfolge gebunden. So steht Matth. 19, 18. 19 das vierte Gebot nach dem achten und Mark. 10, 19 das sechste Gebot vor dem fünften. Somit ist nicht erwiesen, daß 5 Mos. 5, 21 das Begehren des Weibes im neunten und das Begehren des Hauses im zehnten Gebot verboten sei.

Dann wird dagegen der Einwand erhoben, daß am Schluß des zehnten Gebots die Worte stehen: noch alles, was sein ist“. Darüber sagt Schüße: „Diese Worte gehen, wie es scheint, wieder auf leblose Objekte." Es mag dies immerhin so scheinen; aber müssen die Worte notwendig so verstanden werden, daß sie auch das Erbe oder Haus des Nächsten mit einschließen? Doch wohl nicht. Warum sollte Gott dann wohl vorher im neunten Gebot ausdrücklich das Haus genannt haben, wenn es im zehnten Gebot nochmals unter „alles, was sein ist mit inbegriffen wäre? Durch diese Annahme würden, soweit die Objekte in Betracht kommen, die beiden Gebote in eine zusammengeschmolzen werden. Kann man denn diese Worte nicht auch so verstehen, daß damit die Güter derselben Art, von welchen „Weib, Knecht, Magd, Vieh" nur Beispiele sind, bezeichnet werden? So hat jedenfalls Dietrich die Worte verstanden, denn er bemerkt dazu in seinen Institutiones, S. 124, wie folgt: „Es ist also auch in diesem Gebot, wie in andern, der Teil an die Stelle und zur Bezeichnung des Ganzen gesezt. Es wird nämlich nur die eine und andere Art namhaft gemacht, dabei sind aber alle übrigen Arten der gleichen Gattung mit verstanden, von denen der Heilige Geist in den Erklärungen der Propheten und Apostel angibt, daß sie mit darunter zu befassen seien, als zum Beispiel das Begehren des Mannes, des Sohnes, der Tochter, des Hausgenossen, des Huhns, der Kuh, des Pferdes, des Maulesels, des Kalbes, des Stiers, des Ferkels, des Schweines, der Gans.“

"

Außerdem kommt noch ein Umstand hier in Betracht, der deutlich anzeigt, daß der Unterschied in den Gegenständen zu suchen ist. Luther hat im Großen Katechismus in den Worten: Diese zwei Gebote sind fast den Juden sonderlich gegeben, obwohl sie uns dennoch auch zum Teil betreffen" mit Recht darauf hingewiesen, daß das Gesetz zunächst den Juden gegeben ist. So wie das dritte Gebot seinem Wortlaut nach zunächst die Juden anging, so war ihnen im neunten Gebot verboten, das Haus und Erbe ihrer Väter auf irgendeine Weise zu veräußern (3 Mos. 25, 23), und wenn sie es doch verloren hatten, so mußte es im nächsten Jubeljahr an die Familie zurückgegeben werden. Troßdem der Käufer also nur das Nußungsrecht zeitweilig erwerben konnte, so war das Verbot doch sehr nötig, denn der Prophet Jesaias flagt: Wehe denen, die ein Haus an das andere ziehen und einen

[ocr errors]

Acker zum andern bringen“ usw. Dies beweist, daß im neunten Gebot der erbliche Familienbesiz der Gegenstand des Gebotes ist, im zehnten also, was jeder einzelne besißt.

Fassen wir nun das Ganze kurz zusammen, so ergibt sich folgendes: 1. Man muß einen Unterschied zwischen dem neunten und zehnten Gebot anerkennen, weil man sonst entweder sich mit der Schrift in Widerspruch sezt, die ausdrücklich zehn Worte" angibt, oder genötigt ist, nach reformierter Weise das Bilderverbot als ein besonderes Gebot zu zählen. 2. Jeder Versuch, den Beweis zu liefern, daß der Unterschied zwischen beiden Geboten im Begehren liege, ist als vergeblich zu betrachten. 3. Der Wortlaut dieser Gebote gibt einen bestimmten Unterschied in den Objekten an, und es ist kein Grund vorhanden, davon abzugehen. Der Schreiber dieses schließt sich daher der Entscheidung an, daß der Unterschied zwischen dem neunten und zehnten Gebot nicht im Begehren, sondern in den Objekten des Begehrens liegt, so daß im neunten Gebot der unbewegliche, erbliche, im zehnten dagegen der bewegliche, lebendige Besiz des Nächsten verboten ist.

D. Meiboh m.

Vermischtes.

Waffenbrüderschaft begründet Glaubensgemeinschaft. Das ist der Obersah, mit dem jezt Tröltsch seine Theorie von der Relativität des Christentums zu beweisen sucht. Tröltsch sicht nämlich in dem Kampf christlicher Nationen gegeneinander und in der dabei zutage tretenden Verleugnung christlicher Grundsäße, ferner in der Verbindung des christlichen England mit dem heiðnischen Japan einerseits und in der Kampfgenossenheit Deutschlands und der Türkei andererseits seinen alten Sab bewährt, daß das Christentum nur relativen Wert habe. Es ist keine Religion für die gesamte Menschheit, und damit ist auch der Traum der Weltmission aus. „Alles Historisch-Besondere an den großen Weltreligionen ist nur etwas Relatives, von höchster Bedeutung und Lebendigkeit für den Kreis, den es erfüllt, aber nicht bestimmt, zum schlechthin Allgemeinen zu werden." Aus der gegenwärtigen politischen, weltlichen Einigkeit der Deutschen und Türken folgert also Tröltsch frischweg auch die religiöse und geistliche Einigkeit beider. Mit demselben Rechte hätte er das auch schließen können aus der Tatsache, daß beide, Türken wie Deutsche, zwei Augen, zwei Ohren, zwei Arme und zwei Beine. haben. Echt ist bei Tröltsch aber der Haß gegen den alten Glauben. "Da gibt es Leute“, sagt er, „die ihn [den Krieg] im Stil der Propheten des Alten Testaments als eine Strafe für den Abfall von Gott betrachten und ihn zum Thema für Bußpredigten machen. Aber was bei den Propheten eine überwindung naturalistischer und heidnischer Denkweise durch eine freilich sehr gewaltsame ethische Idee war, das ist

in den modernen Jeremiaden eine muffige Pfaffenredensart, die man nicht ernst zu nehmen braucht.“ Die Expektorationen Tröltschs bringt D. Rade zum Abdruck und hat, wie die „A. E. L. K.“ sich ausdrückt, „auch für die obige ungewaschene Rede keine Bemerkung". Was die Mission betrifft, so erinnert Lepsius an den Krimkrieg, in welchem England und Frankreich mit dem Sultan in Waffenbrüderschaft standen, was aber kein Preisgeben der Mission zur Folge hatte. Den Engländern gegenüber, die den Deutschen einen Vorwurf machen aus ihrer Bundesgenossenschaft mit den Türken, weist Lepsius hin auf die Tatsache, daß es die Alliierten waren, die zuerst Mohammedaner wider die Deutschen ins Feld führten, so daß jest mehr als 15,000 Muselmänner sich in deutscher Gefangenschaft befinden, denen in ihren Lagern sogar Moscheen errichtet und Koranbücher geliefert worden seien. Daß freilich Tröltsch und die liberalen Theologen und Laien in ihrem Glauben den Türken viel näher stehen als den Christen, daran ist allerdings kein Zweifel. Und dasselbe gilt von zahlreichen anglikanischen, methodistischen, presbyterianischen und vielen andern „christlichen“ Predigern und Laien, die zu den Freimaurern und andern Logen gehören. Sind Logenglieder konsequent, so mögen sie gute Muselmänner sein; Christen find sie jedenfalls nicht. Auf solche Punkte hätte Tröltsch hinweisen sollen, wenn er eine religiöse Verbindungslinie zwischen den Türken und sich und den modernen „Christen“ finden wollte. Daraus folgt aber nicht, daß das Christentum selber nur relativen Wert hat, sondern nur, daß Tröltsch und Genossen lügen, wenn sie sich noch Christen F. B.

nennen.

Verräterischer Burgfriede. In Deutschland steht gegenwärtig die Vaterlandsverteidigung im Vordergrund politischer Interessen. Wer daraus aber folgert, daß damit auch in der Kirche die bisherigen Streitfragen ihre Bedeutung verloren haben, vermischt Geistliches und Weltliches, Kirche und Staat. Waffengemeinschaft hat mit Glaubens- und Kirchengemeinschaft nichts zu schaffen. Der Boden der Waffengemeinschaft ist das gemeinsame irdische Vaterland oder doch gemeinsame irdische Interessen. Grundlage der Kirchengemeinschaft aber ist weder Vaterland noch Rasse, sondern einzig und allein das gemeinsame Bekenntnis. Lutheraner auf seiten der Alliierten und der Deutschen könnten, obwohl fie im Kriege einander gegenüberstehen, doch gemeinschaftlich zum Abendmahl gehen. Lutheraner und Katholiken aber, obwohl sie Seite an Seite als treue Waffenbrüder kämpfen, könnten das nicht. Freilich beutet der Teufel jezt die Waffenbrüderschaft, die doch bloß weltlich und bürgerlich orientiert ist, dazu aus, um das lautere christliche Bekenntnis in Religionsmengerei und Indifferentismus zu ersticken. Und wohl nur wenigen klaren und in der Lehre gegründeten Lutheranern wird es gelingen, sich bei gegenwärtiger Waffenbrüderschaft vom kirchlichen Unionismus unbefleckt zu bewahren. Die Liberalen freilich freuen sich über die gegenwärtige Verwischung der Glaubensunterschiede, ja,

erklären die vorhandene Waffenbrüderschaft selber für tatsächliche Religionseinigkeit, wie wir an Tröltsch nachgewiesen haben. Und D. Rade spricht nun in der „Christlichen Welt“ seinen Wunsch dahin aus, daß auch nach dem Kriege dieser falsche religiöse Burgfriede nicht aufhören möge. Alle Parteien seien ja einig darin, daß man Unzucht und Trunk, Lüge und Habsucht, Frechheit und Stumpfsinn und allerlei Gottlosig= keit, wie sie öffentlich ihr Wesen treiben, bekämpfen müsse. Das sei doch Einigkeit genug! Mit Recht bemerkt hierzu aber die „A. E. L. K.“: „D. Rade hat nur eins vergessen, die Stellung zum Burgherrn. Hier scheiden sich die Geister nach dem Worte des Burgherrn selbst, das er in die bekannte Frage gefaßt hat Matth. 22, 42." Von der kirchlichen Bruderschaft, die Rade will, ist JEsus Christus, der Sohn des lebendigen Gottes, ausgeschlossen. Und der Burgfriede, den er befürwortet, ist in Wahrheit nichts anderes als Verräterei und teuflische Verschwörung, den Burgherrn JEsum Christum aus seiner eigenen Burg, der Kirche, hinauszuwerfen. An die Stelle des alten Glaubens wollen die Liberalen die Moral sehen und an die Stelle des Reiches Gottes das Vaterland. Das Protestantenblatt schreibt: „Wenn du mich fragst: Wie baue ich an einem Reiche Gottes? so antworte ich dir das eine Wort: Sei du ein guter Deutscher! Stehe fest in deinem Vaterland! Tue da deine Pflicht und erfülle deine Aufgabel Suche da dich zu versenken in deutsche Art und deutsches Wesen, in deutschen Geist und deutsches Gemüt. Sei deutsch in Frömmigkeit und Wille, das heißt, einfach, wahr, treu und tapfer! Hilf mit, wie du es kannst, daß wir siegen; hilf mit, daß unser Vaterland wachse und groß werde!" Und aus dem Felde schreibt ein Soldat: „Wie wenig wird das tiefste, innigste Bedürfnis des Herzens durch die Predigt manches Pfarrers gestillt! Denn man muß da Predigten hören, über die man tatsächlich sich ärgert. Wenn ein Pfarrer unser Vaterland als Gott hinstellt, das ewige Leben als ein Leben, das fortlebt in der späteren Generation der Erinnerung, der Stachel des Todes damit erklärt wird, daß dem Tod der Stachel genommen wird, wenn man für das Vaterland stirbt, und die Hölle nur erkennt in unsern Feinden, die wir jetzt bekämpfen, so ist dies wenig geeignet, den in manchen Herzen durch das erlebte Furchtbare angezündeten Glaubensfunken zu kräftigen und zu stärken." In dem Deutschland, das D. Rade und die Liberalen anstreben, wäre also kein Raum mehr für Christus, das Evangelium und die christliche Kirche. So fischt der Satan jezt im trüben und fät eifrig während der schwarzen Nacht des Krieges sein Unkraut. Wenn darum die Christen nicht wacker sind, so wird es nach dem Krieg für die Kirche eine traurige Ernte geben. Doch, was toben die Heiden usw! Ps. 2. F. B.

Neutralität und Waffenausfuhr. über Neutralität ist in den lezten zehn Monaten viel Verworrenes und Falsches geschrieben und geredet werden. Und diese falschen Anschauungen haben zu allerlei ungerechten Beschuldigungen geführt, die sich weder mit der Moral noch

« PředchozíPokračovat »