Obrázky stránek
PDF
ePub

1 Kor. 15, 22.

(Auf Beschluß der Aurora-Konferenz eingesandt von H-h, Nord-Jülinois.)

Wir lesen in der obengenannten Schriftstelle: Denn gleichwie in Adam alle sterben, ebenso werden auch in Christo alle lebendig gemacht werden." Diese Worte des Apostels haben Anlaß gegeben zu der dogmatischen Frage: Ist hier gelehrt, daß die allgemeine Auferstehung der Toten, welche Gläubige und Ungläubige einschließt, auf Christum und sein Verdienst oder doch auf seine Auferstehung als auf ihre Ursache zurückzuführen sei? Ist die Auferstehung aller Toten eine Folge der Auferstehung Christi? Oder: Ist die allgemeine Auferstehung erst durch Christum vermittelt, und gäbe es keine allgemeine Auferstehung, wenn es keine Erlösung durch Christum gäbe?" Wir wollen im folgenden versuchen, das rechte Verständnis der Worte St. Pauli zu gewinnen und die rechte Antwort auf obige dogmatische Frage darzubieten.

I.

Joh. Geo. Walch berichtet uns in seiner „Historisch-theologischen Einleitung in die Religionsstreitigkeiten der lutherischen Kirche“, daß ein Professor zu Helmstädt, Heinr. Boethius, im Jahre 1613 behauptet habe, auch die Auferstehung der Gottlosen geschehe kraft des Verdienstes und der Auferstehung JEsu Christi und sei als eine Frucht dieses Verdienstes und Auferstehung Christi anzuschen“. auch seine Meinung in einer Schrift öffentlich bekannt, in welcher er diejenigen für Calvinisten erklärte, welche die Auferstehung (aller Toten) aus einem andern Grunde als aus dem Verdienst und aus der Auferstehung Christi herleiten wollten. Denn er hielt dafür, wenn man dies tue, so schränke man das Verdienst Christi und die Kraft seiner Auferstehung ein; man falle also in einen spezifischen Zertum der Reformierten. Diese Schrift des Boethius bekam auch Friedr. Balduin, Professor in Wittenberg. Da er eben über 1 Kor. 15 Vorlesungen hielt, wurde er von seinen Zuhörern gebeten, auch die BeHauptung des Boethius ins Licht zu stellen. Das tat er; er verwarf die Meinung des Boethius und bewies mit verschiedenen Gründen, daß die Gottlosen nicht kraft des Verdienstes und der Auferstehung Christi auferstehen werden. Seine Gründe waren folgende: 1. Die Auferstehung der Toten, die sich auf Christi Verdienst gründet, geschicht zum ewigen Leben. Die Gottlosen hingegen werden auferstehen zur ewigen Verdammnis; ihnen kommt also das Verdienst Christi nicht zugut. Also können sie auch nicht kraft des Verdienstes Christi auferstehen. 2. Die Gottlosen gehören Christo nicht an. Also kann auch ihre Auferstehung nicht darin ihren Grund haben, daß Christus auferstanden ist; denn dessen Auferstehung kommt nur den Gläubigen, als seinen Gliedern, zustatten, welche nicht können zurückbleiben, nachdem das Haupt auferstanden ist.“ (Vgl. 1 Kor. 15, 23.) 3. Er fügte

noch hinzu: „Weil man in der Gerechtigkeit Gottes den Grund anträfe, warum die Gottlosen auferstehen würden, so habe man ja keine Ursache, warum man ihn von dem Verdienst und von der Auferstehung Christi herleiten wolle, zumal, wenn dieses geschähe, daraus folgen würde, daß die Auferstehung der Gottlosen geheiligt sei, und daß überhaupt die Menschen nicht könnten auferstehen, wofern Christus nicht gestorben [und auferstanden] wäre." Sodann widerlegte Balduin auch die Gründe, mit denen Boethius seine Behauptung beweisen wollte. Diese Gründe waren: „Christus habe die Werke des Teufels zerstört und alle Menschen von der Sünde, folglich auch von dem zeitlichen Tod als einer Strafe der Sünde, erlöst und uns alles wiedererworben, was wir in Adam verloren, darunter auch das Leben sei. Er habe durch den Tod die Macht genommen dem, der des Todes Gewalt hatte, das ist, dem Teufel, Hebr. 2, 14. Demnach habe er auch den Gottlosen das Leben erworben; und indem sie solches durch die Auferweckung wiedererlangten, so wäre dieses eine Frucht des Verdienstes und der Auferstehung Christi." Man merkt sofort, wie diese Argumentation nur scheinbar Schriftgrund hat, und daß sie logisch unhaltbar ist. die Zueignung des Verdienstes Christi ist unteilbar. Werden aber die Gottlosen kraft des Verdienstes Christi vom zeitlichen Tode frei, so müssen sie auch notwendigerweise kraft desselben Verdienstes vom ewigen. Tode frei und alo selig werden. Balduin antwortete auf diese Begründung: es sei wahr, daß Christus alle Menschen von aller Sündenstrafe, mithin auch vom zeitlichen Tode, erlöset, auch unter andern Wohltaten den Gottlosen die Auferstehung zum ewigen Leben erworben habe. Daraus folge aber nicht, daß ihre Auferstehung [zum Gericht] eine Frucht des Verdienstes Christi sei. Sie würden der Wohltaten Christi ja nicht teilhaftig; daher habe man ihre Auferweckung vielmehr als eine Strafe anzuschen“. So sagt ja auch der HErr Joh. 5, 29: Etliche werden auferstehen zur Auferstehung des Gerichts, das ist, zu ewiger Schmach und Schande, Dan. 12, 2. Eine solche Auferstehung ist aber unmöglich eine Frucht des Verdienstes Christi, sondern eine Frucht der Sünde, also eine Strafe. „Wende man ein, man habe solche Auferstehung nicht zu erwägen, sofern die ewige Verdammnis darauf folge, sondern sofern sie dadurch wieder lebendig würden, welches dann eine von Christo erworbene Wohltat sei, gleichwie der zeitliche Tod ja eine Strafe der Sünde sei, so müsse man wissen, daß das Leben, das uns Christus erworben hat, nicht das natürliche Leben sei, sofern Leib und Seele miteinander vereinigt sind. Denn dieses sei nicht in dem Verdienste Christi, sondern in einem andern Prinzip gegründet, nämlich in der Gerechtigkeit Gottes, 2 Kor. 5, 10. Sage man, Christus habe doch auch den Gottlosen die Vergebung der Sünde, die Versöhnung mit Gott, die Befreiung vom Satan erworben, wieviel mehr müsse das auch mit der Auferstehung vom Tode der Fall sein, da dies doch eine geringere Wohltat als jene wäre, so sei dieser Schluß

nicht richtig, daß man hier vom Größeren auf das Kleinere schließen wolle. Sonst müßte man auch sagen: weil Christus himmlische Güter erworben, so habe er uns auch Güter dieser Welt erworben." Auch leidet dieser Schluß insofern an einer petitio principii, als hier zwischen Erwerbung und Zueignung nicht unterschieden wird. Kurz, die Auferstehung der Gottlosen gehöre nicht unter die Wohltaten und Früchte des Verdienstes JEsu Christi; denn sie geschehe zur Verdammnis, sei also eine Strafe".

Die meisten Theologen der lutherischen Kirche, z. B. Joh. Gerhard, J. Kour. Dannhauer, Calov und Quenstedt, stimmen der Meinung Fr. Balduins bei und behaupten, daß die Auferstehung der Gottlosen ihren Grund nicht in dem Verdienst und der Auferstehung Christi, sondern in der Strafgerechtigkeit Gottes habe. Hingegen steht auf seiten des Boethius der ausgezeichnete Theolog der dänisch-lutherischen Kirche Kasp. Erasm. Brochmand. Er behauptet ebenfalls, die Auferstehung der Gottlosen habe ihren Grund in der Auferstehung Christi. Dabei gründet er sich vornehmlich auf die Worte des Apostels 1 Kor. 15, 12-34, wo der Apostel beweist, daß es eine Auferstehung der Toten gibt. Brochmand meint, Paulus rede hier von der Auferstehung der Toten in genere, nicht bloß von der Auferstehung der Gläubigen, sondern auch der Gottlosen. Das gehe hervor sowohl aus den Umständen der Sache selbst, die er behandle, als auch aus der Betrachtung derjenigen, an welche er geschrieben habe, wie auch besonders aus Erwägung der Gelegenheit, warum er diese Worte geschrieben habe. Denn es wären etliche in Korinth aufgetreten und hätten geleugnet, daß es eine Auferstehung der Toten überhaupt gebe. Rede er aber von der Auferstehung der Toten überhaupt und beweise dieselbe damit, daß Christus auferstanden sei, so müsse ja folgen, daß die Auferstehung aller Menschen, folglich auch der Gottlosen, ihren Grund in der Auferstehung Christi habe.

Wir haben diesen dogmengeschichtlichen Erkurs als Einleitung zu der eigentlichen Abhandlung vorausgeschickt. Dadurch wird nicht nur das volle Verständnis für die hier vorliegende dogmatische Frage bewirkt, sondern an der Stichhaltigkeit der von beiden Seiten ins Feld geführten Argumente können wir schon einigermaßen unser Urteil bilden, das sich ohne Zweifel zugunsten Valduins und seiner Gefinnungsgenossen gestaltet hat. Die Argumentation Brochmands foll bei Gelegenheit der Betrachtung des Stopus und der Ausführung des Apostels nicht unberücksichtigt bleiben.

II.

Wenn der Apostel V. 12 sagt: „Wenn aber Christus gepredigt wird, daß er von den Toten auferweckt worden sei, wie sagen dann etliche unter euch, es gebe keine Auferstehung der Toten?" so erkennen wir sofort einmal, daß in der korinthischen Gemeinde „etliche“ die

Auferstehung der Toten überhaupt (in genere) leugneten; sodann, daß es hier zuerst die Absicht des Apostels ist, die Auferstehung der Toten zu erhärten. Er tut dies, indem er vor allem an den unleugbaren Tatsachen der Erscheinungen des Auferstandenen nachweist, daß eine Auferstehung vom Tode in die Kategorie der Möglichkeit falle, V. 1-11. Dies bekräftigt er sodann mit den Worten: „Wenn es aber keine Auferstehung der Toten gibt, so ist auch Christus nicht auferweckt worden", V. 13. Er will damit sagen: Wäre die Auferstehung überhaupt (in genere) ein Ding der Unmöglichkeit, so wäre damit auch jede species der Auferstehung unmöglich, so wäre also auch Christi Auferstehung für etwas schlechthin Unmögliches und darum Unwirkliches zu erklären. „Sublato genere tollitur et species." (Grotius.) Damit aber, daß er schon vorher (V. 1—11) durch Zeugen und Tatsachen die Wirklichkeit der Auferstehung Christi bewiesen hat, ist eine species der Auferstehung als wirklich dargetan worden. Was aber wirklich ist, das ist auch möglich; und wenn die species möglich ist, so ist auch das genus möglich. Somit hat also der Apostel die Möglichkeit der Auferstehung vom Tode bewiesen. In den folgenden Worten nimmt er nun durchaus keine Rücksicht darauf, wieweit die Auferstehung gehe, das ist, wer auferstehen werde — Gläubige und Ungläubige - son= dern beschränkt sich allein darauf, die Gläubigen sowohl der Auferstehung Christi als auch ihrer eigenen Auferstehung gewiß zu machen. Von der allgemeinen Auferstehung, sofern sie Gerechte und Ungerechte umfaßt, sagt er in diesem ganzen Kapitel weiter kein Wort, wie eine genaue Erwägung und Vergleichung über allen Zweifel stellt. Der Apostel zeigt nämlich V. 14-19, wie schrecklich die Nonsequenz des Sahes ist, daß Christus nicht von den Toten auferstanden sei, welcher aus der Leugnung der Möglichkeit und damit auch der Wirklichkeit der Auferstehung in genere folgt: aller Glaube wäre vergeblich, alle Hoffnung fiele in nichts zusammen! Glaube und Hoffnung aber finden sich nur bei den Gläubigen; schon aus diesem Umstand folgt, daß der Apostel jezt von der Auferstehung, welche die Gläubigen angeht, rede. Die Auferstehung Christi ist Grund und Inhalt unsers Glaubens. Darum sagt er V. 14: Ist Christus aber nicht auferstanden, so folgt (a), daß unsere Predigt leer, inhaltlos, ist, aber auch, daß euer Glaube leer, inhaltlos, ist“; ja, fügt er V. 15 hinzu, „wir würden aber auch als falsche Zeugen Gottes, als Lügenapostel, erfunden; denn wir hätten dann gegen Gott gezeugt, daß er Christum auferweckt habe, welchen er nicht auferweckt hat, wenn nämlich Tote nicht auferweckt werden“. Sodann wiederholt er noch einmal V. 16 den nervus probandi: „Denn wenn Tote nicht auferweckt werden" wenn es überhaupt keine Auferstehung gibt —, „so ist auch Christus nicht auferweckt worden." Und welche furchtbare Konsequenz ergäbe das: „Ist aber Christus nicht auferweckt, so ist euer Glaube eitel, ihr seid dann noch in euren Sünden; folglich sind auch

die in Christo Entschlafenen verloren!" V. 17. 18. Dem zentralen Inhalt der apostolischen Predigt, dem Zeugnis von der Auferstehung Christi, entspricht auch der auf dies Zeugnis gegründete Glaube der christlichen Gemeinde; dieser Glaube wäre leer, inhaltlos, eitel und töricht, wenn es keine Auferstehung gäbe, wenn also auch Christus nicht wirklich auferstanden wäre. Denn nur die Auferstehung JEfu Christi von den Toten erweist, daß der Tod Christi nicht Missetätertod, sondern stellvertretender Tod des heiligen Gottesjohnes (Röm. 1, 4), also Versöhnertod, war, so daß seine Auferstehung als überwindung des Todes Gerechtigkeit und ewiges Leben ans Licht gebracht hat und somit der Grund unserer Sündenvergebung, ja faktisch unsere Gerechterflärung (objektive Rechtfertigung) ist, 2 Tim. 1, 10; Röm. 4, 25. Ist Christus aber nicht auferstanden, so gibt es auch für die Gläubigen keine Rechtfertigung; denn erst der Glaube eignet sich die durch Christi Auferstehung von Gott gesprochene Absolution und Rechtfertigung zu. Dann aber fällt mit unserm Glauben auch unsere Hoff-` nung auf das ewige Leben dahin: auch die in Christo, das ist, im Glauben an Christum mit der Hoffnung auf das ewige Leben, Entschlafenen wären dann verloren. Azókorro muß hier wohl heißen: „sie find verdammt“; cf. ázóhɛia (wenn auch Bengel und Philippi überseyen: „sie sind vernichtet worden" wegen V. 19 und 32); sie sind dann nämlich ohne Sühnung ihrer Sünden, ohne Vergebung, gestorben. „Wenn wir nur in diesem Leben für die Zeit dieses Lebens unsere Hoffnung auf Christum gesetzt haben, so sind wir die elendesten unter allen Menschen“, V. 19. In diesen Worten macht Paulus nun die Anwendung von dieser traurigen Folgerung, daß, wenn Christus nicht auferstanden ist, auch die verstorbenen Gläubigen ewig verloren wären, auf uns, die wir jezt leben und im Glauben stehen. Gläubige kämpfen gegen die Lüfte der Welt, verleugnen sich selbst und hoffen auf zukünftige Seligkeit; das wäre töricht, bemitleidenswert, wenn es für sie keine durch Christi Auferstehung garantierte Vergebung und Auferstehung zum Leben gäbe, während andere, die Ungläubigen, doch wenigstens das gegenwärtige Leben genießen, V. 32.

Wir haben erkannt, wie der Apostel, nachdem er die Möglichkeit der Auferstehung als genus bewiesen hat, dazu übergegangen ist, die Notwendigkeit der Auferstehung Christi für Bestand und Gewißheit unsers christlichen Glaubens und unserer Hoffnung auf das ewige Leben darzulegen. Sein Skopus ist also nicht mehr, von der Auferstchung in genere zu reden, sondern von der Auferstehung — zunächst Christi — in bezug auf die Gläubigen. Denn er zeigt ja hier, was von der Auferstehung Christi für die Gläubigen abhängt. Das erkennen wir auch aus V. 20. Denn die Worte dieses Verses bilden einerseits den Abschluß der V. 12—19 entwickelten Gedanken, andererseits den übergang zu einem neuen, V. 20-22 dargestellten Moment: „Nun aber ist Christus auferstanden von den Toten als Erstling der

« PředchozíPokračovat »