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stritten werden.

Dann wäre seine irdische Hoffnung, seiner Kinder Kinder zu sehen und ein glückliches langes Leben zu genießen, nicht zerstört, sondern erfüllt.

Eine andere Aussage Hiobs (21, 30) beweist uns, daß er auch die ausgleichende Gerechtigkeit Gottes am Jüngsten Tage, das Jüngste Gericht, jehr wohl kannte. Zophar wollte ihn zu einem Gottlosen ( Heuchler, Ruchloser) stempeln, an dem sich Gottes Zorn offenbare (20, 4 ff.). Darauf antwortet Hiob, daß der Gottlose gewißlich unter den Zorn Gottes falle (21, 16-22), daß aber in diesem Leben nicht immer der Gottlose seine Strafe finde: „Der eine stirbt mitten im Wohlstand [oder: in seiner Vollkraft], ganz in Sorglosigkeit und Ruhe; seine Adern [oder Leib] sind voll von Fett, und das Mark seiner Gebeine ist durchfeuchtet [saftvoll]; und ein anderer stirbt mit verbitterter Seele und hat nicht das Gute genossen. Beisammen liegen fie im Grabe (py Sy), und der Wurm bedeckt sie. Siehe, ich kenne eure Gedanken und eure Anschläge, mit welchen ihr gegen mich Gewalt übt [das heißt, mich mit Gewalt zu einem Gottlosen machen wollt], wenn ihr sagt: Wo ist das Haus des Thrannen, und wo ist das Zelt der Wohnungen der Gottlosen [geblieben]? Habt ihr denn nicht die Wanderer am Wege [erfahrene Leute, die viel gesehen haben] gefragt und ihre Zeichen [Tatsachen, die das Gegenteil beweisen] nicht erkannt? Nämlich, daß der Böse aufgespart wird auf den Tag des Verderbens; zum Tage des Zornes werden sie geführt15) Wer kann ihm ins Ge= sicht seinen [bösen] Weg anzeigen? Und was er getan hat, wer wird es ihm vergelten? [Das heißt, Menschen können es nicht einmal wagen, ihn wegen seines bösen Wandels zu strafen usw.] Er wird zu Grabe geführt und ruht unter dem Grabhügel. Süß [= leicht] sind ihm des Tales Schollen, und hinter ihm her zieht alle Welt und vor ihm eine zahllose Menge [nämlich bei seinem Begräbnis].“ Aus dieser Rede erkennen wir, daß Hiob auch sehr wohl den Artikel von dem Jüngsten Gericht, dem Tage der Offenbarung des Zornes Gottes über alles gottlose Wesen und Ungerechtigkeit der Menschen", kannte. — Zu dem Bisherigen kann man auch die Worte Gottes Hiob 38, 13-15 vergleichen, in denen von der Verwandlung der Erde und von dem Gericht über die Gottlosen die Rede ist.

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Noch ein Glaubenszeugnis Hiobs wollen wir hören, ehe wir mit der Behandlung von 19, 25 ff. beginnen. Es findet sich 16, 19 ff. Da lesen wir: Er zerreißt mich Riß auf Riß; er läuft gegen mich an wie ein Kriegsmann. Einen Sad habe ich um meine Haut gebunden, und mein Horn habe ich in den Staub versenkt [das heißt, meine irdische Hoffnung habe ich begraben]. Mein Angesicht brennt von meinem

5) Führen, an fich neutral; cf. Jes. 53, 7: zur Schlachtung führen". Man beachte, daß Budde das unbequeme D's mit Dra vertauschen möchte: „verschont am Lage" usw.

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Weinen, und auf meinen Augenlidern liegt Todesschatten. [Das hat mich betroffen] nicht wegen Unrechts in meinen Händen, und mein Gebet ist rein! Erde, verbirg nicht mein Blut, und für meine Wehflage sei keine Stätte [da man sie nicht höre)]! Aber nun (My D gleichwohl [Ges.]; hier adversativ; cf. Ps. 52, 7: D = aber). Siehe, im Himmel ist mein Zeuge, und der für mich zeugt, ist in der Höhe! Meine Freunde sind Spötter;) [aber] zu Gott tränet mein Auge! Und er wird für den Mann eintreten bei Gott [als Advokat seine Sache führen vor Gott] und des Menschen Sohn für seinen Freund. Aber [nun] ist die Zahl der Jahre gekommen, und auf dem Wege, von dem ich nicht wiederkehre, fahre ich dahin." (V. 14-22.) Ein hochwichtiges Zeugnis und Bekenntnis! Welche Tiefe und welche Präzision der Heilserkenntnis wird uns da enthüllt! Hiob meint zwar, Gott sei sein Feind geworden und habe ihn bereits dem Tode zur Beute gegeben. Aber dennoch verzagt er nicht. Er weiß, daß sein „Gebet rein“, sein Gewissen gegen Gott unbefleckt ist. Er wünscht, daß auch auf Erden seine Unschuld erkannt werde, und daß auch Menschen seine Klage vernehmen (V. 18). Aber wenn das auch nicht geschieht, so weiß er doch, daß er einen Zeugen und Sachwalter im Himmel hat, einen Fürsprecher, der für ihn eintritt und seine Sache führt. Denselben nennt er Gott: „Zu Gott tränet mein Auge." Und von diesem seinem Gott und Fürsprecher sagt er, daß derselbe „bor Gott für ihn eintreten und als des Menschen Sohn für ihn, seinen Freund, reden werde". Er erkennt also in Gott mehrere Personen, und seinen Zeugen und Fürsprecher nennt er nicht allein Gott, sondern auch des Menschen Sohn. Wahrlich, Hiob muß eine gute Kenntnis der Christologie und der Heilslehre im allgemeinen besessen haben! Auf diese Aussage Hiobs (16, 19 ff.) werden wir bei der Auslegung von 19, 25 ff. zurückgreifen müssen; denn in den soeben angeführten Worten liegt der Schlüssel des Verständnisses dazu; sie sind ohne allen Zweifel eine erklärende Parallele; denn der Zeuge“ und „Fürsprecher" ist kein anderer als der „Goel", wie auch 33, 23 bezeugt.

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Auf die seit der Zeit des Rationalismus über Hiob erschienenen Kommentare dürfen wir uns nicht allzusehr verlassen. Mit wenigen Ausnahmen sind ihre Verfasser von dem Unglauben, von der modernen Theologie der Negation, mehr oder weniger infiziert; und selbst positiv sein wollende Ausleger glauben sich genötigt, hie und da und auch in unserer Stelle der negativen Theologie Konzessionen machen zu müssen. Man hat auch die Bekenntnisworte Hiobs (19, 25 ff.) ihres eigentlichen Inhaltes zu entleeren gesucht, und zwar unter Aufbietung der Sprachforschung sowie durch neuerdings so beliebte Tertemendationen (be

6) oder: da fie bleiben möge. Die Klage soll durch alle Lande gehen. 7) Richtiger vokalisiert: „Mein Fürsprecher ist mein Stammesverwandter" (rp); cf. Kap. 33, 23. Diese Fassung entspricht dem parallelismus mem

brorum.

sonders seit Wellhausen). Man geht von dem Prinzip aus, daß Hiob noch nichts habe wissen, also auch nichts habe sagen können von einem Erlöser im christlichen Sinn, von einem Jüngsten Tage, von einer Auferstehung der Toten usw. Man sucht, wie schon manche

aber

nicht alle! jüdische Ausleger, diesen Worten den Sinn unterzulegen, als spreche Hiob darin seine Hoffnung auf Wiederherstellung seiner irdischen Glückseligkeit aus entgegen dem Zeugnis aller seiner andern Reden! Man will ferner aus seinen in der Anfechtung mit erschrockenem und „verwirrtem Geiste“8) gesprochenen Klagen über das Dahinsinken seiner irdischen Hoffnungen, wie Philippi sagt, „das dogmatische System [Hiobs] konstruieren“. („Will man etwa aus seinen Worten in der bangen Stunde seine ganze dogmatische überzeugung fonstruieren?" Kirchl. Glbl., 1. Aufl., 6, 58.) Dann fügt er hinzu: Den schlagendsten Beweis hierfür liefern Hiobs im Momente der Anfechtung, vgl. Hiob 10, 21 f.; 14, 21 f., und im Momente der Glaubenszuversicht, vgl. 13, 15 f.; 19, 25 ff., gesprochene Worte." — Wir werden uns daher, um dergleichen scheinbare Einwürfe zu entfräften und zu eregetischer Gewißheit zu gelangen, etwas eingehender mit dem Wortlaut beschäftigen müssen. Dabei halten wir fest an der obersten Regel, daß Schrift durch Schrift erklärt werden muß; daß jeder Redner oder Autor selbst sein bester Ausleger ist, und daß Kontert und Parallelen den Sinn entscheiden. Wir dürfen aber auch nicht mit der Absicht ans Werk gehen, etwa unter allen Umständen Luthers Überseßung als richtig herausarbeiten zu wollen, oder — koste es, was es wolle hier den Artikel von der Auferstehung des Fleisches herauseregefieren zu müssen; nein, möglichst frei von allem Vorurteil und von aller Voreingenommenheit wollen wir den Sinn der Worte Hiobs, die uns der Heilige Geist zu unserer Belehrung und zu unserm Trost hat aufzeichnen lassen, zu erforschen suchen. Wenn wir nun dazu um die erleuchtende Gnade des Heiligen Geistes bitten denn allein „in seinem Lichte sehen wir das Licht“. so werden wir durch seine Gnade auch zu einem flaren, aber auch zu einem gewissen Ergebnis gelangen. Unser Motto sei hierbei die göttliche Regel: Scriptura Scripturis! Röm. 12, 6.

II.

Wir vergegenwärtigen uns zunächst den Inhalt unsers Textfapitels, um den Zusammenhang herzustellen. Im 19. Kapitel verteidigt sich Hiob gegen die verblümte Anschuldigung Bildads (Kap. 18), daß sein Leiden die Strafe feiner Gottlosigkeit sei (verblümt, weil Bildad im allgemeinen in der dritten Person dessen Strafe darstellt). Hiob antwortet: Hiob antwortet: meine Seele und zerschlaget mich mit Worten? mich vergangen? [So Ges., V. 4.]

recht tut [nay

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Erkennet

einen Gottlosen und Wie lange betrübt ihr Habe ich denn wirklich doch, daß Gott mir un

das Recht beugen; 34, 12]; und mit seinem Jagd

8) Rap. 17, 1; Gef.: „verstört".

nez hat er mich eingeschlossen. Siehe, ich klage über Vergewaltigung, aber ich werde nicht erhört; ich schreie, aber da ist kein [gerechtes] Gericht. Meinen Weg hat er versperrt, so daß ich nicht gehen kann, und auf meine Pfade hat er Finsternis gelegt. Meine Herrlichkeit hat er mir ausgezogen [geplündert] und meine Krone von meinem Haupte entfernt. Ringsum hat er mich niedergerissen, und ich fahre dahin; denn wie einen Zeltpflock hat er meine Hoffnung ausgerissen. Denn sein Zorn ist über mich entbrannt, und er sieht mich an als seinen Feind. Miteinander kommen an seine Heersäulen und werfen ihren Weg wider mich auf und haben sich rings um mein Gezelt ge= lagert. Meine Brüder hat er ferne von mir getan, und meine Bekannten [die mich lieben] sind sogar fremd gegen mich geworden. Meine Nächsten sind gewichen, und die ich liebte, haben mich vergessen. Die Fremdlinge [Sklaven] in meinem Hause und meine Mägde halten mich für einen Fremden; ein Unbekannter bin ich in ihren Augen geworden. Ich rufe meinem Knechte, so antwortet er nicht; mit meinem Munde muß ich ihn anflehen! Mein Odem ist meinem Weibe entfremdet, und ich stinke [so Ges.; sonst: ich flehe] vor den Kindern meines Leibes. Sogar die Knaben verachten mich; ich erhebe mich, so reden sie wider mich. Es verabscheuen mich alle Leute meines vertrauten Umgangs; und die ich liebte, haben sich gegen mich verwandelt. An meiner Haut und an meinem Fleische klebt mein Gebein [oder nach LXX: in meiner Haut . . . ist mein Gebein faul geworden]; und ich bin [faum] entronnen mit meinem Zahnfleisch [mit der Haut meiner Zähne]. Habt Erbarmen mit mir! Habt Erbarmen mit mir, ihr, meine Freunde! Denn die Hand Gottes hat mich geschlagen! Warum verfolgt ihr mich wie Gott [es tut] und könnt von meinem Fleische nicht satt werden? Odaß doch meine Worte geschrieben würden, daß sie doch in ein Buch geordnet würden!

Mit eisernem Griffel auf Blei, auf ewig in Stein gemeißelt würden! Aber ich weiß, daß mein Erlöser lebt, und als Letter wird er auf dem Staube auftreten. Und danach wird man mit meiner Haut dieses umgeben, und aus meinem Fleische werde ich Gott schauen. Denselben werde ich mir [zugute] schauen, und meine Augen werden [ihre Lust] sehen und nicht ein anderer! Meine Nieren sind verzehrt in meinem Echoße. Wenn ihr sprechet: Wie sollen wir ihn verfolgen? so ist ein Grund der Sache [Ursache dazu] [bald] in mir gefunden. [Aber] fürchtet euch vor dem Schwerte; denn ein Zorn9) über Missetaten ist das Schwert, auf daß ihr innewerdet, daß es ein Gericht 10) gibt!"

Hiob Magt hier zunächst darüber, daß seine Freunde ihm unrecht tun, wenn sie ihn durchaus als Gottlosen hinstellen wollen, der nun

9) лn hier nicht in der regelmäßigen Form des status constructus. 10) A oder 1 (kt.) gibt Fürst: „ein Mächtiger“, wohl wegen des nur hier (bei Hiob) vorkommenden als Konjunktion.

Gottes Strafe leiden müsse. Er weiß, daß er fromm und gottesfürchtig gewandelt und das Böse gemieden hat. Darum aber beschuldigt er nun Gott selbst, daß der ungerecht mit ihm handle, ihm Gewalt antue, ihn nicht erhöre, daß Gottes Zorn über ihn entbrannt sei, und daß Gott alle seine Plagen gleichwie Heerhaufen gegen Hiob ausgesandt habe. Endlich fleht er um Erbarmen, daß seine Freunde ihn doch nicht so quälen möchten mit ihren falschen Vorausseßungen und Anschuldigungen. Er wünscht, daß seine Worte aufgeschrieben, der Nachwelt überliefert würden, damit ihm, wenn nicht von seinen Zeitgenossen, so doch von späteren Generationen eine gerechte Beurteilung, das ist, Anerkennung seiner Unschuld, werde. Aber auf die Erfüllung dieses Wunsches muß er nach seiner Meinung verzichten. Aber wenn seine Unschuld in der Zeit dieser Welt auch nicht mehr offenbar wird, wenn er jetzt auch unter dem Zorn Gottes sein irdisches Leben beendigen und dahinfahren muß, so ist er doch dessen gewiß, daß er einen Erlöser, Na hat, welcher lebt und endlich auf Erden erscheinen und ihn rechtfertigen wird. Ja, dann wird er, er selbst, der er jeßt ist, nicht ein anderer, zum seligen Schauen Gottes gelangen. Danach sehnt er sich von ganzem Herzen. Zum Schluß warnt er noch seine Freunde, sich nicht an ihm zu versündigen; denn es gibt ein Gericht!

Nach diesem überblick können wir erkennen, daß wir hier eine Sachparallele zu 16, 18 ff. haben. Wie er hier (Kap. 19) wünscht, daß seine Worte auf ewig geschrieben würden, so ruft er auch dort: „Erde, verbirg nicht mein Blut!“ usw. Wie er hier sich seines Erlösers, der ihm endlich zum Recht helfen werde, tröstet, so beruft er sich auch dort auf seinen Zeugen und Fürsprecher, auf des Menschen Sohn, seinen Stammberwandten im Himmel. Wie schon bemerkt, werden wir nun bei der Auslegung von 19, 25 ff. auf diese Parallele, besonders reflektieren müssen, um die Worte Hiobs und seine Vorstellungen daraus zu ergänzen und zu verstehen.

V. 25: „Aber ich weiß, daß mein Erlöser lebt" ("Ay

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). Wir müssen hier das verbindende im adversativen Sinn aber" verstehen; denn sowohl der Zusammenhang als auch die Parallele zwingt uns dazu. Hiob hat unmittelbar vorher einen aller menschlichen Voraussicht nach unerfüllbaren Wunsch ausgesprochen, nämlich daß seine Worte zu ewigem Gedächtnis der Nachwelt überliefert werden möchten, damit ihm doch von derselben, wenn nicht von seinen Zeitgenossen, eine Anerkennung seiner Unschuld widerfahre. Wenn dies aber auch nicht geschehen wird, will er sagen, so habe ich doch eine gewisse Hoffnung: die Hoffnung auf meinen Erlöser, der zulet“, endlich, mich rechtfertigen wird. Ebenso redet er 16, 18 f.: „Erde, verbirg nicht mein Blut! Und meine Wehklage komme nicht zum Stillstand!" Wenn aber doch gewißlich die Erde sein Blut aufnehmen und bedecken, und seine Wehklage verhallen wird, so hat er dennoch (16, 19) einen ewigen Zeugen im Himmel, der ihm zum Rechte helfen, für ihn

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