Geschichte der preussischen Landwehr: historische Darstellung und Beleuchtung ihrer Vorgeschichte, Errichtung und späteren Organisation, Svazek 2

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E. S. Mittler, 1863
 

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Strana 8 - Bedürfnis auch im Ganzen zu Besatzungen und Verstärkungen des Heeres gebraucht. Sie wird aus allen Männern, die sowohl aus der stehenden Armee, als aus der Landwehr des ersten Aufgebots heraustreten und aus den Waffenfähigen bis zum zurückgelegten 39. Jahre ausgewählt. § 11.
Strana 9 - Abganges ergänzt. 16. Diejenigen, welche freiwillig in das stehende Heer treten, erhalten dafür die Begünstigung, sich die Waffengattung und das Regiment zu wählen; dahingegen die, welche von den dazu verordneten Behörden zum Kriegsdienst aufgerufen sind, durch das Kriegs-Ministerium vertheilt werden.
Strana 7 - Die Stärke des stehenden Heeres und der Landwehr wird nach den jedesmaligen Staatsverhältnissen bestimmt. 4. Die stehende Armee ist beständig bereit, ins Feld zu rücken, sie ist die Hauptbildungsschule der ganzen Nation für den Krieg und umfaßt alle wissenschaftliche Abteilungen des Heeres.
Strana 141 - Soldaten der Linie und Landwehr! Als Ich vor sechs Monaten Eure Dienste zum Schutze des Gesetzes aufbot, da sank dem Feinde der Muth vor Eurer Festigkeit und Treue. Ohne Kampf wich die Partei des Umsturzes vor Euch zurück. Im Geheimen aber versuchte sie durch alle Künste der Verführung Euren Sinn für Pflicht, Ehre und Krieger-Gehorsam zu untergraben und damit das Preußische Heer — die feste Stütze des Thrones und der gesetzlichen Ordnung — zu vernichten. Diese verbrecherischen Versuche...
Strana 92 - Dienstzeit mit einem Jahre abzulösen. — Der Zeitgeist setzte einen zu großen Wert!) auf eine sogenannte wissenschaftliche Bildung, die doch nur bei sehr wenigen Individuen eine wirklich wissenschaftliche ist, bei den meisten hingegen nur eine angelernte Verderbniß.
Strana 7 - Verpflichtung indes, besonders im Frieden, auf eine solche Art auszuführen, daß dadurch die Fortschritte der Wissenschaften und Gewerbe nicht gestört werden, so sollen in Hinsicht der Dienstleistung und Dienstzeit folgende Abstufungen stattfinden.
Strana 8 - Jahre. Die Uebungen der Landwehr des ersten Aufgebots sind zwiefach: a. zu gewissen Tagen in kleinen Abtheilungen in der Heimath ; b. einmal des Jahres, in grösseren Abtheilungen in Verbindung mit Theilen des stehenden Heeres, welche zu diesem Zweck auf den Sammelplatz der Landwehr rücken. 9. Um im Allgemeinen körperliche und wissenschaftliche Ausbildung so wenig als möglich zu stören, ist das vollendete...
Strana 7 - Die allgemeine Anstrengung Unsers treuen Volkes ohne Ausnahme und Unterschied hat in dem soeben glücklich beendeten Kriege die Befreiung des Vaterlandes bewirkt; und nur auf solchem Wege ist die Behauptung dieser Freiheit und der ehrenvolle Standpunkt, den sich Preußen erwarb, fortwährend zu sichern.
Strana 8 - Offizierstellen haben sollen. § 8. Die Landwehr des ersten Aufgebots ist bei entstehendem Kriege zur Unterstützung des stehenden Heeres bestimmt, sie dient gleich diesem, im Kriege, im In- und Auslande; im Frieden ist sie dagegen, die zur Bildung und Uebung nöthige Zeit ausgenommen, in ihre Heimath entlassen.
Strana 9 - Bestimmung unterworfen, wie er von der Regierung zur Unterstützung der öffentlichen Ordnung in einzelnen Fällen gebraucht werden kann; er besteht aus allen Männern a) bis zum 50. Jahre, die nicht in die stehenden Heere und die Landwehr eingetheilt sind...

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