Die Handelspolitik des Deutschen Reichs vom Frankfurter Frieden bis zur Gegenwart

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Mittler, 1901 - Počet stran: 320
 

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Strana 3 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schiffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Strana 95 - Die Hansestädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck entsprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben als Freihäfen außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren Einschluß in dieselbe beantragen.
Strana 294 - Akten, denn was mich betrifft, so kann ich nur sagen: «vous pröchez ä un converti», und ich thue ohnehin, was ich kann. Ich habe auf die Tarifkommission so viel ich konnte eingewirkt, um die Landwirtschaft pari passu mit der Industrie zu halten, in dieser Beziehung aber eher noch Anklang bei den Industriellen gefunden, als bei den Ministerien, nach deren Instruktion die Kommissionsmitglieder abstimmten.
Strana 139 - Nutzen sein; denn es werden der Gesammtheit dann die Mittel zur Ausgleichung von Härten zu Gebote stehen, falls sich in der That eine Erhöhung der Preise der Lebensbedürfnisse aus der Ausdehnung der Zollpflichtigkeit auf die Gesammteinfuhr ergeben follte.
Strana 165 - Interessen auch des Deutschen Reiches schwer zu schädigen. Ich richte daher an den Herrn Reichskanzler die Frage: Was gedenkt der Herr Reichskanzler zum Schutze der deutschen Industrie in dieser Angelegenheit zu thun?
Strana 277 - Privilegium, welches einzelnen Zweigen der Gesammtproduktion, angeblich auf Kosten der übrigen, dadurch verliehen wird. Dieser Abneigung gegen Privilegien würde ein Zollsystem nicht ausgesetzt sein können, welches gleichmäßige Anwendung auf alle Gegenstände fände, welche überhaupt die Grenze vom Auslande her überschreiten, indem es dieselben ohne Ausnahme einem Werthzolle unterwirft und sich dergestalt in berechtigtem nationalen Egoismus die Aufgabe stellt, der deutschen Produktion in ihrer...
Strana 139 - Erwerbsthätigkeit der Abneigung, welcher jedes Privilegium ausgesetzt ist. Dieser Abneigung wird ein Zollsystem nicht begegnen können, welches innerhalb der durch das finanzielle Interesse gezogenen Schranken der gesammten inländischen Production einen Vorzug vor der ausländischen Production auf dem einheimischen Markte gewährt.
Strana 1 - Handelsbeziehungen zugrunde legen. Diese Regel umfaßt die Eingangs- und Ausgangsabgaben, den Durchgangsverkehr, die Zollförmlichkeiten, die Zulassung und Behandlung der Angehörigen beider Nationen und der Vertreter derselben.
Strana 274 - Maße dem System des Freihandels, und die Vorzüge desselben an und für sich sollen nicht bestritten werden, insofern dabei die Gegenseitigkeit unter den Völkern gewahrt ist, — ohne Gegenseitigkeit schädigt der Freihandel Denjenigen, der sich »edel« dem Prinzip zu opfern bereit ist.
Strana 275 - Obschon von verschiedenen handelspolitischen Gesichtspunkten ausgehend, finden sich die Unterzeichneten doch in dem Grundgedanken vereinigt, daß die schwierigen Fragen der deutschen Handelspolitik nicht lediglich nach den Schlagwörtern von Freihandel und Schutzzoll gelöst werden können, daß es vielmehr entscheidend darauf ankommt, die wirklichen und vermeintlichen Gegensätze der Interessen mit Sachkenntniß, Umsicht und Vaterlandsliebe auszugleichen.

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