| Johann Jakob Martin Philippi - 1830 - 658 str.
...Uebertreter aber trifft bei d«r Wiederholung de« Vergehens dennoch die erhöhte Geldstrafe. H. 85. Die Vollstreckung rechtskräftiger Erkenntnisse geschieht von den Gerichten , die der Resolute aber von den Steuerbehörden. Di« Regierungen können nach Umständen der Vollstreckung Anstand geben, und... | |
| Klenze - 1832 - 318 str.
..., und kann nicht zu einer gerichtlichen Untersuchung übergehen. Die Vollstreckung rechtskraftiger Erkenntnisse geschieht von den Gerichten, die der...aber von der Steuer-Behörde. Die letzte kann nach Umstanden die Exekution sistiren, und die Gerichte haben einer deshalb an sie zu ergehenden Requisition... | |
| A. Villaume - 1844 - 508 str.
...Uebertreter aber trifft bei der Wiederholung des Vergehens dennoch eine erhöhete Geldstrafe. §. 95. Die Vollstreckung rechtskräftiger Erkenntnisse geschieht von den Gerichten, die der Resolute aber von den Steuerbehörden. Die Regierungen tonnen nach Umständen der Vollstreckung Anstand geben und die... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 496 str.
...Uebertreter aber trifft bei der Wiederholung des Vergehens , dennoch die erhöhete Geldstrafe. *) 8. 95. Die Vollstreckung rechtskräftiger Erkenntnisse geschieht von den Gerichten, die der Resolute aber von den Steuerbehörden. Die Regierungen können nach Umständen der. Voll« streckung Anstand geben, und... | |
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