ämtlichen Berichtigung der Bergbücher. .
Gefeß, betreffend die Einzahlungstermine für das Gebühren- Aequivalent
vom beweglichen und unbeweglichen Vermögen, dann die Berechnung
der Verzugszinsen im Falle einer verzögerten Einzahlung desselben
Gesez, in Betreff der Stämpel- und Gebührenbefreiung der Verhand
lungen zur Durchführung der Grundentlastung in Bezug auf die
Geld- und Naturalgiebigkeiten an Kirchen, Pfarren und Schulen im
Herzogthume Steiermark . .