| 1896 - 742 str.
...Geschäftstreis gewöhnlich mit sich bringt. §. 28. Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, dm der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein...Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Ichlldenseisatze vervftichtende Handlung einem Dritten zufügt. §. 29. Die Angelegenheiten des Vereins... | |
| 1905 - 416 str.
...Körperschaften danach für den Schaden verantwortlich sind, den ihr Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter...Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene zum Schadenersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt, so tritt diese Haftung nur ein für Handlungen,... | |
| 1901 - 666 str.
...besondere, die nach § 831 bestehende Haftpflicht erweiternde Vorschrift ist aber enthalten in § 31: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmässig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| 1896 - 518 str.
...Geschäfte, die der ihm zugewicsne Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. Artikel 2190 (30). Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein sonst verfassungsmäßig berufner Vertreter durch eine innerhalb des ihm zugewiefnen... | |
| Julius Staudinger - 1897 - 96 str.
...auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. 8 31. Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den...Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatze verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. § 32. Die Angelegenheiten des Vereins... | |
| 1897 - 450 str.
...nämlich den Verein als verantwortlich für den Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter...Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadenserfatze verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. Diefe Sondcrbestimmnng bezieht sich... | |
| Fritz Hartwig - 1899 - 78 str.
...Handlungen ihrer selbst angesehen werden. Im einzelnen ist noch folgendes zu bemerken: a. Den Schaden muß „der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder...ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter" dem Dritten zugefügt haben. Es muß also ein wirklicher Vertreter gehandelt haben; nur dieser repräsentiert... | |
| Bernischer Juristenverein - 1900 - 710 str.
...gesetzgeberische Anerkennung gefunden in § 31 des bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmässig berufener Vertreter durch ein« in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| 1900 - 228 str.
...für den Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmässig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatze verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt (GB. 31). Sodann der Thatbestand von... | |
| Rudolf Stammler - 1900 - 94 str.
...für den Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmässig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatze verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt (GB. 31). Sodann der Thatbestand von... | |
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