Acten des Wiener Congresses in 1814 und 1815, herausg. von J.L. Klüber, Svazek 1

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Strana 74 - Abgaben; 2. das Recht der Einwilligung bei neu zu erlassenden allgemeinen Landesgesetzen; 3. das Recht der Mitaufsicht über die Verwendung der Steuern zu allgemeinen Staatszwecken; 4. das Recht der Beschwerdeführung, insbesondere in Fällen der Malversation der Staatsdiener, und bei sich ergebenden Mißbräuchen jeder Art.
Strana 39 - Krone wieder anzunehmen, und es ist auch mein Wunsch, wenn dessen Erfüllung sich mit dem Interesse meiner eigenen Länder vereinigen läßt. So gerührt ich durch Ihre Anrede, bin, so wenig bin ich in Verlegenheit, Ihnen zu antworten; denn ich habe keinen andern Wun/ch.
Strana 128 - Landen vereinigen, kann man die Wahrheit als allgemein anerkannt annehmen, daß das Gemeinwohl durch ein vielseitiges, allerdings nach angemessenen Formen geregeltes Zusammenwirken besser gefördert werde, als durch das abgesonderte Streben von Einzelnen, und daß das Gute und Rechte die Mehrheit allzeit am unwiderstehlichsten in Anspruch nehme, wo Alles an Gemeinsamkeit erinnert.
Strana 75 - Bundesjustiz schnelle und vollkommene Folge verschaffe, die Kriegsmacht des Bundes leite, und so im Innern und gegen Außen allen Staaten desselben, auch dem mächtigsten, als Beschützer, erster Repräsentant der deutschen Nation und Gegenstand allgemeiner Ehrfurcht, der Verfassung aber als kräftigster Garant, als deutscher Freiheit Ägide, sich darstelle.
Strana 48 - Man soll suchen, allgemein nützliche Einrichtungen und Anordnungen zum Wohl des Ganzen herzustellen, als z. B. ein allgemeines Gesetzbuch, gleiches Münzwesen, eine zweckmässige Regulirung der Zölle, des Postwesens, Beförderung und Erleichterung des Handels und wechselseitigen Verkehrs usw* 9.
Strana 34 - ... Verhältnisse und Pflichten, erkannt, daß es ihre erste Sorge sein mußte, zwischen den Bevollmächtigten sämtlicher Höfe freie und vertrauliche Erörterungen einzuleiten. Zugleich aber sind sie zu der Überzeugung gelangt, daß es dem gemeinschaftlichen Interesse aller Teilnehmer angemessen sein wird, eine allgemeine Zusammenberufung ihrer Bevollmächtigten bis auf den Zeitpunkt zu verschieben, wo die von ihnen zu entscheidenden Fragen den Grad von Reife gewonnen haben werden, ohne welchen...
Strana 79 - Beyspiele des wahren Heldenmuths und der rühmlichen Verachtung der Kriegsgefahren aufzuweisen ") , so wie die übrigen Einwohner, namentlich auch die Frauen, in Aufopferungen jeder Art den Christen sich anmit den beiden im Wiener Staatsarchiv vorhandenen Abschriften überein.
Strana 57 - Jeder Eintretende leistet Verzicht auf das Recht, sich ohne Zustimmung der übrigen davon zu trennen. 2. Der Zweck dieses Bundes ist die Erhaltung der äußeren Ruhe und Unabhängigkeit und die innere Schonung der verfassungsmäßigen Rechte jeder Klasse der Nation.
Strana 56 - Kriege führen noch daran Theil nehmen, eben so wenig für sich allein mit fremden Mächten unterhandeln. 40. Die vereinigten Niederlande und wo möglich auch die Schweiz sind zu einem beständigen Bündnis mit dem Deutschen Bunde einzuladen.
Strana 61 - Ständen nicht nur ein Mehreres einzuräumen, sondern auch ihnen eine der Landesart, dem Charakter der Einwohner und dem Herkommen angemessene Einrichtung zu geben.

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