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an den Zoll-Verein sich bewähren sollte, dieser der- 1844 einst von Seiten der Regierungen aller zu ersterem gehörigen Länder gleichzeitig erfolgen möge. Allein Braunschweig beharrte bei seinem Entschlusse der Trennung von dem Steuer- Vereine, und der Zoll-Verein konnte sich dem Verlangen dieser Regierung, über ihren Anschluss zu verhandeln, nicht entziehen.

Wie der Zoll-Verein keinen deutschen Staat, der um Aufnahme nachsucht, zurückweist, so pflegt derselbe auch keinen dazu einzuladen, die Initiative der Verhandlung nicht zu übernehmen. Unter den vorliegenden Umständen erschien es aber als Pflicht, Hannover aufzufordern, gemeinschaftlich mit Preussen, Namens des Zoll-Vereins, die Mittel in Erwägung zu ziehen, wie die Zoll- und Verkehrs-Verhältnisse zwischen beiden Vereinen nach Braunschweigs veränderter Lage und den dadurch herbeigeführten, so überaus schwierigen Zoll - Gränzen am förderlichsten zu ordnen seien. Es ergab sich durch den ersten Blick auf die Landkarte, dass, wenn Hannover seine südlichen Landestheile, die Fürstenthümer Göttingen und Grubenhagen nebst dem Oberharze, dem Zoll-Verein überweisen wollte, sich dann eine sehr angemessene Zoll-Gränze bilden würde, und da, dem Vernehmen nach, diese Landestheile sich wegen ihrer Ackerbau- und gewerblichen Interessen einer Verbindung mit dem Zoll- Vereine geneigt zeigten, konnte Preussen nicht Anstand nehmen, Hannover um Erklärung zu ersuchen, ob eine solche Verbindung seinen Absichten entspreche. Aus der hannoverschen Antwort zeigte sich deutlich, dass dieses nicht der Fall sei; eben so wenig wollte aber ch Braunschweig auf den von Hannover gemachten Vorschlag eingehen, seinen Harz- und Weser-Distrikt bei dem jenseitigen Vereine zu belassen. Dem Gesammt- Interesse des Zoll- Vereins entsprach das Eine und das Andere, und da es sich zunächst um die Gränzen und Interessen Hannovers und Braunschweigs handelte, so war man gern bereit, die Regulirung der Angelegenheit diesen beiden Staaten zu überlassen. Braunschweig wies indess darauf hin, dass sein Harz- und Weser-Distrikt, etwa den dritten Theil seiner Gesamıntlande enthaltend, mit dem Hauptlande durch das Band der Verfassung, der Administration, des Verkehrs auf das engste verknüpft sei; dass, wenn das Hauptland ohne diese Distrikte sich dem Zoll- Vereine

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1844 anschlösse, in alle diese Verhältnisse störend eingegriffen würde und endlich die Stimmung und der Wunsch der Unterthanen entschieden für die Aufnahme aller Landestheile in den Zoll-Verein sei. Diesen Vorstellungen gab Preussen nach. Es trat indess ein Umstand dazwischen, der Hoffnung zu einer glücklichen Vermittelung erweckte. Hannover hatte in nicht zu weiter Ferne eine Annährung beider Zoll- und Steuer - Systeme in Aussicht gestellt. In einem Verhandlungs-Protokolle vom September 1841 hatten die Königlich hannoverschen Komissarien, unter Berufung auf dazu ausdrücklich erhaltenen Auftrag, das Zutrauen gegen ihre Regierung in Anspruch genommen, ,,dass dieselbe sowohl in den augenfälligen wichtigen Ergebnissen, welche die durch den Zoll-Verein bezweckte kommerzielle Einheit Deutschlands in politischer Hinsicht nicht minder, als in Beziehung auf die nationale Industrie, hervorzurufen geeignet sei, als in den so glücklich bestehenden freundschaftlichen Verhältnissen zu Preussen die dringendste Aufforderung finde, sich dem Vereine anzuschliessen, sobald nicht mehr Gründe von überwiegender Wichtigkeit sie davon zurückhielten." Die Zweifel in Beziehung auf die Zeit, welche für die Herzoglich braunschweigische Regierung hierin noch übrig blieben, um auf diese Erklärung hin den Harz- und Weser-Distrikt einstweilen noch bei dem Steuer-Vereine zu belassen, wurden in einer ferneren amtlichen Erklärung der Königl. hannoverschen Komissarien durch die Namens ihrer Regierung ertheilte Zusage der baldthunlichsten Eröffnung von Verhandlungen, wegen des Beitritts Hannovers zu dem Zoll-Vereine, und durch deren Versicherung gehoben: „dass die Königl. hannoversche Regierung es sich werde angelegen sein lassen, die Hindernisse, welche den Beginn der Verhandlungen verzögern und der Erreichung einer Vereinbarung sich entgegenstellen, so viel in ihren Kräften steht, zu beseitigen." Diese Aeusserungen wurden von Oldenburg ausdrücklich bestätigt, das aber, landwärts umschlossen von Hannover, sich nicht einseitig, ohne letzteres, zum Zoll-Vereine wenden konnte. Durch den im October 1841 abgeschlossenen Vertrag trat hierauf Braunschweig mit seinen gesammten Landen (einige Parzellen ausgenommen) dem Zoll-Vereine vom 1. Januar 1842 an bei, allein mit

Hinblick auf jene Erklärungen Hannovers liess es sich 1844 bewegen, seinen Harz- und Weser-Distrikt noch für das Jahr 1842 in dem Steuer-Vereine zu belassen, und im Zusammenhange hiermit wurden die Verträge zwischen dem Zoll- Vereine und dem Steuer-Vereine vom November 1837 mittelst eines am 17. Dezember 1841 abgeschlossenen Vertrages im Wesentlichen und unter den durch den Uebergang der braunschweigischen Hauptlande zu dem Zoll- Verein nöthig gewordenen Modificationen erneuert.

Der dringende Wunsch der Herzoglich braunschweigischen Regierung war indess, sich über die Zukunft des Harz- und Weser-Distrikts, dieses seines verhältnissmässig bedeutenden Landestheils, baldmöglichst aufzuklären, und mit Ungeduld sah dieselbe daher der Eröffnung der Verhandlungen, auf welche Hannover hingedeutet hatte, entgegen. Allein Hannover zögerte bis zum August 1842. Aus manchen Umständen liess sich entnehmen, dass, wenn in Hannover je eine ernste Hinneigung zum Zoll- Vereine obgewaltet hatte, sich im Laufe des Jahres 1842 die Stimmung bedeutend verändert und von dem Zoll - Vereine abgewendet hatte. Man berief sich auf die angeblich sehr ungünstigen Eindrücke, welche die Zoll-Veränderung und hauptsächlich die Einforderung einer Nachsteuer in der Stadt Braunschweig selbst hervorgebracht habe, und wollte übersehen, dass Klagen über die verletzten Interessen und über verfehlte eigennützige Speculationen mancher Gewerbtreibenden eben noch nicht als Landes-Beschwerden angesehen werden können, dass aber die Einforderung einer Nachsteuer nur durch den plötzlichen Beitritt zum Zoll - Vereine geboten war.

Zu eigentlichen Verhandlungen über den Anschluss Hannovers an den Zoll- Verein ist es nicht gekommen; allein um seinen Erklärungen vom Jahre 1841 zu genügen, liess Hannover acht Bedingungen aufstellen, nach deren Eingehung Seitens des Zoll-Vereins es sich seinen weiteren Entschluss vorbehalten wollte. Unter diesen Bedingungen waren einige, über die eine Vertsändigung thunlich erschien, und es fanden Besprechungen darüber mit einem hannoverschen Kommissarius statt.

Allein die Haupt - Bedingungen waren der Art, dass
Hannover von vornherein erklärt werden musste, der
Zoll-Verein könne darauf nicht eingehen. Hannover

1844 bestritt, dass die Vertheilung der Zoll-Revenüen nach der Kopfzahl der Bevölkerung ein angemessener Theilungs - Maasstab für sein Land sei, weil daselbst die Consumtion hochbesteuerter Gegenstände, namentlich von fremdem Wein, von Kaffee, Taback, sehr bedeutend höher sei, als in den Ländern des Zoll - Vereins; wegen dieser Mehr-Consumtion wurde ein ansehnliches Präzipuum angesprochen; für die Verluste an TransitZöllen nach dem Anschlusse ward Entschädigung verlangt und nach den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Hannoveraner eine Herabsetzung der Zoll-Vereins - Tarifsätze von den Kolonialwaaren und Wein um mehr als die Hälfte für unerlässlich erklärt. Kein Staatsmann Hannovers hat glauben können, dass auf dieser Grundlage über den Beitritt zum Zoll-Vereine zu verhandeln sei, und Preussen wäre wohl gleich Anfangs berechtigt gewesen, diese Vorschläge nur als die Form anzusehen, unter der von Hannover die Erklärungen des Jahres 1841 zurückgenommen wurden. Nichts hatte Hannover zu der Meinung berechtigt, der Zoll - Verein wolle seinen Beitritt mit baarem Gelde und mit einer gänzlichen Umgestaltung seines Zoll-Systems erkaufen.

Auf Zureden Preussens, und um selbst dem Anscheine noch schwebender Unterhandlungen mit, Hannover die äusserste Berücksichtigung zu gewähren, entschloss sich indess Braunschweig ganz am Schlusse des Jahres 1842, seinen Harz- und Weser-Distrikt auch noch für das folgende Jahr im Steuer-Vereine zu lassen, jedoch mit der Erklärung, dass der Austritt dieses Landestheils und dessen Zutritt zum Zoll-Verein unausbleiblich mit dem 1. Januar 1844 erfolgen werde, wofür die Bedingungen in der Hauptsache schon in dem Vertrage vom October 1841 verabredet worden waren. Diesem Entschlusse folgte die Erneuerung der Verträge zwischen beiden Vereinen vom 17. Dezember 1841 noch für das Jahr 1843.

Im März 1843 wies Preussen noch einmal darauf hin, dass, wenn Hannover seine südlich vom Harz- und Weser - Distrikte Braunschweigs belegenen Landestheile dem Zoll-Vereine überwiese, für die hannoverschen Hauptländer mit Oldenburg ein abgesondertes Zoll-System sehr wohl fortbestehen könne. Es genügte aber die Erklärung Hannovers, dasselbe wolle jene Landestheile nicht von seinem Steuer- Vereine trennen,

um

'diesen Vorschlag gänzlich fallen zu lassen. Allein die 1844 Aufgabe war nunmehr, ungeachtet der Verwickelung der Zoll - Gränzen, herbeigeführt durch den Zutritt des braunschweigischen Harz- und Weser-Distrikts zu dem Zoll-Vereine, die Zoll- und Verkehrs - Verhältnisse beider Vereine zu einander mit möglichster Berücksichtigung aller Interessen zu ordnen.

Der Zoll-Verein bot dazu freundlich die Hand; derselbe war bereit, die mit dem Jahre 1843 ablaufenden Verträge von 1837 und 1841 zu erneuern, und Braunschweig insbesondere erbot sich, seinen ganzen Weser-Distrikt in dem Steuer-Vereine zu lassen, wenn Hannover dagegen durch Ueberweisung einiger hildesheimischen Aemter an den Zoll-Verein dem Herzoglichen Harz-Distrikte eine verkehrs- und zollfreie Verbindung mit dem braunschweigischen Hauptlande gewähren wolle.

Schon im Mai war Hannover damit bekannt gemacht, dass die eventuelle Absicht des Zoll - Vereins sei, im Weser-Distrikte den Zoll-Vereins - Tarif mit dem Zoll-Gesetze und der Zoll-Ordnung einzuführen, dagegen bei der sehr schwierigen Gränzbewachung im Harz- Distrikte die Eingangs-Zölle nur nach geringeren. Sätzen zu erheben. Man wollte sich in Hannover nicht überzeugen, dass der Zoll- Verein diese letztere Massregel, geleitet lediglich von seinem Interesse, traf, vielmehr fand man darin einen feindseligen Angriff auf Hannovers Zoll-System, einen Angriff, der mit Repressalien gegen den Handel Braunschweigs erwiedert werden und bei dem jede Mitwirkung der Regierung gegen einen lebhaften Schleichhandel nach dem Zoll-VereinsGebiete an allen Gränzen Hannovers fortfallen müsse. Es fehlte nicht an Drohungen und anderen Aeusserungen der Leidenschaft, und inzwischen wurde die öffentliche Meinung durch Zeitungs-Artikel, Broschüren und Bücher gegen den Zoll-Verein aufgeregt. Die Empfindlichkeit Hannovers ist erklärlich, allein für die Weisheit der Regierung schien es die Aufgabe, die Folgen eines unvermeidlichen Uebels möglichst zu mildern.

Preussen hat sich nie beklagt, dass Hannover einen Zoll-Tarif mit Sätzen von mehr als die Hälfte geringer als die preussischen bei sich eingeführt hat; man sah darin nur eine den Verhältnissen und Interessen des Nachbarstaats angemessene Maassregel. Da aber der

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