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eine andere, die Eisenbahn-Verbindung der obigen vier 1844 Städte bezweckende Uebereinkunft zwischen dem Königreiche Hannover und dem Herzogthume Braunschweig getroffen werde, und

3) dass, insofern mit der baulichen Ausführung der im 1. Artikel des so eben sub 2. erwähnten annoch abzuschliessenden Vertrags bezeichneten, oder durch einen andern Vertrag zwischen den beiden Hohen Regierungen etwa festzustellenden Eisenbahn-Strecken bis zum Ende des Jahres 1842 der Anfang nicht sollte gemacht, oder bis dahin eine weitere Vereinbarung über den Zeitpunct der Ausführung dieser Eisenbahn zwischen den Hohen contrahirenden Regierungen nicht sollte getroffen sein,

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die Herzoglich Braunschweigsche Regierung befugt sei, mit dem Ablaufe des Jahres 1843 aus dem durch die vorliegenden Verträge zu verlängernden Steuer-Vereine mit Hannover und Oldenburg wieder auszuscheiden.

Endlich erklärten sich die sämmtlichen Bevollmächtigten dahin einverstanden, dass, falls in Folge des einen oder andern der vorstehenden Vorbehalte, aus dem SteuerVereine auszuscheiden, auch einer jeden der beiden andern Regierungen freistehe, von dem Vertrage zurückzutreten. Hierauf wurden

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a) der Vertrag vom heutigen Tage zwischen dem Königreiche Hannover, dem Grossherzogthume Oldenburg und dem Herzogthume Braunschweig, wegen Verlängerung der zwischen diesen Staaten gegenwärtig bestehenden Verträge, vom 1. Mai 1834 und vom 7. Mai 1836, bis zum Ablaufe des Jahres 1847,

b) die Zusatz-Artikel zu diesem Vertrage, gleichfalls vom heutigen Tage,

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c) der Vertrag vom heutigen Tage zwischen den obigen drei Staaten, über die fernere Anwendung der zwischen ihnen bestehenden, durch die Verträge vom 1. März 1835 und 27. Juni 1836 errichteten Steuer- und ZollCartelle, und zwar ein jedes dieser Documente in dreifacher Ausfertigung, übereinstimmend befunden und von den Bevollmächtigten durch Unterzeichnung und Besiegelung vollzogen.

(gez) DOMMES. JANSEN. V. AMSBERG.

in fidem
(gez) RUPERTI.

Auf diese Weise hielt Braunschweig seine bis jetzt be

1844 sprochenen Interessen für völlig sicher gestellt, und wenn diess gleich hinsichtlich eines andern bisher noch unberührt gebliebenen, wichtigen Gegenstandes nicht in derselben Art geschehen war, weil er erst kurz vor Unterzeich nung der Protocolle hatte zur Sprache gebracht werden können, so glaubte man doch eine genügende Erledigung desselben, in Folge des bestimmt darauf gerichteten Antrags, so sicher erwarten zu dürfen, dass man kein Bedenken trug, die Verträge schon unterm 26. December der dazu niedergesetzten ständischen Commission zur Prüfung zu übergeben, um die demnächstige Zustimmung zu ihrer Ausführung von Seiten der Ständeversammlung selbst vorzubereiten, die auch wirklich schon am 4. Januar des folgenden Jahres darüber in Berathung trat.

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Jener vorhin angedeutete Gegenstand betraf die Strasse von Lüneburg über Uelzen nach Salzwedel, eine Strasse, die die Hannoversche Regierung, in Folge einer mit dem Königl. Preussischen Gouvernement getroffenen Verabredung, während der Steuervereinigung hatte bauen lassen, die mit einer anderen, im Bau begriffenen, von Salzwedel nach Magdeburg, in Verbindung stand, und die, wenn sie dem Waarenverkehr wirklich geöffnet wurde, den alten Handelsweg Braunschweigs von Hamburg nach Sachsen auf eine gefährliche Weise bedrohete. Dass man diese Gefahr in Hannover sehr wohl kannte, auch seit langer Zeit schon von selbst auf sie aufmerksam geworden war, wird nicht bestritten werden können.

So lange der Bau der Strasse sich auf die Strecke von Lüneburg bis Uelzen beschränkte, hatte er natürlich für Braunschweig kein Bedenken; als jedoch die Nachricht sich verbreitete, dass er sich von dort schon beträchtlich weiter nach der Preussischen Grenze ausdehne, konnte er nicht ferner unbeachtet bleiben, und der Bevollmächtigte erhielt in der ihm gegebenen schon öfter erwähnten Instruction vom 30. Juni 1840 den Auftrag, auch diesen Gegenstand, nach weiter eingezogener Erkundigung über die Lage der Sache, bei den zu führenden Verhandlungen zu erledigen.

Genauen Aufschluss über die Fortschritte, die der Strassenbau gemacht hatte, namentlich auch über die Vorkehrungen, die auf Königl. Preussischem Gebiete getroffen worden waren, um ihn von Salzwedel nach Magdeburg weiter zu führen, waren erst durch eine am 2. December angeordnete Bereisung zu erlangen, über deren Resultat

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von dem Bevollmächtigten unterm 13. desselben Monats 1844 Bericht erstattet wurde, und als sich daraus ergab, dass der ganze, Weg auf Hannoverschem Gebiete, wenige unbedeutende Strecken ausgenommen, schon chaussirt sei, ward von Jenem dem Hannoverschen Bevollmächtigten unterm 16. December die folgende Note übergeben, in welcher er im Namen seiner Regierung die. Hoffnung aussprach, dass man Königl. Hannoverscher Seits geneigt sein werde, die Nachtheile, mit welchen der Braunschweigsche Handelsstand durch die Uelzen-Salzwedler Strasse bedrohet werde, abzuwenden, und dass bei den obschwebenden Verhandlungen deshalb eine genügende Vereinbarung werde getroffen werden.

,,Sr. Hochwohlgeboren

dem Herrn General-Director Dommes, Commandeur und Ritter hoher Orden

G. P. M.

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hieselbst.

ལ་མ

"Bereits bei den Verhandlungen in den Jahren 1833 und 1834 behufs der Steuer-Vereinigung zwischen Hannover und Braunschweig ist es von letzterer Seite zur Sprache gebracht, wie man Kenntniss davon erhalten, dass Königlich Hannoverscher Seits beabsichtigt werde, die Strasse von Lüneburg nach Leipzig von Uelzen ab in der Richtung auf Salzwedel bis an die preussische Grenze zu chaussiren, und dass dadurch dem Handels -Interesse der Stadt Braunschweig der grösste Nachtheil zugefügt den dürfte, indem wie nicht ohne Grund zu besorgen stand das Frachtfuhrwerk dann die Strasse von Lüneburg über Uelzen, Giffhorn, Braunschweig und Halberstadt etc. nach Leipzig vermeiden, und sich der Strasse von Lüneburg über Uelzen, Salzwedel etc. nach Leipzig zuwenden werde. Man glaubte indess damals unter den vorkommenden Umständen überhaupt und insbesondere aus dem Grunde keine ernstlichen Besorgnisse in jener Beziehung hegen zu dürfen, weil man annahm, dass, wenn die Steuervereinigung zwischen beiden Staaten zu Stande gekommen und dadurch eine enge Verknüpfung der beiderseitigen Handels- und Verkehrs-Verhältnisse zum Zwecke ihrer gegenseitigen Beförderung herbeigeführt sein werde, das Königlich Hannoversche Gouvernement keine Einrichtungen weiter zulassen würde, welche zum Nachtheile der Interessen des andern Vereinstaates gereichen könnten."

1844

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,,Es hat daher in Braunschweig nicht ohne Besorgniss und Bedauern vernommen werden können, dass wie sich neuerlichst unzweifelhaft ergeben hat Königlich Hannoverscher Seits die Anlegung einer wirklichen Chaussee auf der Strasse von Uelzen bis an die Preussische Grenze in der Richtung auf Salzwedel während der Steuer-Vereinigung mit Braunschweig unter Anwendung bedeutender Hülfsmittel so betrieben worden ist, dass selbige mit unbedeutenden Ausnahmen schon jetzt als fast vollendet zu betrachten steht, und ich habe demnach von meinem höchsten Gouvernement die Anweisung erhalten, Ew. Hochwohlgeboren die gegenwärtige Mittheilung zu machen und die Hoffnung auszusprechen, dass man hiesiger Seits geneigt sein werde, Massregeln zu treffen, durch welche der, von der neuen Chaussee-Anlage auf der Strasse von Uelzen bis an die Preussische Grenze auf Salzwedel mit Recht zu besorgende Nachtheil für die Braunschweigischen Handels-Interessen werde vermieden, und dass in dieser Beziehung bei den jetzigen Verhandlungen wegen Verlängerung der Steuervereinigung zwischen beiden Staaten, eine entsprechende Vereinbarung werde getroffen werden."

,,Indem ich dieser Anweisung hiermit Folge leiste, beehre ich mich zugleich Ew. Hochwohlgeboren in dem angeschlossenen Memorandum eine Zusammenstellung der bei diesem Gegenstande in Betracht kommenden Verhältnisse mitzutheilen, und erlaube mir die Bitte, mich von der diesseitigen Entschliessung bald gefälligst in Kenntniss setzen zu wollen."

,,Ich benutze diese Gelegenheit, um Ew. Hochwohlgeboren meiner ausgezeichnetsten Hochachtung auf's Neue zu versichern.”

,,Hannover, den 16. December 1840.

von Amsberg."

Nachdem die Geschäfte bis zu diesem Standpuncte geführt waren, ging der Braunschweigsche Bevollmächtigte auf kurze Zeit nach Braunschweig zurück; ehe er Hannover verliess, versäumte er nicht, die Angelegenheit der Uelzner Strasse sowohl mündlich als schriftlich auf das Dringendste in Anregung zu bringen. Den getroffenen Verabredungen zufolge sollten die Ratificationen der geschlossenen Verträge vier Wochen nach deren Unterzeichnung ausgewechselt werden; die Braunschweigsche Regierung übersendete daher die von ihr ausgestellten Urkun

den schon am 14. Januar ihrem Bevollmächtigten, be- 1844 merkte aber dabei, dass wenn die Angelegenheit wegen der Chaussee von Uelzen nach der Preussischen Grenze nicht, wie man hoffte, bis zu dem Auswechslungstermine auf eine bündige und befriedigende Weise erledigt seir sollte, nichts übrig bleiben werde, als die Interessen des Landes gegen jede Gefahr bei der Ratificationsauswechslung durch die Erklärung zu sichern, dass die Braunschweigsche Regierung sich das Recht vorbehalte, von den Verträgen zurückzutreten, wenn ihr nicht genügende Garantieen und zwar so zeitig gegeben würden, dass es für sie thunlich bliebe, die ihr nöthig scheinenden Massregeln in Bezug auf ihr System der indirecten Abgaben selbstständig und nach freier Wahl zu ordnen.

Indessen verharrte Hannover in Stillschweigen, das auch dann fortdauerte, als die Anzeige von der Bereitschaft der Ratifications-Urkunden gemacht war; selbst der vertragsmässige Termin zur Auswechselung dieser Urkunden ging unbenutzt vorüber.

Im Anfange des Monates Februar verfügte sich der Bevollmächtigte wiederum nach Hannover, um, was er schriftlich mehrfältig vergeblich gethan, nun mündlich wiederum die Beförderung der Angelegenheit zu versuchen. Man erkannte dort die Gerechtigkeit des Anspruchs an, wünschte jedoch nicht, dass er zu einem besondern protocollarischen Vorbehalte Veranlassung geben möge, da schon die Vorbehalte, welche in das Unterzeichnungsprotocoll niedergelegt worden, mehrfältigen Anstoss erregt hätten, und schob die Auswechselung der Ratifications-Urkunden in der Hoffnung auf, dass sich ein Ausweg zur definitiven Regulirung finden werde, der aber näher nicht angegeben werden konnte.

Bei dieser Lage der Sache glaubte der Bevollmächtigte ihr eine neue und günstige Wendung zu geben, indem er vorschlug, sie von den Verhandlungen über die Steuervereinigungsverträge ganz zu trennen und mit den Verträgen über die Eisenbahnen in Verbindung zu bringen, die ebenfalls in der Vollendung begriffen waren. Er suchte darzuthun, dass es im Interesse des Königreichs Hannover liege, den Eisenbahnen den Verkehr im weitesten Umfange zuzuwenden, zeigte, dass die UelzenSalzwedler Strasse diesen Rücksichten nachtheilig sei und empfahl, um Dieses zu beseitigen und zugleich den Bedenken Braunschweigs zu begegnen, auf den verschiede

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