Deutsche handelspolitik: ihre geschichte, ziele und mittel

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B. G. Teubner, 1924 - Počet stran: 246
 

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Strana 35 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, so wie wegen der Schifffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Strana 230 - Die Einstellung des Komitees. Wir sind an unsere Aufgabe als Geschäftsleute herangegangen. in dem eifrigen Bestreben, positive Ergebnisse zu erzielen. Wir haben uns mit der technischen, nicht mit der politischen Seite des uns vorgelegten Problems befaßt. Deutlich haben wir erkannt, daß politische Rücksichten notwendig gewisse Grenzen ziehen, innerhalb deren eine Lösung gefunden werden muß, wenn sie irgendeine Möglichkeit der Annahme haben soll.
Strana 142 - Belgien, Bolivien, Brasilien, China, Cuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas, Honduras...
Strana 224 - ... sollen, wenn sie von dem Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul oder Konsularagenten gehörig beglaubigt und mit dessen Amtssiegel versehen sind, von den öffentlichen Beamten und den Gerichtshöfen als öffentliche Urkunden beziehungsweise als beglaubigte Uebersetzungen 'oder Abschriften angesehen werden, und sie sollen dieselbe Kraft und Wirkung haben, als wenn sie von den kompetenten öffentlichen Beamten des einen oder des anderen der beiden Länder aufgenommen oder beglaubigt wären. Art. 10....
Strana 33 - Alle fremden Erzeugnisse der Natur und Kunst können im ganzen Umfange des Staats eingebracht, verbraucht und durchgeführt werden. § 2. Allen inländischen Erzeugnissen der Natur und Kunst wird die Ausfuhr verstattet.
Strana 234 - Die aufgebrachten und an die Alliierten auf Reparationskonto überwiesenen Beträge können auf die Dauer nicht die Summen übersteigen, deren Übertragung die Zahlungsbilanz ermöglicht, soll nicht der Verlust der Währungs- und Haushaltsstabilität die Folge sein. Es ist indessen klar, daß die Höhe des durch Steuern erzielten Überschusses des Reichshaushaltes nicht von der völlig anders gearteten Frage abhängt, unter welchen Bedingungen Übertragungen ans Ausland möglich sind.
Strana 33 - Ländern bei ihrem Verkehr genießen, sollen, soweit es die Verschiedenheit der Verhältnisse gestattet, erwidert und zur Beförderung des wechselseitigen Verkehrs sollen, wo es erforderlich und zulässig, besondere Handelsverträge geschlossen werden.
Strana 159 - Recht vor, alle den deutschen Reichsangehörigen oder den von ihnen abhängigen Gesellschaften im Zeitpunkt des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrags gehörenden Güter, Rechte und Interessen innerhalb ihrer Gebiete, Kolonien, Besitzungen und Protektoratsländer, einschließlich der Gebiete, die ihnen durch den gegenwärtigen Vertrag abgetreten werden, zurückzubehalten und zu liquidleren.
Strana 33 - Verkehr genießen, sollen, soweit es die Verschiedenheit der Verhältnisse gestattet, erwidert und zur Beförderung des wechselseitigen Verkehrs sollen, wo es erforderlich und zulässig, besondere Handelsverträge geschlossen werden. Dagegen bleibt es aber auch vorbehalten, Beschränkungen, wodurch der Verkehr der Untertanen des Staats in fremden Ländern wesentlich leidet, durch angemessene Maßregeln zu vergelten.
Strana 230 - ... Stabilität in Reichshaushalt und Währung zu finden, und wir halten es für unwahrscheinlich, daß es derartige Mittel gibt Die Lösung der uns obliegenden doppelten Aufgabe bedeutet tatsächlich die Wiederherstellung von Deutschlands äußerem wie innerem Kredit, und es schien uns unmöglich, diese Wiederherstellung unter den erwähnten Bedingungen zu unternehmen. Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen, davon auszugehen, daß die fiskalische und wirtschaftliche Einheit des Deutschen Reichs...

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