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" Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben, insbesondere in Ansehung der Besteuerung. "
Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e ... - Strana 100
autor/autoři: Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1817
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Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Svazek 2

Johann Ludwig Klüber - 1817 - 688 str.
...beliebt, die Redaktion so zufassen: „Sind die Häupter dieser Häuser die ersten ,.Standesherren in dem Staate, zu dem sie ^gehören; sie und ihre Familien bilden die pri« „vilegirteste Classe." Am Schlüsse des vorletzten Absatzes wurde, Mt der Worte „alles jedoch...
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Th. Staatenkunde, und positives Staatsrecht (Verfassungsrecht)

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1824 - 720 str.
...damit verbundenen Begriffe verbleibet; d) sind die Häupter dieser Häuser die ersten Sfandesherren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Claffe in demselben, beson» ders in Ansehung der Besteuerung; c) es sollen ihnen überhaupt in Rücksicht...
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Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur, Svazek 26

1835 - 334 str.
...unter lit. b. „sind die Häupter dieser (der standesherrlichen) Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören; sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Classe in dem58 Wilh. Emmerich, die Anspruch« ,, selben, insbefondere in Ansehung der Betteuerung."...
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Quellen- sammlung zu dem oeffentlichen recht des Teutschen bundes ...

Johann Ludwig Klüber - 1830 - 394 str.
...damit verbundenen Begriff, verbleibt, b) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren ^) in dem Staate, zu dem sie gehören; sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Classe Rechtszustand der Standesherren, und denjenigen des ehemaligen unmittelbaren Reichsadels, stehen...
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Handbuch für Badens bürger...

Baden (Germany) - 1833 - 156 str.
...damit verbundenen Begriff verbleibt. >>) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die vrivilegirteste Klasse in demselben, insbesondere in Ansehung der Besteuerung. c)Es sollen ihnen überhaupt...
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Über die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Deutschland durch die ...

P. A. Pfizer - 1835 - 414 str.
...bisher damit verbundeuen Begriff verbleibt. b) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören ; sie und ihre...Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben , insbesondre in Ansehung der Besteurung. «) Es sollen ihnen überhaupt in Rücksicht ihrer Personen...
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Ueber die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Deutschland durch die ...

Paul Achatius Pfizer - 1835 - 416 str.
...damit verbundenen Begriff verbleibt. 198 b) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören ; sie und ihre...Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben , insbesondre in Ansehung der BesteuMNg. «) Es sollen ihnen überhaupt in Rücksicht ihrer Personen...
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Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, Díl 4

Karl Friedrich Eichhorn - 1836 - 892 str.
...damit rer» bundmm Begriff verdleidt, l>) Sind die Häupter dieser Hau» sei die eisten Etandesheiren in dem Staate zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirleste Klaffe in dem» selben, insbesondere in Rücksicht der Besteuerung, c) Es sollm ihnen...
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Neues preussisches Adels-Lexicon: oder genealogische und ..., Svazek 1

Leopold Zedlitz-Neukirch (Freiherr von) - 1836 - 506 str.
...damit verbundenen Begriffe, verbleibt. 2) Die Häupter dieser Häuser sind die ersten Slandesherren in dem Staate, zu dem sie gehören; sie und ihre Familien bilden die privilegirten Klassen in demselben, besonders in Ansehung der Besteuerung. 3) Es sollen ihnen überhaupt...
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Geschichte des deutschen Adels: urkundlich nachgewiesen von seinem ..., Svazek 1

C. F. F. von Strantz - 1845 - 616 str.
...bisher damit verbundenen Begriff verbleibt; b) sind die Haupter di«serHius«r die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirle Klasse in demselben, insbesondere in Rücksicht der Besteuerung; e) es sollen ihnen überhaupt...
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