| Frédéric Schoell - 1815 - 422 str.
...Bischœfe und Geistliche, •welche Pensionen auf die Besitzer des linken Rheinufers Übertragen worden, ist der Bundes Versammlung vorbehalten. Diese Regulirung...Jahresfrist zu beendigen. Bis dahin wird die Bezahlung der erweehnten Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt. Art. i6. Die Verschiedenheit der christlichen... | |
| 1815 - 420 str.
...an den ehemaligen Besitzungen, bezahlen. Rheinufers ùbertragen worden , ist der Bun.des-Versammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist zu beendigen. Bis dahin wird die Bezahlung der erwœhntcn Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt. Art. i6. Die Ve.rschiedenheit der christlichen... | |
| 1815 - 624 str.
...und Geistlichen, welche Pensionen «uf die Besitze des linken Rhein. Ufers übertragen wer» den,, ist der Bundes - Versammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist zu beendigen. Vis dahin wird die Veiahlung der erwähnten Pensionen auf die bisheriae Art fortgesetzt. Art. 16. Die... | |
| Georg Friedrich Martens - 1818 - 802 str.
...Besilzer des linken Rheinut'ers ûbertragen werden , • ist der Bundesversammlung vorbehalten. Dièse Regulirung ist binnen Jahresfrist zu beendigen; bis dahin wird die Bezahlung der erwahnten Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt. Art. XVI. Die Verschiedenheit der christlichen... | |
| Deutscher Bund (1815-1866) Bundesversammlung - 1820 - 308 str.
...übertragen werden, ist der «Bundesversammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Iahres» «frist zu beendigen; bis dahin wird die Bezahlung der erwähnten Pen«sionen auf die bisherige Art fortgesetzt». Diese Anordnung enthält ein Doppeltes ; während sie nämlich die Regulirung der Sustentations - und... | |
| Johann Ludwig Klüber - 1830 - 394 str.
...4?o, 43Z, sol u. 534. Besitzer des linken Rheinufers übertragen werden, ist der Bundesversammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist...erwähnten Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt '). ' ' Art. »6. Die Verschiedenheit der christlichen ReligionsPartelen kann, in den Ländern und... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 str.
...welche Pensionen auf die Besitzer des linken Rheinufers übertragen «erden, ist der Bundesversammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist...wird die Bezahlung der erwähnten Pensionen auf die bisherig« Art fortgefetzt. Art. 16. Die Verschiedenheit der christliche» Religionspartei«» kann... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 str.
...welche Pensionen auf die Besitzer des linken Rheinufers übertragen werden, ist der , Bundesversammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist...erwähnten Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt. ' partheien kann in den Landern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genuß... | |
| Carolus Adolphus Roessler - 1834 - 470 str.
...des linken Rheinufers übertragen werden , ist der Bundesversammlung vorbehalten. Diese Rcgulirung ist binnen Jahresfrist zu beendigen ; bis dahin wird...Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt. Artikel 16. ^ie Verschiedenheit der christlichen Rcligionspartheyen kann in den Ländern, und Gebieten des deutschen... | |
| Heinrich Zoepfl - 1846 - 558 str.
...des linken Rheinufers übertragen werden, ist der Bundesversammlung vorbehalten. Diese Regulierung ist binnen Jahresfrist zu beendigen, bis dahin wird...erwähnten Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt. Art. I6. Die Verschiedenheit der christlichen Religjgnspartheien kann in den Ländern und Gebieten... | |
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