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gerufen, dafs man sie gänzlich fallen gelassen hat; hiermit dürfte auch der Stab über die Ssuchotin'schen Ideen gebrochen sein.

Die Infanterie schiefst nunmehr nach der neuen Vorschrift (abgesehen von den beiden Vorübungen) 11 Übungen, zu je 5 Patronen, im Einzelschiefsen, und zwar 2 Übungen auf 150 m (stehend freihändig Schulscheibe, bez. knieend auf Schulscheibe aufgeklebte Kopfscheibe), 1 Übung auf 210 m [= 300 Arschin oder Schritt] (stehend freihändig Rumpfscheibe), 3 Übungen auf 285 m (stehend freihändig, knieend und liegend Kopf-, Rumpf-, FigurScheibe), 1 Übung auf 560 m (knieend und liegend Sektionsscheibe), 1 Übung auf 1000 m (knieend und liegend 3 Sektionsscheiben), 1 Übung auf 285m (liegend verschwindende Rumpfscheibe, 5 Sekunden) und 2 Übungen langsames bez. lebhaftes Schützenfeuer mit sprungweisem Vorgehen, auf Entfernungen zwischen 560 und 200 m. — Im Abteilungsschiefsen werden 5 Übungen erledigt und zwar 5 Patronen Salvenschiefsen im Zuge (stehend, knieend und liegend zwischen 1000 und 560 m, 3 Sektionsscheiben), 5 Patronen Salven in der Halbkompagnie (innerhalb 2 Minuten, stehend, knieend, liegend, gegen Kolonnenscheiben zwischen 1620 und 1150 m), 10 Patronen in der Kompagnie (und zwar 20 Sekunden lebhaftes Schützenfeuer gegen einen Unterstützungstrupp zwischen 850 und 560 m, und Salven in der übrigen Zeit, bis höchstens 3 Minuten, gegen eine Batterie, zwischen 1700 und 1280 m), 20 Patronen für Lösung einer Gefechtsaufgabe im Zuge und schliesslich 20 Patronen für Lösung einer Gefechtsaufgabe in der Kompagnie, beide Übungen auf Entfernungen zwischen 1850 und 300 m. Als charakteristisch tritt also wiederum die Neigung für Salvenschiefsen auf weiten Entfernungen hervor, wie denn auch die Kavallerie in der geschlossenen Eskadron, nach wie vor, Salven bis auf Entfernungen von 1700 m beim Schulschiefsen abgiebt.

Im Entfernungsschätzen waren nach der bisherigen Vorschrift bei jeder Kompagnie 20, bei jeder Eskadron 8 Mann auszubilden, welche im Schätzen von Entfernungen bis 3000 Schritt geübt wurden. Nach der neuen Vorschrift sind sämmtliche, im ersten Jahre dienenden Mannschaften im Entfernungsschätzen zu üben, um aus ihnen alsdann, zur weiteren Ausbildung, die fähigsten Leute auszuwählen.

Dieses sind die wichtigsten Anderungen der neuen Schiefsvorschrift; die übrigen beziehen sich auf vorbereitende Übungen“, Theorie des Schiefsens", "Behandlung des Gewehrs", Schiefsbesichtigungen" u. s. w. Im Grofsen und Ganzen ist also Alles beim Alten geblieben; Bedingungen sind nicht zu erfüllen, es wird in

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Trupps geschossen, wodurch die Beobachtung des einzelnen Mannes seitens des Lehrers erschwert wird; die Bedingungen sind jedes Jahr die gleichen, so dass die Anforderungen an die Schiessfertigkeit keine gröfseren werden, und das Einzige, wodurch sich die neue Schiefsvorschrift von der bisherigen vorteilhaft unterscheidet, nämlich das Anzeigen nach jedem Schufs, wird nicht verlangt, sondern nur freigestellt, es wird also wohl zu oft von dieser Erlaubnifs nicht Gebrauch gemacht werden, zumal, wie oben erwähnt, die ganze Art der Schiefsausbildung dem hindernd entgegen steht; so lange nicht letztere eine vollkommene Änderung erfährt, wird die Ausbildung des einzelnen Schützen stets zu wünschen übrig lassen.

v. T.

XVII.

Kleine heeresgeschichtliche Mitteilungen.

1. Eine mutige That. Den im Jahre 1849 in SchleswigHolstein operirenden bayerischen Truppen wurde im Monat Mai eine Munitions-Reserve von 30 Wagen aus der Heimat nachgeschickt. Nur durch die Energie des Kommandoführers, Unterlieutenant Frh. von Frönau vom 10. Inf.-Regiment, war dieser Transport seiner Bestimmung erhalten geblieben. Als derselbe nämlich die schon im Aufruhr befindliche Stadt Leipzig passirte, zeigten die Insurgenten nicht übel Lust, sich der willkommenen Munition zu bemächtigen. Frönau antwortete, er sei nach Schleswig-Holstein bestimmt, und wenn auch seine 22 Mann Begleitkommando zu schwach wären, das wertvolle Gut gegen die grofse Überzahl zu verteidigen, so werde er doch niemals zulassen, dafs dasselbe in fremde Hände käme, sondern beim ersten Versuche, es anzugreifen, würde er den Transport in die Luft sprengen. Seine entschlossene Miene zeigte, dafs der Drohung die That folgen könne, und so durfte der Transport seinen Weg unbehelligt fortsetzen. Frönau erhielt später für sein umsichtiges Verhalten das Ritterkreuz des Verdienst-Ordens vom Heiligen Michael. (Darstellungen aus der Bayerischen Kriegs- und Heeresgeschichte. Heft 5. Die Bayern in Schleswig-Holstein 1848-1850. S. 64.)

Schbg.

2. Haar- und Barttracht bei den österreichischen Fufs

truppen. Welchen Veränderungen im Wechsel und Wandel der Zeiten die Haar- und Barttracht des Soldaten unterlegen hat, zeigt, auch nachdem Zopf und steife Locken gefallen waren, auffällig und augenscheinlich die Adjustirungsvorschrift der k. k. Fufstruppen. Im Jahre 1811 bestimmte sie: das Haar einen Zoll lang, bei grofsen Paraden und bei Hofe in Gala einfach gepudert; Backenbart bis zu den Ohrläppchen; Schnurrbart darf nur von der Mannschaft getragen werden. Eine neue im Jahre 1828 für die letztere erlassene Vorschrift änderte an diesen Festsetzungen wenig. Mit den Haaren blieb es beim Alten, nur das Pudern fiel fort; der Backenbart wurde dadurch noch mehr beschränkt, dafs es hiefs, er solle nur bis zum Ohrläppchen stehen gelassen werden und dürfe von oben bis unten nur einen Zoll breit sein; für den Schnurrbart ward bestimmt, dafs er nicht in den Mund hängen dürfe und, ohne dafs er ausgeschoren wäre, aus der Mitte geteilt, mit Wichse von der Farbe des Bartes geschmiert, aufwärts gerichtet werden solle. Dem Offizier war, wie früher, nur das Stückchen Backenbart erlaubt. Das Jahr 1848 gestattete ihm den Schnurrhart, am 5. April erschien die betreffende Verordnung, sie wurde in eigentümlicher Redewendung veröffentlicht, indem den Stabsund Oberoffizieren gestattet, den Generalen freigestellt wurde, Schnurrbärte zu tragen. Das Jahr 1869, ein Jahr grofser Neuerungen, brachte den Vollbart, er ward allgemein erlaubt, nur mit der Einschränkung, dafs die Sterne an den Kragenenden des Waffenrockes, welche den Rang des Trägers anzeigen, sichtbar bleiben sollten. Eine neue Verordnung, 1871 ausgegeben, war so gefafst, dafs aus derselben gefolgert werden durfte, es sei in Zukunft eine jede Art den Bart zu tragen erlaubt und es erschien alsbald auch der Knebelbart. Seinem Vorkommen aber machte nach kurzer Zeit ein ausdrückliches Verbot ein Ende. 14.

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3. Werbeunruhen in Berlin im Jahre 1749. Über solche berichtet die „Berliner Zeitung" vom 28. Januar 1749 wörtlich wie folgt: Verwichenen Donnerstag Nachmittags entstand in hiesigen Residenzien eine nicht geringe Bewegung, da man einige Leute auf den Strafsen zu Kriegsdiensten wegnehmen sah. Die Gelegenheit hierzu hatte gegeben, dafs die hiesigen Regimenter geklaget, wie einige junge Burschen von ansehnlicher Gröfse aus ihren Kantons sich hierher retiriret und zu Livreebedienten und Lakaien sich gebrauchen lassen, um dadurch Schutz zu finden und bei den Regimentern nicht eingezogen werden zu können. Worauf befohlen wurde, etliche dergleichen enrollirte grofse Lakaien auf eine gute und behutsame Art einzuziehen. Da aber, wider Sr. Majestät Intention, hierunder expediret und andere mit angegriffen worden, so haben Allerhöchst dieselben, als sie davon

allerunthänigst informiret worden, nicht allein dero besonderes Mifsfallen hierüber bezeiget, sondern auch diejenigen, so sich hierunter vergangen, arretiren und gegen selbige es ressentiren lassen, nicht weniger die weg Genommenen sofort wieder auf freien Fufs setzen lassen. Überdem haben Sr. Majestät Tags darauf durch den hiesigen PolizeiDirektoren Herrn Geh. Kriegsrath Kircheissen, den auf das Rathhaus berufenen Kaufleuten, Manufakturiers, Fabrikanten und übrigen Bürgerschaft bekannt machen in Ihrem Allerhöchsten Namen die allermildeste, bündige Versicherung ihnen geben lassen, dafs kein zu der Kaufmannschaft, Fabriken und Manufakturen gehöriger Mensch, er sei auch von was Gröfse er wolle, enrollirt, angeworben oder unter was Prätext es nur immer sei, zu Kriegsdiensten angehalten, noch jemanden einige gewaltsame Werbung in Berlin gestattet werden sollten und könnten. Welche Königliche allergnädigste Deklaration die gesammte Bürgerschaft mit allerunthänigstem devotesten Danke erkannt und ausgerufen: „Es lebe der König." Dadurch dann Alles wieder in die vorige Beruhigung gesetzet worden."

Schbg.

XVIII.

Umschau in der Militär-Litteratur.

I. Ausländische Zeitschriften.

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(Juni.) Die

Streffleur's österreichische militärische Zeitschrift. Erzherzog Karl Ludwig †. Aufklärung und Verschleierung. Landsturmpflicht und der Turnunterricht an den Volks-, Bürger- und Mittelschulen Österreichs. Die Bestrebungen der „Ligne nationale de l'éducation physique" und der ,,Union des Sociétés françaises de sports athlétiques". Das Forcieren von tiefen Gewässern durch Artillerie. Armeeblatt. (Österreich.) Nr. 22: General d. K. Erzherzog Karl Ludwig . Feldzeugmeister Franz Frh. v. Kuhn †. Zum neuen †. Versorgungsgesetze für Zivil-Staatsbeamte, sowie deren Wittwen und Waisen, Nr. 23: Der Entwurf des Kriegsbudgets für das Jahr 1897. Nr. 24: Das Kriegsbudget. Nr. 25: Der Sanitätswagen und die Tragbahre; System Goldschmidt.

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Militär-Zeitung. (Österreich) Nr. 18: Erzherzog Ludwig † Nr. 19: F. Z M Franz Freiherr v. Kuhn †. Das neue Pensionsgesetz für Staatsbeamte. - Das Preisreiten. Nr. 20: Der Heeresvoranschlag für

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das Jahr 1897. Die Aufbesserung der Mannschaftskost. Nr. 21: Baratieri freigesprochen.

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Die Reichswehr. (Österreich.) Nr. 917: Allgemeine Kriegsgeschichte. (Bezieht sich auf den in den Militär-Akademien eingeführten ,,Leitfaden der allgemeinen Kriegsgeschichte" von Horsetzky, der ein vorzüglicher Nachschlage- und Orientirungsbehelf sei.) Ein Brief Baratieri's. Nr. 918: Feldzeugmeister Franz Frh. Kuhn v. Kuhnenfeld †. Patrouillenschulen. Italien in Afrika. Nr. 919: „Innere Leiden unserer k. k. Landwehr." Festungs- oder Marine-Artillerie? Nr. 920: Die Thronrede. Die Heeresvoranschläge für 1897. Nr. 921: Die Heeresvoranschläge für 1897 (Schluss). Militär-Strafgesetz; eine vergleichende Studie. Nr. 922: Voranschlag der k. u. k. Kriegsmarine für das Jahr 1897. (Stellt sich auf 13 981 260 fl.) Frankreich. Rumänien. Nr. 923: Budgetäre Aus- und Rückblicke. Die italienische Heeresvorlage. Nr. 924, 25, 26: Der neue Felddienst.

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Die südliche Normandie Gesundheitsdienst bei den

Studie über die Ver

bei der Verteidigung von Frankreich (Forts.).
Belagerungen grofser Festungen (Schluss).
pflichtungen der Offiziere in Beziehung auf Besteuerung (Schlufs).
Betrachtungen über die Marine (Schlufs).

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Aufzeichnungen eines Frei

willigen im 11. Kav.-Regt. der Vereinigten Staaten (Forts.).

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Revue du cercle militaire. Nr. 21: Das spanische Militär-Jahrbuch (Rangliste) für 1896. Die Kunst des Befehlens; Betrachtungen und Beobachtungen (Schlufs). Nr. 22: Die praktische Ausbildung der Artillerie in Frankreich und Deutschland. Das spanische Militär Jahrbuch (Schlufs). Die Ausbildung der Hülfs-Offiziere der italienischen Infanterie. Nr. 23: Die italienische Armee und die Reformpläne des Generals Ricotti. Die praktische Ausbildung der Artillerie etc. (Schlufs). Nr. 24: Die Italiener in Erythrea. (Anklageakte gegen General Baratieri.) Offensiv- und Defensivwaffen in der Schlacht von Yalu.

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Revue d'Infanterie. (Juni.) Nr. 114: Studie über das Gewehr M/1886 und seinen theoretischen Effekt beim Einzel- und Massenschiefsen. Kritische Studien über den Krieg zwischen Italien und Abyssinien. Geschichte der Infanterie in Frankreich (Forts.). Kriegs-Kontributionen

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und militärische eitreibungen.

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Revue de Cavalerie. (Mai.) Abhandlung über die praktische Ausbildung der Kadres bei der Kavallerie. Von Lützen bis Bautzen, Mai 1813 (Forts.). Divisions-Kavallerie, berittene Infanterie. Studie über die Kavallerie vor der Front der Armeen (Forts.). Unsere Husaren. Die alten Regimenter (Forts.). - Das Vollblutpferd.

Revue d'Artillerie. (Juni.) Die Feldartillerie der Zukunft, nach einem Aufsatze des ,,Wojennyi Sbornik". Tauglichkeitsmesser der Bohrung der Gewehrläufe. Die Artillerie bei Ausbruch der Revolutionskriege (Forts.). Deutsches Feld-Artillerie-Material.

Revue du Génie. (Mai.) Beschreibung von drei Auffahrten im freischwebenden Ballon im Jahre 1895. Die russische Festung Oust-Dvinsk.

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