| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 str.
...können (Art. 56.) nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder abgeändert werden. — Da der teutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souverainen...Fürsten besteht ; so muß , dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zu Folge, die ge sammle Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben,... | |
| Theodor Mundt - 1832 - 94 str.
...dem auch lediglich die frankfurter Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1832 anknüpfen konnten, heißt: „Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souverainen Fürsten besteht, so muß, dem hiedurch gegebenen Grundbegriff zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 str.
...landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder abgeändert werden. Art. 57. Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien...Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesummte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und... | |
| 1836 - 816 str.
...gegenüber der land, ständischen keineswegs gesteuert ist. In letzter Beziehung wird insbesondere der Satz 57.: „Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien...Städte, aus souverainen Fürsten besteht, so muß, derr» hiedurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, diegcsammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates... | |
| Hermann Friedrich Wilhelm Hinrichs - 1843 - 850 str.
...man zum lstcn Artikel der Wiener Schußacte den Art. 57. derselben, welcher ausdrücklich erklärt: „Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte,...Fürsten besteht, so muß dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gcsammte Staatsgewalt in dem Obcrhaupte des Staates vereinigt bleiben, und... | |
| Heinrich Zoepfl - 1846 - 558 str.
...landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmässigem Wege wieder abgeändert werden. Art. 57. Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souverainen Fürsten besteht, so inuss, dem'hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesammte Staatsgewalt 1h dem Oberhaupt des... | |
| 1847 - 272 str.
...Art. 5,8. 12* Elementen bestehenden Vertretung der Unterthanen die Grundlage des Landes sei usw 3. „Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien „Städte, aus souverainen Fürsten besteht; so muß, den „hierdurch gegebenen Grundbegriffen zufolge, diegesammte „Staats-Gewalt in dem Oberhaupt des... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 str.
...verfassungsmäßigem Wege wieder abgeändert werden. Art. 57. Vegriff fürstlicher Souverainetätsrechte, Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souverainen Fürsten besteht, fo muß, dem hierdurch gegebenen Grund26 begriffe zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte... | |
| Karl Heinrich Hermes - 1853 - 528 str.
...Befreiungskriege tatsächlich bereits eingeschlagen hatte. In dem 57. Artikel der Schlußacte hieß es: „Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte,...souverainen Fürsten besteht, so muß dem hierdurch gegebcnm Grundbegriffe zu Folge die gcsammtc Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereint bleiben,... | |
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