| Ph Zeller - 1834 - 496 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heißt: keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstutzungen zu begünstigen und zu heben; aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Be. triebe und Ausbreiten zu beschränken, insofem das Rechtsprinzip dabei nicht verletzt wird, oder... | |
| Alexander Schneer - 1848 - 322 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heißt: keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und Ausbreiten zu beschränken, insofern das Rechts -Princip dabei nicht verletzt wird, oder... | |
| Carl Wilhelm Asher - 1848 - 764 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heißt: keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und Ausbreiten zu beschränken." ,, Neben der Unbeschränktheit bei Erzeugung und Verfeinerung... | |
| Siegfried Becher - 1853 - 376 str.
...finden. Ein System , welches keine Industrie- und Handelsunternehmung durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und ihrer Ausdehnung auf eine widernatürliche Weise zu beschränken sucht, welches jedem... | |
| H. A. Mascher - 1866 - 832 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heißt: keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und Ausbreiten zu beschränken, insofern das Rechtsprinzip dabei nicht verletzt wird, oder... | |
| Julius Faucher, Otto Michaelis, Eduard Wiss, Karl Braun - 1878 - 466 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heisst: keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und Ausbreiten zu beschränken, insofern das Rechtsprinzip dabei nicht verletzt wird, oder... | |
| John Prince Smith - 1879 - 420 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heisst: keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und Ausbreiten zu beschränken.« »Neben der Unbeschränktheit bei Erzeugung und Verfeinerung'... | |
| Kuno Frankenstein - 1895 - 510 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heisst : keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Betriebe und Ausbreiten zu beschränken, insofern das Rechtsprinzip dabei nicht verletzt wird, oder... | |
| Gustav Friedrich von Schoenberg - 1896 - 752 str.
...natürlichen Gange zu überlassen, das heißt : keine derselben vorzugsweise durch besondere Unterstützungen zu begünstigen und zu heben, aber auch keine in ihrem Entstehen, ihrem Netrieb« und Ausbreiten zu beschränken, insofern das Rechtsprinzip dabei nicht verletzt wird, oder... | |
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