Allg. Europäisches staats u. address: Handbuch, 1816, etc, Svazky 1–21816 |
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Allg. Europäisches staats u. address: Handbuch, 1816, etc, Svazky 3–4 Georg Hassel Úplné zobrazení - 1816 |
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Aemter Aloys Amtm Anton Appellations Assessor August Baiern Bataillon Bergrath Besitzungen Bischof Christ Christian Chrn Colloredo Command Commandeur commissäre dafs Departement Director Doct Domherr Edler Ehrenlegion Einw Ernst erster Febr Ferd Franz Freih Friedr Friedrich Fürst Fürstenthum General Georg Gespanschaft gest goldenen Gottl Graf grofsen Grofsherzog Grofskr Guld Haus Heinr Heinrich Herzog Herzogthum Hofrath inful Johann Joseph Justiz k. k. Kämmerer k. k. Rath k. k. wirkl kais Kammerh Kammerherr Karl KAROLINE kön König Kreis Land Leop Lieut Linie LOUISE Ludw Ludwig Mähren Major MARIE März Meilen Minister Obergespan Oberst Oesterr Oesterreich Philos Präsident Preufs Prinz Prinzessin Prof Rath Regierung Rheinischen Bunde Ritter des milit rothen Russ Sachsen Secretär Sept Sohn Sondershausen Staats Staatsrath Stadt Steph Teutschen Theil Ther unbesetzt Verd verm Wilh Wilhelm
Oblíbené pasáže
Strana 21 - Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bündnisse aller Art, verpflichten sich jedoch, in keine Verbindungen einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet wären.
Strana 20 - Nachtheil gereichen, noch eine Regel begründen soll. Nach Abfassung der organischen Gesetze wird die Bundesversammlung die künftige als beständige Folge einzuführende Stimmenordnung in...
Strana 24 - Reichsdeputations-Hauptschlusses, seine auf Belassung der Posten, oder auf eine angemessene Entschädigung gegründeten Rechte und Ansprüche versichert. Dieses soll auch da statt finden, wo die Aufhebung der Posten seit 1803 gegen den Inhalt des Reichsdeputations-Hauptschlusses bereits geschehen wäre, in sofern diese Entschädigung durch Verträge nicht schon definitiv festgesetzt ist.
Strana 24 - Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne; jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten.
Strana 22 - Häuser fortan nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit, in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt...
Strana 21 - Alle Mitglieder des Bundes versprechen sowohl ganz Deutschland als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen.
Strana 20 - Bundesglieder betreffend, wird festgesetzt, daß so lange die Bundesversammlung mit Abfassung der organischen Gesetze beschäftigt ist, hierüber keinerlei Bestimmung gelte, und die zufällig sich fügende Ordnung keinem der Mitglieder zum Nachteil gereichen, noch eine Regel begründen soll.
Strana 25 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schiffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Strana 22 - Classe in demselben, insbesondere in Ansehung der Besteuerung; c) es sollen ihnen überhaupt in Rücksicht ihrer Personen, Familien und Besitzungen alle diejenigen Rechte und Vorzüge zugesichert werden oder bleiben, welche aus ihrem Eigenthum und dessen ungestörten Genusse herrühren, und nicht zu der Staatsgewalt und den höheren Regierungsrechten gehören.
Strana 22 - Gerichts vereinigen. In den Staaten von solcher Volksmenge, wo schon jetzt dergleichen Gerichte dritter Instanz vorhanden sind, werden jedoch diese in ihrer bisherigen Eigenschaft erhalten, wofern nur die Volkszahl, über welche sie sich erstrecken, nicht unter 150,000 Seelen ist Den vier freien Städten steht das Recht zu.