| Ernst Hermann Joseph Münch - 1831 - 792 str.
...haben in Art. 2. der Bundesacte als Zweck ihrer Verbindung ausgesprochen: die Erhaltung der äussern und innern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Es dürfte daher den deutschen Staaten nicht ganz gleichgültig seyn, wenn es dem rumischen Hofe gelingen... | |
| Johann Daniel Ferdinand Neigebaur - 1833 - 288 str.
...wozu sich die sonverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands vereinigt haben . im Art. 2. als Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands...und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten angegeben. Diesem Zwecke des deutschen Bundes ist die der Untersuchung vorliegende Verbindung direct... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 str.
...zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heißen soll. Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands,...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Art. 3. Alle Bundesglieder haben als solche, gleiche Rechte. Sie verpflichten sich alle gleichmäßig,... | |
| Carl von Rotteck, Karl Theodor Welcker - 1834 - 790 str.
...werden, daß, wo es sich von Erreichung der durch die Bundesacte ausgesprochenen Vundeszwecke, nämlich Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten, in Gemäßheit der hiefür bestehenden Bundesgrundgesetze handelt, die einzelnen Bundesstaaten in einem... | |
| C. A. Roessler - 1834 - 470 str.
...Deutsche Bund heißen soll. > 5 — — ^ ' Artikel 2. Ver Zweck desselben ist Erhaltung der äussern und innern Sicherheit Deutschlands, und der . Unabhängigkeit...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Artikel 3. <llle Vundesglieder haben als solche/ gleiche Rechte. Sie verpflichten sich alle gleichmäßig,... | |
| Paul Achatius Pfizer - 1835 - 416 str.
...der Bundesakte nicht im Widerspruch stehen , noch von dem Grundcharakter des Bundes abweichen. 15« Als Zweck des Bundes spricht die Schlußakte (Art....äußern und innern Sicherheit Deutschlands und der Unabhäugigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten" als Bundeszweck angibt, die Handhabung... | |
| Gottlob Benedict von Schirach, Wilhelm Benedict von Schirach - 1838 - 686 str.
...Beziehung zum Bundesrecht, gleichmässig reden lassen. Die Bundesacte hat die Erhaltung der uussern und innern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten als Zweck gestellt. Zuvörderst sind damit die durch Macht entscheidenden Streitigkeiten der Bundesglieder... | |
| G. Faber - 1843 - 520 str.
...deutschen Vundesacte und Artikel I der Wiener Schlußakte geben gleichlautend als Zweck des Bundes an: „Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands,...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten." Enthalten wirklich die Grundgesetze und Tätigkeiten des Bundes keine andere Richtung, als Schutz des... | |
| 1851 - 694 str.
...bloß ein Kriegsstaat/ den man gegen äußere und innere Feinde sicher ' „Der Zweck des Bundes ist Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands,...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten." Art. 2 der Bundesakte. stellen müsse, und dessen Sicherheit als Zweck des Bundes ousgesprochen ist.... | |
| Gustav von Lerchenfeld - 1854 - 444 str.
...landstiindijche Versassung stattsinden." "'*) Art. II. „Der Zweck desselben, (des deutschen Bundes) ist: Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands...Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten." ***) Bedeutungsvoll sind in dieser Beziehung mehrere Aussätze in össentlichen Blättern, namentlich... | |
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