Unsere Gegenwart und Zukunft, Svazky 5–6

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Karl Biedermann
G. Mayer, 1847
 

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Oblíbené pasáže

Strana 6 - Wenn in einem Bundesstaate der Fall einer Justiz-Verweigerung eintritt, und auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hülfe nicht erlangt werden kann, so liegt der Bundesversammlung ob, erwiesene, nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen jedes Landes zu beurtheilende Beschwerden über verweigerte oder gehemmte Rechtspflege anzunehmen, und darauf die gerichtliche Hülfe bei der Bundesregierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken.
Strana 177 - Irrungen entstehen , und alle verfassungsmässige und mit den Gesetzen vereinbarlichen Wege zu deren genügender Beseitigung ohne Erfolg eingeschlagen worden sind , verpflichten sich die Bundesglieder als solche gegen einander, ehe sie die Dazwischenkunft des Bundes nachsuchen, die Entscheidung solcher Streiitigkeiten durch Schiedsrichter auf dem in dem folgenden Artikel bezeichneten Wege zu veranlassen.
Strana 120 - Und sie kamen, und sprachen zu ihm: Meister, wir wissen, daß du wahrhaftig bist, und fragest nach Niemand , denn du achtest nicht das Ansehen der Menschen, sondern du lehrest den Weg Gottes recht.
Strana 325 - Juni 1823 |Nr. 14] beschlossen, was folgt: 1) So oft die Bedürfnisse des Staates entweder neue Anleihen oder die Einführung neuer oder eine Erhöhung der bestehenden Steuern erfordern möchten...
Strana 225 - Personen- und Eigenthumsrechten und in den Steuern zum Gegenstande haben, so weit sie die Provinz betreffen, zur Berathung vorgelegt werden; 3.
Strana 325 - Un* versammeln, um für erstere die durch die Verordnung über das Staatsschuldenwesen vorgesehene ständische Mitwirkung in Anspruch zu nehmen und zu letzterer Uns ihrer Zustimmung zu versichern. 2) Den Vereinigten ständischen Ausschuß werden Wir fortan periodisch zusammenberufen. 3) Dem Vereinigten Landtage und in dessen Vertretung dem Vereinigten ständischen Ausschusse übertragen Wir...
Strana 6 - ... beschäftigen und revolutionäre Bestrebungen, wo sie etwa vorhanden 3) G. v. Meyer, B. II. S. 40. 4) G. v. Meyer, B. II. S. 39. 5) Die trefflichen Worte dieses Bundesbeschlusses lauten : »Bei den zahlreichen , aus dem kurhessischen Lande bereits eingekommenen Beschwerden über landesherrliche Verfügungen wird die Bundesversammlung, eingedenk der hohen Bestimmung, zu der sie berufen worden und der Vorschriften und der Zwecke der Bundesakte, sich nicht abhalten lassen, innerhalb der ihr vor...
Strana 129 - Unterthanen mögen den Gedanken nicht fassen, daß die Landesregierung auf längere Zeit einer Richtung folgen werde, die dem Wohl des Landes in seiner Grundbedingung entgegensteht.
Strana 281 - Rechte des Landes geltend zu machen und überhaupt das unzertrennliche Wohl des Landesherrn und des Vaterlandes mit treuer Anhänglichkeit an die Grundsätze der Verfassung möglichst zu befördern.
Strana 278 - Niemand kann wegen der freien Aeußerung bloßer Meinungen zur Verantwortung gezogen werden, den Fall eines Vergehens oder einer Rechtsverletzung ausgenommen.

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