Juden und Judentum von heute übersichtlich dargestellt: ein HandbuchAmalthea-Verlag, 1925 - Počet stran: 891 |
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Oblíbené pasáže
Strana 194 - I have much pleasure in conveying to you on behalf of His Majesty's Government the following declaration of sympathy with Jewish Zionist aspirations, which has been submitted to and approved by the Cabinet. His Majesty's Government view with favour the establishment in Palestine of a national home for the Jewish people...
Strana 261 - ... eine verhältnismäßig beträchtliche Zahl anderssprachiger als deutscher österreichischer Staatsangehöriger wohnt, angemessene Erleichterungen gewähren, um sicherzustellen, daß in den Volksschulen den Kindern dieser österreichischen Staatsangehörigen der Unterricht in ihrer eigenen Sprache erteilt werde. Diese Bestimmung wird die österreichische Regierung nicht hindern, den Unterricht der deutschen Sprache in den besagten Schulen zu einem Pflichtgegenstand zu machen.
Strana 407 - Art. 24. Der Mandatar soll dem Rate des Völkerbundes einen ausreichenden jährlichen Bericht über die im Verlaufe des Jahres unternommenen Maßnahmen zur Durchführung der...
Strana 260 - Österreich verpflichtet sich, allen Einwohnern Österreichs ohne Unterschied der Geburt, Staatsangehörigkeit, Sprache, Rasse oder Religion vollen und ganzen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren.
Strana 405 - ... des Gottesdienstes jedermann gesichert sind, mit der einzigen Einschränkung der Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und Moral. Keine Unterscheidung irgendwelcher Art soll zwischen den Einwohnern Palästinas auf Grund ihrer Rasse, Religion oder Sprache gemacht werden. Niemand soll aus dem bloßen Grunde seines religiösen Glaubens aus Palästina ausgeschlossen werden. Das Recht jeder Gemeinschaft, ihre eigenen Schulen zur Erziehung ihrer eigenen Mitglieder in ihrer eigenen Sprache (sofern...
Strana 405 - Art. 15. Der Mandatar wird dafür sorgen, daß vollständige Freiheit des Gewissens und freie Ausübung aller Formen des Gottesdienstes jedermann gesichert sind mit der einzigen Einschränkung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Moral.
Strana 403 - ... Der Mandatar soll dafür verantwortlich sein, daß das Land unter solche politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen gestellt wird, welche die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte, wie in der Einleitung niedergelegt, und die Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen sowie die Wahrung der bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas, ohne Unterschied der Rasse und Religion, sichern.
Strana 260 - Keinem österreichischen Staatsangehörigen werden im freien Gebrauch irgendeiner Sprache im Privat- oder Geschäftsverkehr, in Angelegenheiten der Religion, der Presse oder irgendeiner Art von Veröffentlichungen oder in öffentlichen Versammlungen Beschränkungen auferlegt.
Strana 404 - ... einschließlich der Vorrechte der Konsulargerichtsbarkeit und des konsularischen Schutzes, die sie früher auf Grund der Kapitulationen oder des Gewohnheitsrechtes im ottomanischen Reich genossen haben, sollen in Palästina nicht anwendbar sein. Wenn die Mächte, deren Staatsangehörige am 1. August 1914 die vorerwähnten Freiheiten und Vorrechte genossen haben, nicht vorher auf das Recht ihrer Wiedereinführung verzichtet oder ihrer Nichtanwendung während einer festgesetzten Zeitdauer zugestimmt...
Strana 405 - Artikel 17. Die Verwaltung von Palästina kann auf freiwilliger Grundlage die zur Erhaltung von Frieden und Ordnung sowie zur Verteidigung des Landes notwendigen Kräfte organisieren...