Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, herausg. von F. Wigard, Svazek 8 |
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Abgeordneten Abstimmung angenommen Antrag des Herrn Ausschuß Ausschusses Auswanderung Berathung Bericht Berlin Beschluß Bestimmungen betreffend bitte bloß Bravo Breslau Bundes Bundesstaat burg Cavalese Centralgewalt Centrum deßhalb Desterreich deutſchen deutschen Bundes deutschen Volkes Deutschland Diejenigen Herren dieſe dieß Dietach einzelnen Einzelstaaten Entw erblichen erheben Erklärung ersten Lesung Fassung fich find Frage Frankfurt Freiheit Fürsten Gemeinden Gesetzgebung Gesez gewiß glaube Gleiche Eingabe Graf Groß großen Grund Grundrechte Hauses Hönniger Interpellation Jena jezt Kaiser könnte Krotoszyn Lande lich Linken Majorität Maßregeln Minorität Mitglieder Mohl München muß namentlich Nationalversammlung nöthig nothwendig Paragraphen Petition Politik Präsident Preußen preußischen Recht Regierung Reichenbach Graf Reichs Reichsgericht Reichsgewalt Reichsministerium Reichsministerium der Finanzen Reichstag Reichsverfassung Sache Schleswig Schüler Schuß Sigung Simon Sizung soll Staaten Staatenhaus Steyermark Stimmen Stuttgart Theil Trier übergeben überreicht unsere Vaterlandes Vereins Verfassung Verfaſſungs Verfassungs-Ausschuß Verhältniß Versammlung Volkshaus volkswirthschaftlichen vorbehalten Vorschlag Wahl Weilburg weiß Welder Wien Wigard wohl wollen Wort Würtemberg Zweibrücken zweite Lesung
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Strana 5876 - Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
Strana 5760 - IX § 45 Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung und die Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzuführen. Sie hat das Recht, Reichsmünzen zu prägen. § 46 Der Reichsgewalt liegt es ob, in ganz Deutschland dasselbe System für Maaß und Gewicht, so wie für den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren zu begründen.
Strana 5673 - Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen.
Strana 5743 - Bundesjustiz schnelle und vollkommene Folge verschaffe, die Kriegsmacht des Bundes leite, und so im Innern und gegen Außen allen Staaten desselben, auch dem mächtigsten, als Beschützer, erster Repräsentant der deutschen Nation und Gegenstand allgemeiner Ehrfurcht, der Verfassung aber als kräftigster Garant, als deutscher Freiheit Ägide, sich darstelle.
Strana 5771 - Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. In denjenigen deutschen Staaten, welche aus mehreren Provinzen oder Ländern mit abgesonderter Verfassung oder Verwaltung bestehen, sind die durch die Volksvertretung dieses Staates zu ernennenden Mitglieder des Staatenhauses nicht von der allgemeinen...
Strana 5739 - Die kaiserlich königliche Regierung wird willig die Hand zu Allem bieten, was innerhalb der Grenzen, über die sie nicht hinaus kann, liegt, eben weil sie aufrichtig die Einheit, die mögliche Einheit will, außerhalb welcher nur Spaltung im Innern und Abhängigkeit von Außen zu finden sevn werden.
Strana 5670 - Oesterreich eintritt, so ist dann nichts verloren; ist es nicht möglich, so wollen wir gerüstet sein gegen die Gefahren, welche dieser Bruch hervorbringen wird; denn seien Sie versichert, sowie dieser Bruch da ist zwischen...
Strana 5781 - Art, wie er das letzte Mal zusammengesetzt war. Der Kaiser, welcher die Regierung antritt, leistet vor den zu einer Sitzung vereinigten beiden Häusern des Reichstages einen Eid auf die Reichsverfassung.
Strana 5761 - Antheil an den Einkünften aus den Zöllen und den gemeinsamen Produktions- und Verbrauchs-Steuern angewiesen. § 50. Die Reichsgewalt hat das Recht, insoweit die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, Matrikularbeiträge aufzunehmen.
Strana 5907 - Preußen zumuthcn, daß es über Sein oder Nichtsein mit uns in Verhandlung trete; ja, ich erkläre es offen, sowohl Deutschlands als Preußens wegen dürfen wir nicht wünschen, daß Preußen im mindesten in seinem Bestände erschüttert werde, bis Deutschland sicher und fest für die Ewigkeit gegründet ist.