| Wilhelm Doenniges - 1848 - 102 str.
...Frankfurter Versassungsausschusses über die Bildung des Staatenhauses, „daß die Mitglieder entweder zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten ernannt, oder die Ernennungsart derselben auf verfassungsmäßigem Wege von den Einzelnstaaten... | |
| Franz Wigard - 1849 - 808 str.
...Majorität d«s Ausschusses vorgeschlagen hat, und die dahin geht, daß die Mitglieder des Staatenhause« zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der Etaatm ernannt werden. Ich glaube auch, daß ourch diesen Vorschlag zum Th«il die Konsequenzen herbeigeführt... | |
| 1849 - 284 str.
...Amendement des Abgeordneten Prelis und Genossen, dahin gehend: „Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. In denjenigen deutschen Staaten, welche aus mehreren Provinzen oder Ländern mit abgesonderter... | |
| Franz Jakob Wigard - 1849 - 878 str.
...nach Süddeutschland neigen, als nach Norddeutschlanb. 8 4. Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. Wo zwei Kammern bestehen, wählen diese in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.... | |
| Deutscher Bund, David Hansemann - 1849 - 82 str.
...andern Worten: die Bedeutung Preußens zu vernichten. §. 88. Die Mitglieder des Staatenhaufes werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. In denjenigen deutschen Staaten, welche aus mehreren Provinzen oder Ländern mit abgesonderter... | |
| Baden (Germany) - 1849 - 730 str.
...Gioßherzogthum Hessen 8 Kurhessen < 7 * Nassau 4 Hamburg 2 8. 88. Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. In denjenigen deutschen Staaten, welche aus mehreren Provinzen oder Ländern mit abgesonderter... | |
| Germany Nationalversammlung - 1849 - 816 str.
...anzuerkennen. , Zu z 95 (4). Di«! Mitglieder des Ttaatcnhauses werden zur H2lf,e durch die Regie ungen und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten oder ihrer Provinzen erüonnt. Ob und wie eine solche Ernennung nach Provinzen erfolgen soll, bleibt fürs Erste der Gesetzgebung... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 str.
...Frankfurt . . . .' Bremen Hamburg 2 167 Mitglieder. §. 86. Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. Wo zwei Kammern bestehen, wird die Hälfte von jeder Kammer gewählt; bei ungleichen Hälften... | |
| David Hansemann - 1850 - 400 str.
...seine Zustimmung zur Anwendung der Verfassung versagte. §. 86. Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. Wo zwei Kammern bestehen, wird die Hälfte von jeder Kammer gewählt; bei ungleichen Hälften... | |
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