Reglement für das Kaiserlich Königliche gesammte Feld-Artilleriecorpsgedruckt bey Johann Thomas Trattner, Kaiserl. Königl. Hofbuchdrucker und Buchhändler, 1757 - Počet stran: 306 |
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Abschnitt abstatten allerhöchsten allezeit alten Feuerwerker angestellet Armee Artilleriecorps Auditor Aufsicht Bagage Batterien Befehl Belagerung besonders bestehet bestimmet bey dem Corps bey den Compagnien bey der Artillerie beym bloß Brigade Büchsenmeister commandirenden commandiret Commando Commendanten der Artillerie Commendanten des Corps Corporal dabey darinn daselbst dergleichen desto Dienste eraugen erhalten erste Feind Feldscherer ferner Festung Feuer fleißig Fourage führet ganze geführet gehörigen gesammte geschehen Geschirrknechte Geschüß Geschüßes gestellet Gewehr Größe halten Handlanger Hauptmann hinlänglich Infanterie jederzeit jungen Feuerwerker Kenntniß Kriegsrecht lassen läßt Leute lich Mann Mannschaft Marsche mendanten Miniercompagnie Minierer mögen möglich Munition nachmals Noßpartey nöthig Oberfeuerwerksmeister Oberwagenmeister Obristwachtmeister Officiers ordentlich Ordnung Orte Pferde pfündigen Profos Quartiermeister Rapport Schildwachten schuldig sehen seyn muß sogleich soll sollte sowohl Stabsofficier Stande Stücke Stückjunker Stückknechte Stückwacht Subordination theils übrigen Umstände Unordnung Untergebenen Unterofficier Verzeichniß visitiren vorfallen vornehmlich Wachten Wachtmeisterleutenant Wagenmeister weswegen Wichtigkeit wieder wobey wohl worauf worinn Zeugamt Zeugschreiber Zeugwart zwey Zweyter
