| 1900 - 534 str.
...zur Vertilgung und Fernhaltung von Ratten, Mäusen und anderem Ungeziefer angeordnet werden. § 21. Für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemeingefährlichen Krankheit gestorben sind, können besondere Vorsichtsmaseregeln angeordnet... | |
| 1901 - 662 str.
...zur Vertilgung und Fernhaltung von Ratten, Mäusen und anderem Ungeziefer angeordnet werden. § 21. Für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemeingefährlichen Krankheit gestorben sind, können besondere Vorsichtsmassregeln angeordnet... | |
| 1906 - 394 str.
...zur Vertilgung und Fernhaltung von Ratten. Mäusen und anderem Ungeziefer angeordnet werden. § 21. Für die Aufbewahrung. Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemeingefährlichen Krankheit gestorben -itul. können besondere Vorsichtsmaßregeln angeordnet... | |
| 1906 - 868 str.
...zur Vertilgung und Fernhaltung von Ratten, Mäusen und anderem Ungeziefer angeordnet werden. § 21. Für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemeingefährlichen Krankheit gestorben sind, können besondere Vorsichtsmaßregeln angeordnet... | |
| 1907 - 1590 str.
...Desinfektoren auszuführen, jedenfalls aber durch derartige sachverständige Personen zu überwachen. XII. Für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung...Einhüllen der Leichen in Tücher, welche mit einer desinficierenden Flüssigkeit getränkt sind, baldige Einsargung, Füllung des Sargbodens mit einem... | |
| Martin Kirchner - 1907 - 364 str.
...außerordentlich häufig. Mit Recht wird daher durch § 21 RG den Behörden die Befugnis eingeräumt, für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemeingefährlichen Krankheit gestorben sind, besondere Vorsichtsmaßregeln anzuordnen. Diese... | |
| Germany. Kaiserliches Gesundheitsamt - 1907 - 412 str.
...zar Vertilgung und Fernhaltung von Ratten, Mäusen and anderem Ungeziefer angeordnet werden. § 21. Für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemeingefährlichen Krankheit gestorben sind, können besondere Vorsichtsmassi egeln angeordnet... | |
| Münster (Germany : Regierungsbezirk) - 1908 - 1300 str.
...Desinfektoren auszuführen, jedenfalls aber durch derartige sachverständige Personen zu überwachen. XII. Für die Aufbewahrung. Einsargung, Beförderung...Bestattung der Leichen von Personen, welche an Diphtherie, Nuhr, Scharlach, Typhus, Milzbrand oder Rotz gestorben sind, tonnen besondere Vorsichtsmaßregeln angeordnet... | |
| Theodor Rumpf - 1908 - 304 str.
...wenn dies zur wirksamen Verhütung der Ausbreitung der Krankheit erforderlich erscheint. § 21 PG. Für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen von Personen, welche an einer gemeingeiährlichen Krankheit gestorben sind, können besondere Vorsichtsmaßregeln angeordnet... | |
| Walther Ewald - 1911 - 622 str.
...esinfektionsanweisung peinlich befolgt werden. Es ist Aufgabe der Polizeibehörde, der beamteten und praktischen Arzte, die Bevölkerung hierauf bei jeder sich darbietenden...Für die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Beatattuot: der Leichen von Personen, welche an Diphtherie, Ruhr, Scharlach, Typhus, Milzbrand oder... | |
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